Montag, 1. Juli 2013

Eine besonders "schlaue" Ehebrecherin


Zur Zeit der späten Römischen Republik, dürfte es um die eheliche Treue vergleichsweise schlecht bestellt gewesen sein; zumindest wenn man den skandalträchtigen Überlieferungen Glauben schenkt. Dann jedoch kam Augustus, der eine Reihe von (tendenziell prüden) Ehegesetzen erließ.
So war beispielsweise Ehebruch - laut der lex iulia de adulteriis coercendis -  keine Privatsache mehr. Aus einem Delikt, für das zuvor der pater familias bzw. die väterlichen Hausgerichtsbarkeit zuständig war, wurde eine öffentlich zu verhandelnde Straftat, die von jedem zur Anzeige gebracht werden konnte. Gleichzeitig verpflichtete man den Ehemann dazu, sich von einer nachweislich ehebrecherischen Frau innerhalb von 60 Tagen scheiden zu lassen. Tat er dies nicht, konnte er wegen Kuppelei/Zuhälterei (lenocinium) belangt werden. Wobei erwähnt sei, dass Zuhälterei nicht grundsätzlich als Straftat galt, sondern nur in rechtlichen Ausnahmefällen wie diesem.
Die von Augustus ersonnenen Regelungen zielten unter anderem darauf ab, die Moral im Senatorenstand zu heben. Dass dies tatsächlich gelang, darf bezweifelt werden, denn der Princeps selbst sah sich in späteren Jahren dazu genötigt, seine Tochter Julia, der man sittliche Verfehlungen vorwarf, zu verbannen.

Eine Dame der Oberschicht - sie hieß Vistilia - bewies bei ihrem Versuch, dem Gesetzgeber ein Schnippchen zu schlagen, besondere Kreativität. Die lebenslustige Frau registrierte sich nämlich kurzerhand bei den stadtrömischen Ädilen als Prostituierte, um so ihre Ehebrüche zu legalisieren. Der noble Gatte, Prokonsul Titidius Labeo, scheint diese Vorgehensweise im Stillen geduldet zu haben (wer weiß schon, wo dieser Mann sein Vergnügen fand...).
Die Sache kam jedoch der Obrigkeit zu Ohren; infolgedessen verabschiedete der Senat im Jahr 19 n. Chr. ein Gesetz, wonach keine Frau, deren Vater oder Großvater dem Ritter- oder Senatorenstand entstammte, als Prostituierte tätig sein durfte.
Allem Anschein nach reagierte Vistilia auf die neue Rechtslage nicht schnell genug, denn sie wurde für ihr Treiben von einem Gericht verurteilt und auf die Insel Seriphos verbannt.
Ihr Gemahl konnte sich hingegen irgendwie aus der Sache herauswinden - ein Umstand, der durchaus verwundert; schließlich war es Senatoren wie ihm streng verboten, standesungleiche Ehen zu führen (lex iulia de maritandis ordinibus). Und als registrierte Prostituierte, war Vistilia definitiv nicht mehr standesgemäß.

Eine pikantes Detail, das schon manch antiker Autor kritisierte, soll nicht unerwähnt bleiben. Zwar durfte ein verheirateter Mann der Oberschicht nicht mit ehrbaren, freien Frauen anbändeln, sehr wohl waren ihm aber Seitensprünge mit Sklavinnen und Prostituierten gestattet...

Weiterführende Literatur: 
Angelika Mette-Dittmann: Historia - Zeitschrift für alte Geschichte, Heft 67: Die Ehegesetze des Augustus
Romina Schiavone, Marcus Reuter: Gefährliches Pflaster - Kriminalität im Römischen Reich 

2 Kommentare:

  1. Was für unsere Verhältnisse ein verworrenes Konstrukt aus Scheinmoral und Abstrusität wäre, scheint für die Römer in Sachen Ehe normal gewesen zu sein *g*.

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