Freitag, 30. Mai 2014

Krimskrams am Freitag: Rücksendekosten bei Onlinebestellungen

"Nur noch 2 auf Lager (mehr ist unterwegs)" - Mal ehrlich, solche Sätze sind doch reine Taktik von Amazon, um den Kunden zu einer möglichst raschen Kaufentscheidung zu drängen. Ich gehe aufgrund einschlägiger Beobachtungen jede Wette ein, dass die Verknappung eines Artikels oft nicht den Tatsachen entspricht und die Lager in Wirklichkeit voll sind.
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Hm, das dürfte interessant werden! Siehe hier und hier.
Noch frohlocken einige Vertreter des Onlinehandels darüber, dass man den Kunden künftig in jedem Fall die Rücksendekosten aufs Auge drücken darf. Katzenjammer wird sich jedoch spätestens dann einstellen, wenn große Teile eben genau dieser Kundschaft noch schneller als bisher zu Amazon abwandern. Dort ist man nämlich auch weiterhin bereit das Porto für retournierte Ware zu übernehmen. 

Für mich persönlich steht nun allerdings fest: Maßangefertigtes - das es bei Amazon ja eher nicht gibt - werde ich wohl nur noch bei jenen Händlern bestellen, die im Falle einer Mängelrüge - etwa wenn die Maße nicht eingehalten wurden - für die Rücksendekosten aufkommen. 
Meine Erfahrungen mit fehlerhaften Handwerkserzeugnissen sind definitiv zu zahlreich, als dass ich hier bereit bin irgend ein Risiko einzugehen. Gerade wenn es um im Ausland bestellte Ware geht, entstehen rasch 10-20 Euro an Portokosten. Für diese Aufzukommen, wenn die Schuld nicht einmal bei mir selbst liegt, empfände ich als überaus unfair.


8 Kommentare:

  1. Ich denke, diese Regelung wurde eingeführt, weil viele Kunden massenhaft Produkte bestellt haben, nur um sie auszuprobieren und dann wieder zurückzuschicken.
    Bei einer Mängelrüge sehe ich aber auch nicht ein, wieso ich die Portokosten für die Rücksendung übernehmen sollte.

    Grüßle,
    Maria

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    1. Der Witz dabei ist, dass jene, welche besonders stark von dieser wahllosen Ausprobiererei betroffen sind - nämlich die großen Versandhändler mit reichhaltiger Produktpalette - die Kosten auch weiterhin tragen möchten.
      Ich weiß nicht wer hier wem etwas "gespendet" hat, damit diese neue EU-Regelung eingeführt wird, aber nutzen werden daraus wohl vor allem einige Branchenriesen ziehen, die das absehbare Spielchen vieler kleiner Händler nicht mitmachen werden.

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    2. Das ist aber wohl eher wieder mal eine Frage des Absatzvolumens. Die Branchenriesen haben doch längst die Kosten für Versand und Rückversandin ihre Preise eingerechnet, der Verbraucher zahlt sie eh schon mit. Sie können aber trotzdem immer günstiger anbieten als Kleinanbieter. Mei, was soll man dazu sagen, das ist halt der Markt. Ich bestell auch bei Amazon, nicht nur weils günstiger is, sondern weil ich mit kurzen Versandzeiten und unkomplizierter Handhabung rechnen kann. Und auch Amazon hat seine Grenzen ganz offensichtlich mit ihrer neuen Handhabung der Accountsperrung (obwohl ich noch nicht wirklich gehört hätte, dass es die radikal durchzieht).

      Vielleicht bringts ja dem einen oder anderen was. Es ist echt nicht normal, was mit diesem Rückgaberecht teils für Missbrauch betrieben wird. Wenn Hochzeitskleider nach der Hochzeit zurückgeschickt werden oder Dirndl nach der Wiesn (und letztere Praxis nimmt mittlerweile schon absurde Größe ein), dann ist das nicht Verbraucherschutz sondern ein Missstand. Und seien wir uns ehrlich, das sind sicher nicht die wertvollen Kunden, die man braucht als Onlinehändler, die man da verliert.

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    3. In der Tat wurde da viel Schindluder getrieben. Man könnte bei dem von dir genannten Beispiel mit dem Hochzeitskleid regelrecht von einem asozialen Verhalten sprechen.
      Im Zuge der Lösung scheint man allerdings das Kind mit dem Bade ausgeschüttet zu haben - ob bewusst oder unbewusst, sei dahingestellt.

      Meiner Ansicht nach agiert ein Händler, der für ein bereits mangelhaft geliefertes Produkt nicht die Rücksendekosten übernimmt, hochgradig unseriös und unmoralisch. So ein Verhalten per Gesetz zu legitimieren erscheint mir haarsträubend. Wie gesagt, bei so jemanden würde ich bestimmt nichts kaufen.

      Ob übrigens jene Händler, die nun versuchen werden die Rücksendekosten immer auf ihre Kundschaft abzuwälzen, diesen Kostenvorteil in die Verkaufspreise einfließen lassen? Zu befürchten ist, dass man stattdessen versucht sein wird sich ein "Körberlgeld" zu verdienen und gleich teuer bleibt.

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    4. Mit Sicherheit, solche Kosten fließen für gewöhnlich in einen pauschalen Fixkostenaufschlag in der Produktkalkulation ein, wo dann nur noch prozentual auf jeden Einkaufspreis aufgeschlagen wird, egal was für Kosten der Händler dann konkret am Verkauf hat. Ist aber wie gesagt halt auch die Frage, ob es sich am Ende auszahlt, immerhin erhöht das das Preisniveau relativ empfindlich, was wieder nur den Großhändlern in die Tasche spielt, die das schon seit Langem machen.

      Aber ich bin total bei dir, dass gerade im Schadensfall eigentlich die freie Rückgabe garantiert werden sollte und genau dafür gibts doch eigentlich den Konsumentenschutz.

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    5. Leute, keine Aufregung ;) Jedder online-Händler muss in seinen AGB einen Passus haben, wonach die Rücksendung von reklamierter Ware (also schadhaft, nicht wie bestellt geliefert, passt nicht etc.) für den Kunden kostenfrei ist. Wird dies anders gehandhabt, sind die AGB in diesem Passus nichtig und es tritt automatisch Kostenfreiheit für den Kunden ein. Das weiß ich, weil wir selbst einmal online-Händler waren. Die Kosten für Rücksendung werden nur im Falle des gesetzlichen 14-tägigen Rückgaberechts bei online-Käufen auf den Kunden abgewälzt. Auch hier darf die Ware nur so benutzt sein, wie es zur Prüfung erforderlich war - also ausgepackt, einmal anprobiert, einmal gekostet etc. Kein online-Händler (weder amazon noch ein kleiner Wicht) muss verdreckte Schuhe, nach Rauch und Essen stinkende Partykleider oder halb aufgegessene Pralinenschachteln im Rahmen des Rückgaberechts zurücknehmen. Dass das neue Gesetz von den Großen angeleiert wurde, die jetzt großzügig auf die Umsetzung verzichten und die meisten Kunden keine Ahnung haben, dass sie auch bei den Kleinen nicht die Katze im Sack kaufen oder auf den Portokosten sitzen bleiben und deshalb geneigt sind, eher bei den Großen zu bestellen - ein Schelm, wer Arges dabei denkt. LG, Morgan

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    6. Vielen Dank für die Info, dieser wichtige Punkt ist in allen Berichten die ich zu dem Thema bisher las nämlich völlig unerwähnt geblieben.

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  2. Klar, das neue Gesetz betrifft ja nur das Widerrufsrecht und nicht die Mängelrüge (Reklamation). Nur unterscheiden dies die meisten Kunden nicht und an Aufklärung besteht kein Interesse. Cui bono? LG, Morgan

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