Donnerstag, 19. Februar 2015

Das perfekte Promi-Dinner... in einem karolingischen Kloster



Einen bis in die kleinsten Details korrekten historischen Roman zu schreiben ist überaus knifflig. Selbst als Autor einer Kurzgeschichte bewegt man sich allzu schnell auf dünnem Eis, wie mir ein aktuelles Beispiel vor Augen führte:
Ein Kollege hatte im Vorjahr einen an sich gut recherchierten Text verfasst, in dessen Mittelpunkt ein Mann nobler Herkunft stand, der, mit einem Auftrag des Kaisers in der Tasche, durch das zerbröselnde Fränkische Reich reitet. Die Beobachtungen, die er dabei macht, werden in einer Art Reisetagebuch festgehalten.
Zweck dieser Geschichte ist es, dem Leser einige jener Probleme aufzuzeigen, die über das Reich Karls des Großen nach dessen Tod hereinbrachen. Beispielsweise die stark zunehmenden Überfälle dänischer Wikinger und der Autoritätsverlust des frommen bzw. frömmelnden Kaisers Ludwig aufgrund einer verquerten Erbfolgeregelung.
Die zentrale Figur der Geschichte übernachtet auf ihrer langen Reise - wie damals nicht unüblich - des Öfteren in Klöstern. Und genau hier schlich sich ein Fehler ein, der mir bestimmt nicht aufgefallen wäre, hätte ich nicht zufällig wenige Wochen zuvor in Konrad Hechts Der St. Gallener Klosterplan etwas über karolingisches Klosterleben gelesen. 
In der Geschichte wird der hochgestellte Königsbote, Graf Alfred, im großen Refektorium (Speisesaal) der Mönche bewirtet; eine an sich nicht unlogische Annahme. Allerdings handelt es sich hierbei um einen Irrtum, denn laut Statuta Murbacensia (beschlossen im Jahr 817) war es Laien ausdrücklich untersagt, das Refektorium zu betreten. Auch das persönliche Bewirten des hochgestellten Besuchers im Gästehaus des Klosters war dem Abt nicht gestattet, wie es in der sogenannten Acta praeliminaria festgeschrieben war. Dort steht weiters, der Abt solle zusammen mit seinen Mönchen speisen.
Genau das stellt nun freilich ein verzwicktes Problem dar, denn wie bereits erwähnt, hatten Laien im Refektorium der Mönche keinen Zutritt. Wo also sollte der Vorsteher des Klosters mit seinem Gast "zechen"?
Vermutlich waren sich die Verfasser der Acta praeliminaria dieser Problematik bewusst, denn es wurde hinzugefügt, dass der Abt nur dann die Speisen mit seinen Mönchen teilen musste, wenn er keine anderen Verpflichtungen hatte. Das Umsorgen eines wichtigen Gastes war wohl ein solcher Ausnahmefall. Hierfür standen in der Abtspfalz auch passende Räumlichkeiten zur Verfügung, wie der St. Galler Klosterplan zeigt.
Nebenbei stellt sich mir die Frage, ob etliche Äbte - die in der Regel selbst dem Adel entstammten und daher an einen gewissen Luxus gewöhnt waren - nicht allzu bereitwillig Reisende persönlich zum Essen empfingen. Schließlich dürfte für Gäste in der Abtspfalz besser gekocht worden sein als für die im Refektorium versammelten Mönche. Speziell Geistliche waren ja ungemein erfinderisch, wenn es darum ging, religiöse Ernährungsregeln zu umgehen. Man denke nur an Fisch, Biber und einige Wasservögel, die angeblich kein Fleisch sind...


2 Kommentare:

  1. Hallo Hiltibold,

    ich habe leider keine Primärfassung, aber in der Benediktinerregel, steht Kapitel 53:
    "Abt und Gäste sollen eine eigene Küche haben; so stören Gäste, die unvorhergesehen kommen und dem Kloster nie fehlen, die Brüder nicht" daraus geht hervor, dass Der Abt sehr wohl sich um die Gäste persönlich gekümmert hat.
    und Kapitel 56:"Der Abt habe seinen Tisch immer mit den Gästen und Pilgern gemeinsam. Sooft jedoch nur wenig Gäste da sind, steht es ihm frei, von den Brüdern zu rufen, wen er will. Immer aber lasse er der Ordnung wegen einen oder zwei Ältere bei den Brüdern."

    Grüße
    der Uhl

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    1. Hallo auch,
      Benedikt von Aniane, der unter Ludwig dem Frommen die Benediktinerregeln mehr oder weniger für alle fränkischen Klöster durchsetzte und auch Einfluss auf die Acta praeliminaria hatte, wird vermutlich die von dir zitierten Regeln im Hinterkopf gehabt haben.

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