tag:blogger.com,1999:blog-3123306948175717081.post8819244839049365245..comments2024-03-25T21:47:28.190+01:00Comments on Hiltibold: Wanderer zwischen Antike und Mittelalter: Linktipp + Anmerkung: Über das Ausnehmen toter Alamannen.Hiltiboldhttp://www.blogger.com/profile/15738642586972426063noreply@blogger.comBlogger2125tag:blogger.com,1999:blog-3123306948175717081.post-52251802965305150382012-10-23T09:55:35.920+02:002012-10-23T09:55:35.920+02:00Na ja, es gibt ja auch noch den probateren Begriff...Na ja, es gibt ja auch noch den probateren Begriff "Störung der Totenruhe" - wiewohl der natürlich wiederum philosophische Fragen aufwirft...<br />Bei Raub muss die Gewalt, bzw. ihre Androhung, schon im Zusammenhang mit einem lebenden Opfer stattfinden. Denn wenn man zwischen Toten und Lebenden nicht mehr unterscheidet, dann kommt so etwas dabei raus wie bei Papst Stephan VI., der sich nicht zu blöd dafür war, seinen toten Vorgänger auszugraben, um ihn dann vor Gericht zu stellen :D<br /><br /><br />Hiltiboldhttps://www.blogger.com/profile/15738642586972426063noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-3123306948175717081.post-65838004584780000912012-10-23T09:10:48.782+02:002012-10-23T09:10:48.782+02:00Der Sprachgebrauch orientiert sich eben nicht imme...Der Sprachgebrauch orientiert sich eben nicht immer an den juristischen Feinheiten. Und je nach Befundlage ist der Begriff "Raub" schon angebracht: ohne "Gewalt" ist so ein Grab nicht zu öffnen, und wenn danach die Knochen entsprechend durcheinander sind, kann man auch von einer Gefahr für den "Leib" sprechen ;-) Ich habe mal ein Grab gesehen, da lag der Schädel anschliessend zwischen den Knien...Juliahttps://www.blogger.com/profile/02199745394418321108noreply@blogger.com