"Stadtluft macht frei", soll ein Rechtsgrundsatz aus dem Mittelalter sein, demzufolge ein geflohener Unfreier/Leibeigener, wenn er ein Jahr und einen Tag in einer Stadt lebte, seine Freiheit gewann und Bürger der Stadt wurde. Das stimmt allerdings nur halb, denn diese spezielle Formulierung stammt aus dem 19. Jahrhundert (Eigentlich gilt für das Mittelalter vielmehr: "Boden macht eigen."). Auch die Frist von einem Jahr und einem Tag, galt nicht überall. In Regensburg dauerte es z.B. 10 Jahre(!) bis man eingebürgert werden konnte. Genügend Zeit für den Grundherren also, den entlaufenen Leibeigenen einzufangen und wieder zu seiner
Scholle zurück zu bringen. Auch verhängten Städte (bzw. deren Ratsherren) immer wieder Einbürgerungsstopps, ebenso wie Abzugsverbote für Bürger der Stadt, falls man dies aus wirtschaftlichen Gründen für notwendig hielt.
Quellen:
Machtspiele - Bayern im Frühmittelalter, Lothar Kolmer, Verlag Friedrich Pustet
Die deutsche Stadt des Mittelalters, Evamaria Engel, Verlag C.H. Beck
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Kommentare werden entweder automatisch oder von mir manuell freigeschalten - abhängig von der gerade herrschenden Spam-Situation und wie es um meine Zeit bestellt ist.