Bei mehreren antiken Autoren, wie etwa Cicero oder Livius, wird die sogenannte "Säckung" (poena cullei) erwähnt. Hierbei handelte es sich um eine der ältesten Hinrichtungsarten, die das altrömischen Recht kannte. Im Detail stellte sich die Prozedur wie folgt dar:
Zuerst wurden dem Verurteilten Holzschuhe angezogen und ein Wolfsfell über den Kopf gestülpt. Anschließend steckte man ihn in einen rindsledernen Sack - zusammen mit Schlangen und diversen anderen Tieren; in Frage kamen Hahn, Affe oder Hund - im Falle des Gaius Dillius, einem Anhänger der Grachen, ist auch von Ottern die Rede. Zuguter Letzt warf man das zweifellos bestens verschnürte "Paket" in den Fluss.
Dem auf diese Art und Weise Hingerichteten, sollte dadurch das Grab verwehrt werden; dies zog, nach damaligen Glaubensvorstellungen, Komplikationen in der Ewigkeit nach sich.
Ursprünglich fand die Säckung ganz allgemein bei verurteilten Mördern Anwendung. Spätestens im 1. Jh. vor Christus war sie nur mehr für Verwandtenmörder vorgesehen. Tatsächlich vollzogen wurde sie - trotz expliziter Erwähnung in der 55. v. Chr. eingebrachten lex pompeia - zu dieser Zeit jedoch kaum noch.
Unter den Kaisern scheint diese Strafe allerdings wieder zunehmend beliebter geworden zu sein. Zu nennen wären etwa Augustus, Tiberius, Claudius und Hadrian. In der Spätantike wurde die Säckung dann nicht mehr nur im Falle von Verwandtenmord verhängt, sondern auch bei Ehebruch.
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