Donnerstag, 10. Dezember 2015

Krimskrams: Verschoben, verschoben, verschoben! -- Grausame Strafe für römische Sklaven -- Copyright-Krempel

Verschoben, verschoben, verschoben!

Ich weiß wirklich nicht, was da schon wieder los ist. Ursprünglich war der 3. Teil der Reihe "Das fränkische Heer der Merowingerzeit" vom Verlag für November 2014 angekündigt worden. Dieser Termin wurde mehrfach verschoben, bis es zuletzt hieß, im Dezember 2015 sei es endlich soweit. Nun haben wir Dezember und plötzlich steht bei Amazon, das Heft erscheint am 1. April 2016... Ein Datum mit Symbolcharakter? ^^

So gut die Hefte auch sind, aber dieses Kasperltheater mit den Veröffentlichungsterminen, das der Zeughausverlag nun seit Jahren immer wieder inszeniert, ist schon ein wenig ärgerlich. Freilich, unüblich scheint es in der Branche nicht zu sein, wie ja auch das in letzter Zeit hier mehrfach erwähnte Beispiel der Neuübersetzung des frühmittelalterlichen Geschichtswerks 10 Bücher Geschichten zeigt. Ich bin schon sehr gespannt, ob hier der neue Termin im kommenden Jänner vom Marix Verlag eingehalten wird ...

(Meine Rezensionen von  Teil I und Teil II der Reihe Das Fränkische Heer der Merowingerzeit.)


Grausame Strafe für römische Sklaven 

Im antiken Rom galt: Ermordete ein Sklave seinen Herren, wurden sämtliche Sklaven des Haushalts hingerichtet. Mit dieser Maßnahme sollte, wie die Überlieferungen nahelegen, eine abschreckende Wirkung erzielt werden.
In Tacitus' Annalen entdeckte ich die detaillierte Schilderung eines solchen Falls, der sich zur Zeit des Kaisers Neros abspielte: Pedanius Secundus, ein ehemaliger Konsul und der  amtierende Stadtpräfekt Roms, war von einem seiner Sklaven getötet worden. Entweder weil er ihn entgegen einer Vereinbarung nicht freilassen wollte oder weil der Sklave seinen Herren als Nebenbuhler in einer amourösen Angelegenheit betrachtete - so genau wusste das auch Tacitus nicht.
Als nun alle 400 (!) Sklaven, die zum Gesinde des Pedianus Secundus zählten, zur Hinrichtung geführt wurden, kam es zu Solidaritätsbekundungen und Aufläufen der stadtrömischen Bevölkerung, die es nicht hinnahm, dass so viele Unschuldige sterben sollten. Der über diesen Kriminalfall beratende Senat wurde eingeschlossen, Steine flogen und man drohte mit Brandstiftung. Trotzdem setzten sich bei der Abstimmung jene Senatoren durch, die für eine kollektive Bestrafung eintraten. Da der Beschluss aufgrund des Volkszorns aber nicht ohne weiteres umgesetzt werden konnte, schickte der Kaiser Soldaten, die einen reibungslosen Ablauf der Hinrichtung gewährleisteten. Das "Happy End" blieb demnach aus, doch zeigt sich hier, dass Sklaven von vielen ihrer Mitmenschen keinesfalls nur als "beseelte Werkzeuge" betrachtet wurden, wie es Aristoteles einmal ausgedrückt hatte.
(Quelle: Tacitus, Annalen, XIV, 42-45)


Copyright-Krempel

Kürzlich fragte mich jemand, warum ich unter etliche der von mir selbst gemachten Grafiken und Fotos den relativ langen Satz "Keine Rechte vorbehalten - ausgenommen die Nennung der Quelle: HILTIBOLD.Blogspot.com" schreibe; wieso nicht einfach CC BY 2.0?
Die Antwort: Diese Abkürzungen können nur sehr wenige Menschen richtig interpretieren, daher rede/schreibe ich lieber Klartext - das beugt unnötigen Missverständnissen vor.  Außerdem hege ich grundsätzlich keine übermäßige Begeisterung für solche Abkürzungen.


2 Kommentare:

  1. Das schöne an CC-Lizenzen ist, wenn sie direkt über die entsprechende Website erstellt werden, dass sie ein Piktogramm und den Link zu deren Erklärung enthalten. Mal ganz abgesehen davon, dass es bei mehreren Bildern (und anderen Inhalten) genügt, das einmal im Impressum zu erwähnen.

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    1. Das ist schon richtig, aber wozu woanders hin verlinken, wenn ich es auch selbst mit wenigen Worten erklären kann, sodass der Nutzer auf den ersten Blick erkennt, woran er ist? Je weniger Klickerei, umso angenehmer ist es für ihn.

      Ins Impressum schauen nach meiner Erfahrung viele nicht, anderenfalls hätte ich in der Vergangenheit nicht mehrmals die Anfrage erhalten, ob ein Bild für diesen oder jenen Zweck genutzt werden darf. Seit der Copyrightvermerk direkt unter die Bilder gepflanzt wurde, hat das aufgehört.

      Ein Problem bei der bloßen Verwendung der Abkürzung CC BY 2.0 ist, dass der Nutzer nicht weiß, was er genau als Urheber/Quelle angeben soll: Meinen Realnamen, den Namen des Blogs oder die komplette Internetadresse (ich bevorzuge letzteres - zwecks Werbung). Auch hier müsste er wieder im Impressum nachschauen, aber - siehe oben - auf die Idee kommt bei weitem nicht jeder.

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