Menschliches Ohr (Foto: Daivid Benbennick/WIkimedia.org) |
In der Lex Baiuvariorum, einer bajuwarischen Gesetzessammlung des Frühmittelalters, findet man die aus heutiger Sicht etwas seltsam anmutende Vorschrift des sogenannten "Ohrenzupfens" (bzw. Ohrenziehens). Bei Rechtsgeschäften wurde immer wieder an den Ohren der anwesenden Zeugen gezupft, damit sie auch aufmerksam blieben, kein Detail vergaßen und später gegebenenfalls Auskunft darüber geben konnten.
In den einschlägigen Urkunden, etwa bei Schenkungen, werden solche Zeugen als "per aures tracti" aufgeführt.
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