Augustus-Statue von Prima Porta (Foto: Till Niermann / Wikimedia.org) |
Römische Kaiser waren mitunter sehr geschickt darin, ihr Privatvermögen (patrimonium caesaris), das man von den öffentlichen Kassen des Staats (aerarium, fiscus) unterscheiden muss, zu vermehren.
Von Augustus, dem ersten römischen Kaiser, wird gesagt, dass er in den letzten 20 Jahren seiner Regierungszeit ein Vermögen im Wert von 1,4 Milliarden Sesterzen alleine durch Erbschaften einstrich! Um den enormen Wert dieser Summe zumindest ungefähr ermessen zu können, muss man wissen, dass z.B. ein einfacher römischer Legionär (gregarius) damals ca. 900 Sesterzen im Jahr verdiente und eine warme Mahlzeit einen halben Sesterz kostete.
Dass bei diesen Erbschaften immer alles mit rechten Dingen zugegangen ist, darf bezweifelt werden. Die Erblasser, vor allem die besonders reichen, werden auch unter dem über den grünen Klee gelobten Augustus gelegentlich darauf aufmerksam gemacht worden sein, dass es nicht zum Nachteil der Nachkommen wäre, wenn der Kaiser mit einem hübschen Sümmchen bedacht wird. Im Umkehrschluss konnte man sich ausrechnen, was eine Nichberücksichtigung eventuell bedeutet hätte...
Übel beleumundete Kaiser wie Nero oder Domitian haben dieses System dann bis zum totalen Exzess ausgeweitet. Man presste den Erblassern eine Berücksichtigung im Testament z.B. mit der Drohung ab, dass man anderenfalls ja auch das ganze Vermögen noch zu Lebzeiten des Betroffenen beschlagnahmen könne - ein Vorwand dafür war zweifellos schnell gefunden, wie z.B. Hochverrat oder maiestas.
Weiterführende Literatur:
Weiterführende Literatur:
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- Brot und Spiele | Karl-Wilhelm Weeber | Pawlak | 1989 | Infos bei Amazon
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