Montag, 9. September 2024

🗞️ Was in der alten Zeitung steht: Der perverse Zopf-Fetischist (1858) -- Der "Schweinepfaffe" und die "schönen Maderln" (1901)

Das Blog hat mit "Was in der alten Zeitung steht" eine neue Rubrik, in der ich ca einmal im Monat vor allem Zeitungsartikel aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert betrachten werde, die mir besonders kurios oder interessant erscheinen (meine Hauptquelle dafür ist das kontinuierlich erweitere Zeitungsarchiv der Österreichischen Nationalbibliothek). Ich werde üblicherweise in diesen Blogbeiträgen auch eine 'Übersetzung' von Frakturschrift in moderne Druckschrift vornehmen. Es muss sich also niemand durch das relativ schwer leserliche Original quälen.
Von der Zeitstellung her passen diese Zeitungsartikel zwar nicht mehr wirklich zu "Wanderer zwischen Antike und Mittelalter", aber die Frühe Neuzeit habe ich ja auch schon seit langer Zeit in der "Video"- und "Hörbares"-Rubrik untergebracht...

Beginnen wir mit zwei anschaulichen Beispielen aus der Kategorie sexuelles Fehlverhalten.

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Der perverse Zopf-Fetischist

Wer kennt sie nicht, diese seltsamen Meldungen, in denen es heißt, dass irgendein Spinner einer Frau oder einem jungen Mädchen in der Straßenbahn oder sonst wo eine Haarlocke abgeschnitten hat (um sich dann zuhause daran aufzugeilen)? 
Wer nun meint, das sei bloß ein moderner Fetisch und ein weiteres Zeichen dafür wie unsere heutige Gesellschaft degeneriert, der muss sich u.a. von einer Meldung aus dem Jahr 1858 eines Besseren belehren lassen. Die Wiener "Morgenpost" berichtete damals von folgendem Fall (Original-Artikel):


*** (Ein Zopfabschneider arretirt.) Aus Imst berichtet die „Sch. Ztg." vom 18. d. M.: Der bereits verschol­lene Zopfabschneider ist wieder aufgetaucht, diesmal aber nicht in eingebildeter, sondern greifbarer Gestalt. Am Freitag kam von dem Vorsteher in Tarrenz an die Bezirksbehörde die An­zeige, daß daselbst ein Versuch des Zopfabschneidens vorgefallen sei. Ein Unbekannter kam in das Krankenzimmer einer Wöch­nerin und wollte sich ihres Zopfes bemächtigen. Auf das Ge­schrei der Kranken und ihrer Kinder kam aber deren Mann, ein Nagelschmied, herbei und der Zopfabschneider nahm Reißaus. Er schlug den Weg über Starkenberg ein. Sogleich wurden die zweckdienlichen Nachsuchungen angestellt. Derselbe wurde nun in Imst, wo ihn die Mädchen, welche das Schreiben des Vorste­hers überbrachten, erkannten und später auch seine zwei Kolle­gen festgenommen. Man fand bei ihm einen ganzen Sack voll Zöpfe von allen Farben und Größen, darunter komischer Weise auch einen kaum sieben Zoll langen grauen. Auf welche Weise er zu all diesen Zöpfen gekommen, ob durch Einverständnis mit Leichennäherinnen, oder durch Gewalt, ist noch nicht ermittelt. Der Zopfabschneider ist ein Hausirer, welcher nebenbei mit un­echten Schmucksachen handelt.

Freilich, ob dieser seltsame Mensch hier wirklich einem Fetisch frönte oder all die Zöpfe zu Geld machen wollte, indem er sie etwa an einen Perückenmacher verhökert, ist erst einmal nicht klar ersichtlich. Eines ist aber beim Quellenstudium unübersehbar: Solche Berichte über das unfreiwillige Abschneiden von Haaren findet man schon in Zeitungen des 19. Jahrhunderts etliche (hier ein Beispiel aus Chemnitz, bei dem der Täter besonders rabiat vorging). Juristen haben sich damals sogar in Aufsätzen Gedanken darüber gemacht wie eine gerechte Strafe für solche Täter aussehen müsste. Das Motiv des Gelderwerbs konnte ich bisher allerdings nirgendwo finden; die Täter sind freilich immer Männer und die Opfer immer Frauen. Wenn man das alles berücksichtig, so wird der ursächliche Antrieb auch im oben geschilderten Fall wohl eher sexueller Natur gewesen sein.


Der "Schweinepfaffe" und die "schönen Maderln"

Wenn es um sexuelle Übergriffe geht, die vom Bodenpersonal des Herrn begangen wurden und werden, dann heißt es gerne, dass so etwas in früheren Zeiten immer aus Scham unter den Teppich gehrt wurde. Erst seit wenigen Jahrzehnten würden sich Opfer trauen, den Mund aufzumachen (gut, den "Mund aufmachen" ist in dem Zusammenhang vielleicht kein optimales Sinnbild). Gerade ein Priester/Pfarrer sei dazumal einfach eine zu hochstehende Respektsperson gewesen. Und die Ermittlungsbehörden und Gerichte wären früher doch sowieso immer auf seiner Seite gestanden. Gerade den 'einfachen Leuten' (ich mag diesen Begriff gar nicht) hätte man wenig geglaubt.
Doch so simpel ist die Sachlage nicht. Beim Durchstöbern alter Zeitungen bin ich auf etliche Fälle gestoßen, die nahelegen, dass die Opfer nicht selten den jeweiligen Übergriff erfolgreich zur Anzeige brachten. Beispielsweise in einem Fall aus dem Jahr 1901, der damals großes Aufsehen erregte und über den in mehreren Zeitungen im In- und im Ausland berichtet wurde. Eines dieser Medien, die Arbeiter-Zeitung, schrieb dazu folgendes (Original-Artikel):


Wieder Einer im Beichtstuhl.

Leoben, 14. Mai.
    Vor einem Erkenntnißsenat des hiesigen Kreisgerichtes gelangte heute die Beichtangelegeiheit eines katholischen Priesters zur Verhandlung, die in ganz Steiermark das größte Aufsehen erregte und besonders die Eltern der Schülerinnen von Leoben und Göß in die größte Aufregung versetzte. Der Redemptoristenpriester Pater Josef Kopf aus dem Leobener Kloster hat sich nach der Anklage während der Schulbeichte in der Sakristei an vier Schulmädchen im Alter von zehn bis zwölf Jahren sittlich schwer vergangen. Der Pater leugnet natürlich und verdächtigt die Zeugen. Er betheuert auch weiter, daß man ihn, wenn er das als Priester und gebildeter Mensch begangen hätte, für verrückt halten müsste. Dann wäre er allerdings wieder straffrei. Der Staatsanwalt Dr. Ritter von Andreoli ist begreiflicherweise anderer Ansicht. Er erhebt folgende 
Anklage.
    Die gesammte Bevölkerung von Leoben, Göß und Umgebung gerieth in den ersten Tagen des Monats Februar dieses Jahres über gewisse Gerüchte in Aufregung, die sich über die am 6. Februar Nachmittags in der Kirche zu Göß vorgenommene Schulbeichte allgemein verbreiteten und die besonders die Eltern der betheiligten Kinder beunruhigten. Der Ortsschulrath pflog daher Erhebungen, und das Resultat derselben wurde im Wege des Bezirksschulrathes der Staatsanwaltschaft zur Kenntniß gebracht. Die in Folge dessen eingeleitete gerichtliche Untersuchung hat leider die nicht nur höchst verwerfliche und unmoralische, sondern sogar verbrecherische Thätigkeit des Leobener Redemptoristenpaters Josef Kopf zu Tage gefördert. Wie erhoben, wurde am 6. Februar wegen der großen Anzahl der Schulkinder an den Prior des Redemptoristen- und den des Kapuzinerklosters das Ansuchen gestellt, zur Aushilfe Beichtväter zu bestellen, und es wurde im ganzen in neun Beichtstühlen die Schulbeichte vorgenommen. Hiebei hat sich Pater Josef Kopf gegen vier Mädchen aus sehr geachteten Familien, die ihre Kinder gut erziehen, unzüchtige Handlungen und Reden erlaubt, welche zum Theil ein Verbrechen, zum Theil eine Uebertretung gegen die Sittlichkeit bilden. Zuerst wurden nur die Handlungen von drei Kindern bekannt, weil die Eltern des vierten Mädchens, einer ausgesprochen klerikalen Familie, die sehr gottesfürchtig ist, streng verschweigen wollten, was ihrer Tochter zugestoßen war.
Die Anklage schildert nun die einzelnen Handlungen vor den Mädchen: Marie W., Grundbesitzerstochter; Anna L., Maschinenmeisterstochter; Anna B., Kondukteurstochter, und Marie R., Hausbesitzerstochter. Es läßt sich hierüber nur bekanntgeben, daß der Angeklagte gar nicht um die Sünden gefragt habe, daß er gerufen habe: „Das is a schönes Maderl!", daß er die Kinder über die Unterröckchen befragte, hieran ein Begehren knüpfte, das die Kinder zitternd verweigerten, daß er eines der Mädchen am Oberkörper betastete ec. Ganz außer sich kamen die Kinder von der Beichte heim und getrauten sich kaum zu erzählen, was der „garstige Beichtvater", der „gspassige Klosterbruder" gesprochen und verlangt habe. Gegen die Kinder und ihre Eltern konnte nichts ins Treffen geführt werden, was deren Glaubwürdigkeit und Sittlichkeit, beziehungsweise Hochanständigkeit erschüttern würde, wenn auch der Angeklagte den Versuch machte, den Vater eines der Mädchen als „Sozialisten" und eines der Kinder als unsittlich zu bezeichnen, wobei er aber von den eigenen Zeugen im Stiche gelassen wurde.
     Schließlich wird in der Anklageschrift betont, daß das inkriminirte Verbrechen vorliege, weil es sich um zur Beichte anvertraute Kinder handle; aber auch die Uebertretung des §516, weil die Handlungsweise in der Sakristei der Kirche geeignet war, öffentliches Aergerniß zu erregen, ein solches unter den vier Mädchen auch wirklich sofort entstand und diese sogar in Unruhe versetzte und das Bekanntwerden des Geschehenen auch unter der gesammten Bevölkerung Aergerniß hervorrief.
    Zur Verhandlung sind 23 Zeugen geladen, darunter die vier Kinder und ihre Eltern, Altbürgermeister Steinlechner, der Oberlehrer, der Lehrer, der Ortsschulrathsobmann, der Ortsschulinspektor, der Gemeindediener, Dechant Pater Stradner, Kaplan Pater Leiner und ein anderer Redemptoristenpriester; die drei letzeren werden natürlich vom Angeklagten als Entlastungszeugen geführt
    Der Angeklagte ist 33 Jahre alt, im Großherzogthum Baden geboren, nach Mautern in Steiermark zuständig. Er erklärte sich energisch für nichtschuldig. Alles von den Kindern Vorgebrachte sei vollständig erfunden, erdichtet. Als gebildeter Mensch und Priester sei er der inkriminirten Handlungen nicht fähig, man müßte sonst an seinem Verstand zweifeln. Er habe nicht selbst den letzten Beichtstuhl gewählt; derselbe sei ihm vielmehr vom Kooperator Pater Leiner angewiesen worden, und dieser sowie Dechant Pater Stradner und ein anderer Beichtvater hätten zu seinem Beichtstuhl jederzeit hinsehen können, schon deshalb sei nicht anzunehmen, daß er sich einer so gefährlichen Handlungsweise schuldig gemacht haben könnte. Er unterzieht die moralische Qualität der Mädchen einer abfälligen Kritik; ein Mädchen habe einen Feuerwehrball besucht, ein anderes sei vom Polizeimann Eisbacher bei einer unanständigen Handlung beobachtet worden und der Vater eines der Mädchen sei Sozialist; er sei das Opfer sozialdemokratischer Verdächtigung, was sich aus mehreren Zeitungsangriffen ergebe.
    Der Vorsitzende bemerkt, daß diese Verantwortung von hoch achtbaren Zeugen widerlegt werde. Es gelangen hierauf die einzelnen Anklagepunkte zur Erörterung.
    Die vier kleinen Mädchen sagten dem Angeklagten ins Gesicht, er habe damals bei der Beichte die inkriminirten Handlungen begangen. Altbürgermeister Ferdinand Steinlechner, 64 Jahre alt, bezeichnet die Eltern dieser Kinder als höchst anständige Leute, die ihre Kinder religiös erziehen. Auch Oberlehrer Ler und Schulaufseher Karl Daller, Gutsbesitzer, wissen über das Verhalten der Kinder nicht Nachtheiliges.
    Das Gericht erkannte den Schweinepfaffen schuldig und verurtheilte ihn zu sechs Monaten schweren Kerkers, verschärft mit zwei Fasttagen monatlich.

In diesem Bericht finden sich mehrere Punkte, die aus heutiger Sicht interessant oder kurios sind - und ich meine damit nicht die (von mir teilweise korrigierten) Tippfehler oder die altertümliche Rechtschreibung (im Gegenteil, ich muss sogar einräumen, dass einige der damals üblichen Schreibweisen näher an der tatsächlichen Aussprache dran sind als das bei der modernen Rechtschreibung der Fall ist). 

1. Es wurde dazumal über solche Fälle mit sexuellen Hintergründen oft deutlich ausführlicher berichtet als das heute gemacht wird. Überhaupt waren in dieser Zeit Tageszeitungen gerade in ihren Artikeln über Verbrechen und Gerichtsverhandlungen ungewöhnlich auskunftsfreudig. Heute hingegen wird aus mitunter übertriebenen persönlichkeitsrechtlichen Gründen sehr viel verschwiegen, was dazu führt, dass der Leser oft ratlos zurückbleibt.
2.  Dieser Fall ist ein Indiz dafür, dass viele Menschen in der Bevölkerung damals bereits jeden überzogenen Respekt vor dem Klerus verloren hatten. Nur bei einer von vier Familien ist hier der alte religiöse Untertanengeist noch vorhanden.
3. Die Opfer der sexuellen Belästigung quasi als notgeile Flittchen zu framen, würde sich heute wohl kaum noch jemand trauen (abgesehen von Tätern aus kulturemden bzw. voraufgeklärten Gesellschaften, bei denen das nach wie vor zum Standardprogramm der Verteidigung gehört). Was man freilich unter der behaupteten "unanständigen Handlung" konkret verstehen darf, bleibt leider auch hier ein Rätsel.
4. Interessant ist wie die Zuschreibung Sozialdemokrat/Sozialist offenbar als geeignet angesehen wurde, jemanden zu diskreditieren - wohl besonders auf dem Land, wo es wenige Arbeiter, aber viele Bauern gab. Quasi das Äquivalent zum heutigen Vorwurf, dass jemand "rrrrääächts" sei. So ändern sich eben die Zeiten, je nachdem, welches politische Lager gerade die institutionelle Macht und damit auch die Definitionshoheit über Gut und Böse besitzt.
5. Das hier berichtende Medium ist die "Arbeiter-Zeitung" und somit astrein sozialistisch/sozialdemokratisch. Besonders viel Sympathie für die Kirche werden die dort tätigen Journalisten alleine schon aus ideologischen Gründen nicht gehabt haben. Der deftige Begriff "Schweinepfaffe" ist daher wohl nur folgerichtig. Er zeigt aber auch, was journalistisch damals noch ging. Wer hingegen heute z.B. einen verurteilten Sexualstraftäter öffentlich als Schwein bezeichnet, der läuft dringend Gefahr, von ihm privatrechtlich verklagt zu werden. Übrigens, unter Begriffen wie Schweinepfaffe, Schweinspfaffe, Saupfaffe usw. findet man im von mir genutzten Zeitungsarchiv jede Menge ähnlicher Fälle. Mir sind sogar Zeitungsberichte aus dem frühen 20. Jahrhundert untergekommen, in denen man sich ganz allgemein darüber beklagt, dass gerade immer wieder Geistliche ihre Triebe nicht unter Kontrolle halten können. Das ist dann auch ein weiterer Beleg dafür, dass diese Problematik nicht erst seit wenigen Jahrzehnten bekannt sein kann (fairerweise muss man hier darauf hinweisen, dass staatliche Einrichtungen nachweislich um nichts besser gewesen sind, wenn es um Übergriffe auf Kinder geht - ein Paradebeispiel dafür sind diverse Einrichtungen der Stadt Wien).
6. Die Strafe der Kerkerhaft beinhaltete damals mehre mögliche Verschärfungen. Besonders häufig finden sich bei Gewalt- und Sexualstraftaten in den Urteilen "Fasttage" (= Wasser und Brot) und "Hartes Lager" (= keine Matratze, Polster und Decke). Wobei es hier eine Obergrenze gab und diese verschärften Bedingungen immer von normalen Hafttagen unterbrochen werden mussten. Übrigens, in einem späteren Zeitungsbericht wird berichtet, dass dem "Schweinepfaffen" Josef Kopf im Zuge einer Revision der Großteil der Strafe erlassen wurde. Die juristische Begründung dafür ist ... 'interessant', dürfte aber bei den Mädchen und ihren Eltern keine rechte Begeisterung ausgelöst haben.
7. Schmunzeln muss ich besonders bei solchen Prozessberichten immer über Personenbeschreibungen wie Grundbesitzerstochter, Maschinenmeisterstochter, Kondukteurstochter usw.  Ehefrauen hat man ebenfalls dergestalt, also mit Verweis auf den Beruf des Ehemannes, bezeichnet. Das alles erinnert mich an die sehr unterhaltsame 1960er-Fernsehserie "Königlich Bayerisches Amtsgericht". Die Handlung war um 1912, in der "guten alten Zeit", angesiedelt und man merkt gerade beim Lesen von zeitgenössischen Quellen wie der obigen, dass die TV-Verantwortlichen sich in vielerlei Hinsicht nahe an der Realität bewegt haben, trotz satirischer Übertreibungen. 



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3 Kommentare:

  1. Das Zeitungsarchiv der ÖNB ist extrem nützlich und sehr gut konzipiert!
    Ich recherchiere darin gerade zum Thema "Gastarbeiter" und wie das damals in den 1960ern und 1970ern politisch argumentiert worden ist.

    Ach, diese wunderbaren bayerischen Volksschauspieler. Da war jeder ein Unikum. Ich kenne die meisten von der Serie Pumukl. Schade, dass es heute solche Charakterköpfe nicht mehr gibt.

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    1. Ich kenne die meisten von der Serie Pumukl.

      Geht mir exakt genauso :)

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  2. Sehr, sehr interessant!
    Freue mich schon auf mehr!

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