Freitag, 1. März 2013

Wehe, der Rammbock hatte bereits die Mauer berührt!


Als Cäsar, laut dem von ihm verfassten Werk De bello gallico,  im Jahre 57 v. Christus das Oppidum des gallischen Stamms der Aduatucer mit seinen Truppen eingeschlossen hatte, erkundigten sich die Belagerten recht bald nach den Bedingungen für eine Kapitulation. Caesar antwortete, dass er sie verschonen würde, wenn sie sich ergeben bevor der erste römische Rammbock die feindliche Festungsmauer berührte.
Cicero schrieb wiederum in seinem Werk De Officiis, dass man einem Feind selbst dann noch Gnade gewähren sollte, wenn der Rammbock bereits die Mauer berührt hatte
Flavius Josephus betont die Verzweiflung die sich bei den belagerten Juden Jerusalems breitmachte, als die römische Armee ihre Rammböcke gegen die Stadtmauern richtete.

Diese drei Beispiele aus zeitgenössischen Quellen legen die Vermutung nahe, dass es in der Antike eine Art ungeschriebenes Gesetz gab, wonach der Einsatz des Rammbocks den Zeitpunkt des offiziellen Beginns einer Belagerung markierte. Die in der Stadt oder Festung eingeschlossenen Menschen konnten im Falle einer Niederlage nun mit keiner Gnade mehr rechnen.
Sallust berichtet allerdings davon, dass während des Jugurthinischen Krieges die Einwohner der Stadt Capsa ermordet oder versklavt wurden, obwohl sie sich den von Marius angeführten Römern rechtzeitig ergeben hatten. Möglicherweise ist Sallust dieser Fall auch deshalb eine Erwähnung wert, weil es eben nicht den erwähnten Gepflogenheit des damaligen "Kriegsrechts" entsprach. Moralisch fragwürdig war so ein Vorgehen auf jeden Fall. Gerade einem Mann wie Marius dürfte das jedoch keine schlaflosen Nächte bereitet haben.

—————–

Weiterführende Literatur:
  • Simon James | Rom und das Schwert: Wie Krieger und Waffen die römische Geschichte prägten | Philipp von Zabern | Infos bei Amazon
  • Kate Gilliver | Auf dem Weg zum Imperium: Eine Geschichte der römischen Armee | Nikol | Infos bei Amazon

Weitere interessante Themen auf diesem Blog: 


2 Kommentare:

  1. Hallo, weißt du zufällig. ob es so etwas ein Kriegsrecht in der Antike zumindest in Ansätzen gab? Gruß, Gabriel

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ein Kriegsrecht gab es damals bestimmt nicht (deshalb die Anführungszeichen). Jedenfalls nicht in einem modernen Sinn, wie etwa der Haager Landkriegsordnung. Bestenfalls hielt man sich an Gepflogenheiten wie die obige, oder man ignorierte sie einfach.

      Löschen

Kommentare werden entweder automatisch oder von mir manuell freigeschalten - abhängig von der gerade herrschenden Spam-Situation und wie es um meine Zeit bestellt ist.