Donnerstag, 28. Januar 2016

Krimskrams: Neue Bücher für Februar -- Ehrlich währt am längsten? -- Uralte Märchen -- Der Barbarenschatz von Rülzheim -- usw.



Neue Bücher für Februar 

Auch für den bevorstehenden Monat Februar habe ich mir natürlich wieder ein wenig Lesestoff besorgt, der z.T, noch diesen 'Winter' etwas genauer unter die Lupe genommen bzw. hier rezensiert wird.

Lebensadern des Imperiums: Straßen im Römischen Reich wurde von der Provinzialrömischen Archäologin Margot Klee verfasst. Sie behandelt darin besonders das Fernstraßennetz der Römer und sämtliche Aspekte, die damit in Zusammenhang stehen; wie etwa die verschiedenen Konstruktionsweisen, die Instandhaltung, das Reisen darauf, die Raststationen usw.

Von einem besonders fleißigem Schreiber, nämlich dem Althistoriker Karl-Wilhelm Weeber, stammt das Buch Lernen und Leiden: Schule im alten Rom. Er gibt hier ein ziemlich detaillierten und flüssig geschriebenen Einblick in den Alltag des schulischen Ausbildungssystems der Römer.

Zeitensprünge (3/2015): Dazu sage ich vorläufig nur, dass die Besprechung dieses Buchs bereits nächste Woche erfolgt. Wer den Herrn auf dem Cover kennt, wird freilich eine gewisse Vorahnung haben ;)
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Ehrlich währt am längsten?

In Brandenburg fand im Herbst 2015 ein ehrenamtlicher Sondengänger einen mittelalterlichen Silberschatz im Wert von rund 100.000 Euro, meldete diesen umgehend, rettete ihn so vermutlich vor illegalen Schatzsuchern und erhielt laut Medienberichten zum Dank dafür, richtig, keinen einzigen Cent Finderlohn: Klick mich

Mir kommt hier unweigerlich ein altes Sprichwort in den Sinn:
Ehrlich währt am Längsten, wer stiehlt der lebt am Schönsten. 
Die Denkmalämter in Ländern/Bundesländern mit einer solch kurzsichtigen Gesetzgebung sollten sich nicht wundern, wenn manch Fund am Schwarzmarkt verscherbelt oder gleich eingeschmolzen wird. Es gibt sich eben bei weitem nicht jeder Finder mit einem warmen Händedruck zufrieden.

Übrigens, obiger Sondengänger hatte bereits vor einigen Jahren einen bronzezeitlichen Schatz aufgespürt. Damals wollte man ihm mittels fadenscheiniger Vorwände nicht einmal zubilligen, der Finder zu sein: Klick mich
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Der Barbarenschatz von Rülzheim - Ein Urteil

Als Beleg für obige These, dass nämlich manch Zeitgenosse seinen Fund aufgrund kurzsichtiger Gesetze lieber gleich für sich behält, darf der Fall rund um den 'Barbarenschatz von Rülzheim' gelten. Freilich, nicht jeder Finder stellt sich dermaßen dumm an, wie der nun zu einer Bewährungsstrafe Verurteilte: Klick mich
An den Leser-Kommentaren lässt sich ablesen, dass es dem Gerechtigkeitsempfinden der meisten Bürger widerspricht, wenn Finder per se leer ausgehen sollen. Und auch manch Archäologe hat diese Problematik erkannt, wie folgende Diskussion zeigt, auf die hier bereits einmal hingewiesen wurde: Klick mich
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Uralte Märchen

Die Tageszeitung Die Presse berichtet von einem Forschungsprojekt, das dem Alter von Märchen und Sagen auf den Grund gehen soll. Die bisherigen Erkenntnisse sind durchaus erstaunlich, denn manch Erzählung ist nicht etwa ein paar hundert Jahre alt, wie ursprünglich vermutet wurde, sondern reicht bis die Bronzezeit zurück (Danke für den Hinweis!):  Klick mich
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Da kann man lange warten

Überraschung! Der zuletzt genannte Ersatztermin (20. Jänner 2016) für die Veröffentlichung der deutschen Übersetzung des frühmittelalterlichen Geschichtswerks Zehn Bücher Geschichten wurde vom Marix Verlag nicht eingehalten: Klick mich

Und natürlich hat auch der Zeughausverlag das Erscheinen von Das fränkische Heer der Merowingerzeit - Teil 3 zum gefühlten zehnten Mal verschoben. Statt dem zuletzt genannten 1. April ist nun vom 1. Juni 2016 die Rede; wers glaubt... : Klick mich


5 Kommentare:

  1. Hallo Hiltibold, her ein Video, in dem das aktuelle Urteil aus Sondengängersicht kommentiert wird
    https://www.youtube.com/watch?v=VAzT0fay7ew

    Gero

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    1. Danke für den Link.
      Ich persönlich finde den Schuldspruch gerechtfertigt, da es sich hier auch aus meiner Sicht um eine klare Fundunterschlagung handelt. Über die Höhe der Strafe lässt sich diskutieren.

      Abseits davon ist es unmoralisch und kontraproduktiv, wenn ein Staat oder ein Bundesland sich weigert ehrliche Finder entsprechend zu entschädigen.

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    2. Ja, das ein ehrlicher Finder eine Belohnung erhalten sollte, sehe ich ebenfalls. Aber in diesem Fall ging es nicht um eine Belohnung und es war kein ehrlicher Finder. Wenn das mit dem "Rücktritt" wirklich funktionieren sollte, dann gibt es auch keine Diebstähle mehr, wenn der Täter davon "zurücktreten" kann. Wird man im Laden erwischt, dann "tritt" man schnell davon zurück, bevor die Polizei erscheint, und geht straffrei aus. Lächerlich!

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