Die Suche nach historischen Objekten im Erdboden mittels Metalldetektor - kurz "Sondengehen" genannt - erfreut sich seit vielen Jahren großer Beliebtheit. Längst sind Sondengänger der Archäologie eine wertvolle Hilfe bei der Erforschung unserer menschlichen Vergangenheit. Teile der Sondengängerszene werden jedoch als sogenannte "Raubgräber" verflucht, da sie sich nicht an die bestehenden Gesetze halten oder - selbst wenn sie gesetzestreu sind - als lästige Konkurrenz zur staatlichen Archäologie angesehen werden; in ihrer Sammelleidenschaft oder aus Profitsucht würde sie oft mehr zerstören als Nutzen für die Wissenschaft bringen. Immer wieder tauchen in den Medien entsprechende Berichte auf.
Der breiten Öffentlichkeit so gut wie gar nicht bekannt ist freilich, dass auch die staatlichen und staatsnahen Akteure - hier sind zuvörderst die Denkmalämter zu nennen - über keine blütenweiße Weste verfügen, wenn es um das Befolgen von Gesetzen im Zusammenhang mit Bodenfunden geht. Dem altrömischen Grundsatz "audiatur et altera pars" folgend, habe ich mich über diese andere Seite der Medaille mit Axel York Thiel von Kracht unterhalten, der als Präsident der "Deutschen Sondengänger Union" / DSU vorsteht.
Lieber Axel, was ist die DSU bzw. welchen Zweck verfolgt sie?
Lieber Richard, zuerst einmal vielen Dank, dass du mir als großem Fan deines Internet-Blogs die Möglichkeit zu einem Interview gibst. Mit großer Freude lese ich deine Beiträge und fühlte mich ob deines letzten Beitrags über die Deutsche Sondengänger Union sehr geehrt. Daher ist es mir persönlich eine Ehre, deine Fragen zu beantworten.Die DSU hat sich im Jahre 2014 gegründet, da die Verfolgung der Sondengänger in Deutschland unzumutbare Ausmaße angenommen hatte. Einige Amtsarchäologen hatten offenkundig eine unheilige Allianz mit der Polizei gebildet, um sich der lästigen privaten Konkurrenz bei Ausgrabungen zu entledigen. Unter dem Vorwand, dass die Länder kein Geld für den Ankauf archäologischer Bodenfunde hätten, war es genau dieser kleinen Gruppe von Verschwörern gelungen, durch Lug und Trug in fast sämtlichen Bundesländern die sogenannten Schatzregal-Gesetze einzuführen. Doch diese Enteignungen der Bürger verschafften der Amtsarchäologie nicht nur weniger bis keine Fundmeldungen mehr; es machte für sie aus jedem Sondengänger, der einen rostigen Nagel vom Acker mit nach Hause nahm, einen Straftäter nach § 246 StGB (Unterschlagung). Im Bundesland Hessen, aus dem ich stamme, wurde im Jahr 2011 das Schatzregal-Gesetz eingeführt. In den folgenden drei Jahren hatte die Hälfte unseres Sondengänger-Stammtisches bereits Hausdurchsuchungen und Ermittlungsverfahren am Hals. Auch hierbei wurde wiederholt vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen. Die Polizei setzte sogar V-Leute aus der Terrorbekämpfung gegen unschuldige Sondler ein und verfolgte ehrenamtliche Sondengänger der Landesdenkmalämter mit Strafverfahren. Plötzlich mussten sich bislang unbescholtene Familienväter mit Hausdurchsuchung, Beschlagnahme sowie Bußgeld- und Ermittlungsverfahren beschäftigen. So entstanden in der Szene – wieder – Rufe nach einer starken Interessenvertretung der Sondengänger. Man suchte Schutz und eine zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um das Hobby Sondengehen. Das sind bis heute die Hauptaufgaben der Deutschen Sondengänger Union.
Ist ausschließlich derjenige ein guter Sondengänger, der besonders eng mit der staatlichen Archäologie zusammenarbeitet? Und wie eng sollte diese Zusammenarbeit deiner Meinung nach zumindest ausfallen?
Ich denke, dass man Sondengänger nicht pauschal über einen Kamm scheren kann. Primär gibt es sicherlich eine Gruppe von Sondlern, die ein archäologisches Interesse verfolgen. Diese arbeiten teilweise auch gern mit Archäologen zusammen. Einige von ihnen, gerade wenn sie sich schon seit vielen Jahren auf spezielle Fachbereiche konzentriert haben, weisen auf diesem Gebiet mehr Erfahrung und Wissen auf als so mancher Studierter. Sie liefern detaillierte Fundmeldungen an die Landesämter, in denen sie höhere archäologische Standards einhalten als jeder Amtsarchäologe. Dies beschrieb der Archäologe Prof. Raimund Karl erst kürzlich in einer wissenschaftlichen Veröffentlichung.Die andere Gruppe von Sondlern ist vorwiegend am Hobby Sondengehen interessiert. Bei ihnen stehen Spaß am Suchen und Spannung im Vordergrund. Dazu zählen die Väter, die am Wochenende mit ihren Kindern mal über den Acker laufen. Diese sind oft nicht an einer Zusammenarbeit interessiert, da sie häufig schon von dem bürokratischen Aufwand einer Nachforschungsgenehmigung abgeschreckt werden.Für mich sind beide Gruppen „gute“ Sondengänger. Schade finde ich nur, dass es der Amtsarchäologie durch ihr übertrieben hartes Vorgehen gegen Sondengänger und das dadurch verlorene Vertrauen in sie nicht gelungen ist, beide Gruppen von Sondengängern mitzunehmen und für eine Zusammenarbeit zu gewinnen. Vielleicht findet ein Papa auf einem Kinderspielplatz ja doch einmal etwas aus archäologischer Perspektive Spannendes. Ob er das bei dem schlechten Ruf der Archäologie und einem möglichen Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung gegen ihn melden wird, bezweifle ich.
Überwiegen deiner Einschätzung nach unter den Sondengängern die Kooperationsbereiten oder eher die Einzelkämpfer, die - aus welchen persönlichen Gründen auch immer - nichts mit dem Denkmalamt zu tun haben wollen?
Wie schon gesagt, geht es den meisten Sondengängern nicht um die Zusammenarbeit mit den Amtsarchäologen, somit auch nicht bedingt um Kooperationsbereitschaft. Diese Sondler sind u. a. durch DMAX-Serien inspiriert, wollen Schätze finden oder Gold. Von den DMAX-Sondlern braucht doch auch keiner eine Nachforschungsgenehmigung oder arbeitet mit Amtsarchäologen zusammen und meldet seine Bodenfunde, oder?Vielleicht helfen bei dieser Frage ein paar Fakten: Laut Amtsarchäologie gibt es in Deutschland ca. 30.000 Sondengänger. Manche Landesdenkmalämter arbeiten mit Sondengängern zusammen, diese betreuen ca. 100 bis 150 Sondler. Doch gibt es einige Bundesländer, wie Berlin, Bayern und Brandenburg, die nur wenige bis gar keine Ehrenamtlichen betreuen. Ergo rechnen wir einmal mit ca. 1.500 ehrenamtlichen Sondengängern, die eine amtliche Genehmigung in Deutschland besitzen. Somit arbeitet noch nicht einmal ein Viertel aller Sondler mit Amtsarchäologen zusammen. Möchte man vor diesem Hintergrund die Leistung der Amtsarchäologen bewerten und dazu auf das Bewertungssystem bei Tests zurückgreifen, läge die richtige Beantwortung der Fragen bei unter 25 Prozent, so würde man die Leistung sicherlich mit „ungenügend“ benoten. Diese schlechten Werte liegen allerdings nicht an mangelnder Kooperationsbereitschaft der Sondengänger. Die Auflagen für eine Genehmigung, wie kostenpflichtige Kurse, Kosten für Genehmigungen, Jahresabschlussmeldungen, Fundmeldungen, keine Rückgabe der abgegebenen Bodenfunde, kleine Gebiete zum Sondeln oder Wartezeiten bis zu drei Jahren, schrecken viele kooperationsbereite Sondengänger ab.
Der von den Archäologen kreierte Begriff "Raubgrabung" - mit dem sie vor allem gesetzeswidrige oder aus ihrer Sicht zumindest unethische Formen des Sondengehens bezeichnen - ist eine Kuriosität: Juristisch existiert er nämlich nicht, sondern vielmehr handelt es sich dabei um einen interessengeleiteten Dysphemismus (ähnlich dem Wort "Raubkopie", das von der Inhalte-Industrie erdacht wurde). Je nach lokaler Denkmalschutzgesetzgebung müsste man korrekterweise vom Aufsuchen archäologischer Gegenstände durch Unbefugte sprechen; gegebenenfalls in 'Tateinheit' mit einer (Fund-)Unterschlagung. Mit der schweren Straftat Raub - die ein Eigentumsdelikt plus Gewaltanwendung oder wenigstens Gewaltandrohung ist - hat das alles nichts zu tun. Es handelt sich stattdessen um eine Übertretung des Verwaltungsrechts, dem der Denkmalschutz zugeordnet wird.
Nun kennst du jedoch Fälle, bei denen der 'gute Zweck' nicht nicht nur sprachliche Unredlichkeiten seitens der Archäologie zu heiligen scheint, sondern sogar handfeste Gesetzesübertretungen. Sei doch bitte so freundlich und nenne uns kurz ein paar Beispiele dafür.
Seit ich mich intensiv mit der Amtsarchäologie beschäftige, sind mir unzählige Unredlichkeiten aufgefallen. Ich arbeite gerade an einem Buch, das einige der extremsten Verfehlungen aufdecken wird. Daher möchte ich hier noch nicht so viel verraten – seid gespannt. Die Gesetzesübertretungen sind dabei recht umfangreich und decken fast vollständig die Tatbestände des Strafgesetzbuches ab. Nehmen wir doch mal als Beispiel die Geschichte um das Goldgefäß „aus dem Irak“. Hier haben Amtsarchäologen und selbst ernannte Kriminalarchäologen eine offensichtliche Fälschung zum Beweismittel erhoben, um eine illegale Finanzierung der IS-Terroristen durch den Antikenhandel zu belegen. Als Ergebnis dieses Vorgangs wurde das bundesweite Kulturgutschutzgesetz eingeführt. Doch offenkundig interessiert sich dafür bis heute niemanden, sonst würde man die Finanzierung einer Sonderausstellung zu diesem Thema durch das Land Hessen nicht verstehen. Selbst bei der Zusammenstellung dieser Ausstellung wurden Gesetze verletzt, indem ohne Genehmigung urheberrechtlich geschützte Fotos verwendetet worden sind, siehe dazu auch die Gegendarstellung zum Beitrag „Die Schweißbrenneraffäre“, veröffentlicht im April 2012 in der Verbandszeitschrift des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Sonderausgabe Kriminalarchäologie Nr. 2.Als zweites Beispiel möchte ich nur kurz die „Einbäume von Stralsund“ erwähnen. Wikipedia schreibt zu diesem Thema: „Die Einbäume von Stralsund, auch als Einbäume vom Strelasund bezeichnet, waren drei Einbäume, die im Jahr 2002 in der Hansestadt Stralsund gefunden wurden. Zwei etwa 7000 Jahre alte Einbäume galten als die ältesten erhaltenen Boote im Ostseeraum, der dritte, etwa 6000 Jahre alte Einbaum war mit zwölf Metern Länge das wohl längste bekannte Wasserfahrzeug aus dieser Zeit.“ Amtsarchäologen hatten diese archäologischen Sensationen in einer gammeligen Hütte untergebracht, die zudem irgendwann über den Raritäten zusammenbrach. Über Zustand und Aufenthaltsort der Boote belogen die zuständigen Amtsarchäologen Bevölkerung und Politik über Jahre hinweg – bis nichts mehr zu retten war. Eine Untersuchungskommission kam später zu dem Ergebnis, dass die Verantwortung bei der damaligen Leitung des Landesamtes liege. Rechtliche Konsequenzen blieben jedoch aus, da der Fall inzwischen verjährt sei. Ich selbst habe einige Briefe an die zuständigen Amtsarchäologen geschrieben, um zu erfahren, was bis heute unternommen worden sei, damit so etwas nicht mehr passiert. Die Antworten waren eindeutig: Nichts ist passiert. Der Hauptverantwortliche ist sogar nach kurzer Zeit befördert worden.Für mich besteht ein Hauptproblem in der Unredlichkeit der Amtsarchäologen, bei Gerichtsgutachten nicht immer bei der Wahrheit zu bleiben. Vor Gericht hat jeder das Nachsehen, wenn das Urteil einem solchen Gutachten folgt. Als konkretes Beispiel möchte ich aus der Akte 1200 Js 96602/15 zitieren: „Im Rahmen der Hausdurchsuchung des Polizeipräsidiums Südosthessen konnte das zuständige Kommissariat auch archäologische Funde beschlagnahmen, die offensichtlich im Rahmen einer illegalen Suche nach Bodendenkmälern mittels Metallsonde (Verstoß gg. HDSchG) geborgen wurden. Bei einem Stück (eisener Dolchbestandteil) lässt sich aufgrund der beiliegenden Beschriftung der direkte Nachweis des Herkunftsortes, dem römischen Kastell von Idstein-Heftrich am UNESCO-Welterbe Limes, das als Bodendenkmal nach § 2 Abs. 2 Punkt 2 und § 19 HDSchG geschützt ist, führen. Bei den anderen Stücken handelt es sich aus fachlicher Sicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ebenfalls um Funde aus Hessen, die im Rahmen einer illegalen Suche (Grabung) geborgen wurden. Darunter befindet sich ein vollständiger urnenfeldzeitlicher Grabkomplex, der in dieser Erhaltungsform (incl. Einzelscherben der Urne, Kleinstfragmente von Metallbeigaben) weder über den Kunsthandel noch durch Tausch mit Dritten in den Besitz von Herrn XXX gelangt sein kann. Damit liegt unseres Erachtens auch der Tatbestand der gemeinschädlichen Sachbeschädigung (hier wurde ein urnenfelderzeitlicher Grabhügel zur Plünderung der Grabbeigaben geschlachtet) sowie der der Unterschlagung zum Nachteil des Landes Hessen bzw. des Grundeigentümers vor. Der gesamte Beigabenbestand des urnenfelderzeitlichen Grabes (zwei Arm-/Beinbeigen, zwei Armringe, ein Nadelfragment, verschiedene Zierscheiben (alle aus Bronze), Teile einer Urne (Keramik)) sind von einer solchen Seltenheit und Erhaltung, dass ein hervorragender wissenschaftlicher Wert im Sinne des § 24 Abs. 1 HDSchG festgestellt werden kann. Beim übrigen Fundbestand ist von einer Unterschlagung zu Lasten des Grundeigentümers auszugehen.“Hierbei schlägt ein Amtsarchäologe der Staatsanwaltschaft eine Anklage fußend auf verschiedenen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten vor, die für den Beklagten erhebliche Strafen nach sich ziehen könnte. Das Strafmaß für gemeinschädliche Sachbeschädigung reicht von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Auch bei Unterschlagung liegt laut Gesetzestext das Strafmaß bei einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Das alles stützt er auf die bei Amtsarchäologen gerne benutzte Formulierung „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ – d. h. einen tatsächlichen Beweis für seine Behauptungen hat er nicht! Leider ist dieses Gutachten kein bedauerlicher Einzelfall – und zum Glück für die Beschuldigten folgen die Gerichte, wie auch in diesem Fall, nicht der „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“. Der Vollständigkeit halber bleibt zu erwähnen, dass der beklagte Sondler im Anschluss an die Einstellung des Verfahrens eine Schadensersatzforderung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) anstrebte. Das Amtsgericht Offenbach am Main erließ am 17.10.2017 einen Beschluss (21 Gs – 1200 Js 96602/15) dahin gehend, dass der „ehemalige Beschuldigte für die erlittene Strafverfolgungsmaßnahme, nämlich für die Sicherstellung und Beschlagnahme diverser Artefakte gemäß Anlage aus der Staatskasse zu entschädigen ist (§ 2 StrEntschG)“. Der Sondengänger forderte nachträglich vom Land Hessen einen Schadensersatz. Hier ein Auszug aus dem originalen Schreiben: „Sicherlich können Sie leicht nachvollziehen, dass Artefakte, gerade aus der Urnenfelderkultur, welche in etwa von 1300 v. Chr. bis 800 v. Chr. andauerte, in über zwei Jahren Beschlagnahmung durch die Staatsanwaltschaft XXX doch einen erheblichen Schaden erlitten haben. Die Anwesenheit von Feuchtigkeit hat während der Beschlagnahmung eine fortschreitende chemische Reaktion in der Korrosionsschicht ausgelöst. Diese führt jetzt zu Löchern im Material, dem sogenannten Bronzefraß. Anbei sende ich Ihnen Fotos vom sog. Bronzefraß auf den Bronzeartefakten. Wie Sie leicht auf den Fotos von meinem Schreiben vom Februar 2016 sehen können, hatten die Bodenfunde vor der Beschlagnahmung keinen Bronzefraß! Die Staatsanwaltschaft XXX hat über 150 verschiedene antike Bronzeartefakte sichergestellt und über zwei Jahre verwahrt. Es ist nahezu unmöglich, für jedes Einzelstück den genauen Schaden zu bemessen, zumal das Landesamt für Denkmalpflege bei einigen Stücken eine hohe Seltenheit und Erhaltung festgestellt hatte. Daher berechne ich eine durchschnittliche Wertminderung von 5,00 € pro Gegenstand. Somit mache ich einen Schaden von 750,00 € geltend. Dieser Schaden ist jetzt aus der Staatskasse zu ersetzen.“Um sich vor der Schadensersatzzahlung zu drücken, bemühte das Gericht erneut den gleichen Amtsarchäologen, der zuvor den hervorragenden wissenschaftlichen Wert festgestellt hatte. Jetzt schrieb er, dass man dem Sondler keinen Schadensersatz auszahlen solle, da es sich bei den beschlagnahmten Gegenständen ausschließlich um „Schrott“ gehandelt habe. Dieser wundersame Wertverlust beweist deutlich die mentale Apathie und das geistige Brachland, das in manchen Landesdenkmalämtern herrscht. Im Übrigen wird sicherlich auch dem Amtsarchäologen ein seltsamer Schriftzug auf einem der Stücke aufgefallen sein, die dieser zuvor noch als hessisches Bodendenkmal von „hervorragendem wissenschaftlichen Wert“ begutachtet hatte. Dort steht sehr deutlich das Wort „TÜRKIYE“ – sicherlich eher ein Hinweis auf den Herstellungsort im Orient statt eines Hinweises auf ein hessisches Bodendenkmal. Mehr Details mit bisher unveröffentlichten Fakten folgen in meinem Buch „Inside Schatzsucher“.
Du gehst gegen die schwarzen Schafe unter den Archäologen juristisch vor. In einem Video auf Youtube bezeichnest du sie - auf den Begriff "Raubgräber" amspielend - als "Raubologen".
Der Begriff „Raubologe“ stammt nicht von mir – ich möchte mich nicht mit fremden Federn schmücken. Auch möchte ich hier nicht alle Archäologen über einen Kamm scheren. Viele von ihnen leisten wertvolle Arbeit für die Allgemeinheit. Archäologen sind genauso wie Sondengänger keine homogene Masse; alle sind unterschiedlich, verfolgen verschiedene Interessen und Motivationen. Das impliziert aber, dass einige von ihnen auch unredliche oder sogar kriminelle Motive haben. Doch leider werden nur wenige dafür rechtlich belangt. Amtsarchäologen haben schon seit vielen Jahren die Möglichkeit, Einfluss auf Politik und Gesetze zu nehmen. Die meisten Anzeigen gegen Amtsarchäologen wegen falscher Gutachten, Unterschlagungen, Falschaussagen und Amtsmissbrauchs werden von den Staatsanwaltschaften wieder eingestellt – ähnlich wie bei Anzeigen gegen Polizisten. In der Öffentlichkeit wirft dieses menschenverachtende Verhalten weniger Amtsarchäologen allerdings ein schlechtes Licht auf den gesamten Berufsstand. Vor diesem Hintergrund empfinden einige Mitglieder der DSU das schlechte Verhalten einiger Amtsarchäologen, Sondengänger postfaktisch als Raubgräber zu bezeichnen, als volksverhetzend!Wir als Deutsche Sondengänger Union sehen unsere Hauptaufgabe dennoch nicht in der Verfolgung unredlicher Amtsarchäologen. Das verstehen wir vielmehr als Aufgabe der Politik, da diese die Amtsarchäologen auch finanziert. Wir kümmern uns lieber darum, Sondengängern zu helfen, die von Amtsarchäologen verfolgt werden. Darin liegen auch unsere Erfolge. Einer der größten war die Einstellung des Verfahrens gegen den Finder des „Barbarenschatzes von Rülzheim“. Nach fünf Jahren wurden alle Urteile gegen den Sondengänger aufgehoben und der Sondler verließ als freier Bürger den Gerichtssaal. Kritikern der Deutschen Sondengänger Union sollte bewusst sein, dass vor der Gründung der DSU sämtliche Prozesse gegen Sondengänger gewonnen wurden – heute sieht das ganz anders aus.
Aus Sicht der Gesetzesbefolgungspsychologie und mit Blick auf den Denkmalschutz scheint es sehr kontraproduktiv zu sein, wenn Vertreter der staatlichen Obrigkeit nicht nur mit Vorsatz sachlich falsche Begriffe verwenden, sondern sogar gegen Gesetze verstoßen und dabei beispielsweise Rechtsbeugung begehen. Was sagt die 'Sondlerszene' dazu? Ruft das dort eine Trotz-Reaktion hervor? Nach dem Motto, wenn selbst die Archäologen sich nicht an die Gesetze halten, warum sollten es dann wir tun?
Es ist sicherlich unfair, allen Archäologen vorsätzliche Rechtsbeugung und Verstöße gegen geltendes Recht vorzuwerfen. Der überwiegende Teil hält sich an die Gesetze. Natürlich werfen die wenigen Unredlichen unter ihnen ein schlechtes Licht auf alle. Da die meisten Sondengänger nur wenig oder gar nichts mit Amtsarchäologen zu tun haben, bekommen sie davon nichts mit. Auswirkungen hat dieses Verhalten lediglich auf die sogenannten Ehrenamtlichen.Dieser Trend zur Rechtsbeugung zeichnet sich aber leider nicht nur in der Amtsarchäologie ab – auch in anderen Bereichen des Staates bleibt die Rechtsbeugung nach § 339 StGB ungestraft. Der Bürger – als untergeordneter Pflichtenträger und Einzelstehender gegenüber einer mächtigen Behörde – soll hingegen, nachdem er durch viele und langsam mahlende Räder zermürbt wurde, schweigen und sich fügen.Wirkliche Trotzreaktionen sind mir nur wenige bekannt. Dazu zählt u. a. ein mir bekannter Sondengänger, der schon vor 20 Jahren aus gesundheitlichen Gründen das Hobby aufgegeben hatte und erst jetzt von Amtsarchäologen mit einem komplett erfundenen Ermittlungsverfahren nebst Hausdurchsuchung bedacht wurde – die Einstellung erfolgte auf Kosten des Steuerzahlers. Aus Rache verriet dieser Sondler alle seine „guten Stellen“ an den eifrigen Nachwuchs. Ganz anders verhält es sich bei den Ehrenamtlichen mit staatlichen Genehmigungen. Haben diese erst einmal erkannt, dass ihre Nachforschungsgenehmigung nichts mit gesetzlichen Vorgaben, ihrem persönlichen Verhalten, ihrem Fleiß oder Qualifikation zu tun hat, sondern nur von der Meinung, dem Gutdünken der Amtsarchäologen abhängt, versuchen sie, dieses Wissen zu ihrem Vorteil zu nutzen. Das resultiert natürlich in einem florierenden Denunziantentum und Claimbildung (Sondler, die bestimmte Gebiete nur für sich beanspruchen) innerhalb dieser Kreise.Wichtig bei dieser Fragestellung finde ich aber auch, dass ich schon mehrere studierte Archäologen kennengelernt habe, die genau aus diesen Gründen nicht mehr mit den Amtsarchäologen zusammenarbeiten möchten. Somit bedeutet das für die Amtsarchäologie eine Vergeudung wichtiger und wertvoller Synergien und einen daraus resultierenden Schaden für die ganze Bevölkerung. In der Veröffentlichung zum Thema „Rechtswidrige Denkmalpflege?“ (Archäologische Denkmalpflege, Sonderband 2, Juli 2019) wird der Archäologe Prof. PD Mag. Dr. Raimund Karl sehr deutlich. Karl führt aus, dass zwischen dem Wortlaut des Gesetzes samt einschlägiger höchstrichterlicher Judikatur einerseits und den Richtlinien für archäologische Maßnahmen andererseits oftmals ein diametraler Widerspruch besteht. Prof. Karl stellt fest, dass die zuständige Bundesbehörde in Österreich das von ihr zu vollziehende Gesetz offensichtlich jahrelang grob rechtswidrig anwendete. Da diese Praxis leider nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland ein Problem darstellt, schreibt Karl weiter: „Hauptsächliches Ziel dieses und des unmittelbar folgenden Kapitels über einen Fall von eindeutig rechtswidriger Denkmalpflege durch ein deutsches Landesamt für Denkmalpflege ist es, zu zeigen, dass es keineswegs so ist, dass Denkmalämter immer nur in ‚pflichtgemäßem Ermessen‘ die von ihnen zu vollziehenden Gesetze vollziehen, sondern es vielmehr durchaus möglich und auch schon tatsächlich dazu gekommen ist, dass Denkmalämter in ihrer Verwaltungspraxis geltendes Recht gravierend fehlinterpretiert oder missachtet haben.“
Wie schon oben kurz angesprochen wurde, gibt es bis auf Bayern in allen deutschen Bundesländern sogenannte "Schatzregale". In ihnen wird geregelt, welcher Fund von wissenschaftlich geringem Wert ist bzw. behalten werden darf und welcher wissenschaftlich wertvoll ist bzw. an den Staat abgegeben werden muss.
Gibt es nun deiner Erfahrung nach eine behördliche Tendenz, finanziell wertvolle Funde wie Münzhorte im Ramen des Schatzregals automatisch auch als wissenschaftlich wertvoll zu deklarieren, um sie kostenlos oder zumindest kostengünstig einziehen und selbst über Museen monetarisieren zu können?
Und sollten die Finder - bei denen es sich meist um Sondengänger handelt - finanziell immer voll entschädigt werden, anstatt sie mit einem vergleichsweisen Almosen und einem warmen Händedruck abzuspeisen? Wäre ein solcher Anreiz zur Zusammenarbeit - wie es Ihn z.B. im Vereinigten Königreich im Rahmen des Treasure Acts von 1996 schon lange gibt - nicht letztendlich auch für die deutsche archäologische Forschung von großem Vorteil?
Die Schatzregale regeln leider gerade nicht, welcher Fund von wissenschaftlichem Wert ist und welcher nicht. Das können die Amtsarchäologen selbst, nach Belieben, entscheiden. Dabei gibt es natürlich immer wieder unterschiedlichste Sichtweisen. Als Beispiel möchte ich hier nochmals kurz auf den „Barbarenschatz von Rülzheim“ eingehen. Der Schatz besteht hauptsächlich aus den goldenen Schmuckstücken eines zeremoniellen Gewandes, einem Silberteller, einer Silberschale sowie Resten eines vergoldeten und versilberten Klappstuhls und silbernen Figuren. Einen Artikel habe ich im "Butznickel Nr. 3 Schatzsucher Magazin" veröffentlicht. Natürlich weckte das viele Gold und Silber mit einem von Amtsarchäologen geschätzten Wert von mehreren Millionen bei dessen Kollegen Begehrlichkeiten. So wurden diese nicht müde, in unzähligen Zeitungs- und TV-Berichten zu behaupten, dass der Schatz angeblich keinen wissenschaftlichen Wert mehr besitzt, da der „böse“ Sondengänger den Fundkontext (Fundzusammenhang) beim Ausgraben zerstört habe – haben wollten sie den Schatz aber trotzdem. Und nicht nur das: Sie wollten zudem, dass der Sondengänger verurteilt wird. Ansonsten hätten sie den Finder ja nicht anzeigen müssen – den Schatz besaßen sie ja schon, nachdem der Finder ihn im Denkmalamt abgegeben hatte. Doch vor Gericht konnten die Amtsarchäologen ihre kruden Behauptungen nicht beweisen. Dieser Prozess ging also für die Amtsarchäologen total in die Hose, beweist doch das Urteil, dass nicht alles, was glänzt, unter das Schatzregal fällt und somit automatisch den Archäologen gehört.Ich war selbst bei einer Gerichtsverhandlung anwesend, die sich mit Folgendem befasste: Bei einer Hausdurchsuchung sind historisch sehr wertvolle Gegenstände durch die Behörden beschlagnahmt und ihr Besitzer enteignet worden. Der zuständige Staatsanwalt wurde nach der Verurteilung des Eigentümers von dessen Anwalt auf den Verbleib der Stücke angesprochen. Der Staatsanwalt antwortete, vor meinen Augen, dass er schon ein Museum für die wertvollen Dinge gefunden habe, und lächelte dabei. Dass Museen später solche Stücke gern veräußern, da die Lager sowieso überquellen, ist kein Geheimnis. Ich selbst bin schon öfter auf Sammlerbörsen oder Flohmärkten auf archäologische Artefakte gestoßen, die bei genauem Hinsehen noch Inventarnummern von Museen aufwiesen.Immer wieder erfahre ich von Sondengängern, die von Amtsarchäologen nach dem gleichen Muster abgezogen werden: Zuerst zeigt man die Sondler an, droht mit hohen Anwalts- und Prozesskosten. Die Archäologen erfinden ein Szenario, in dem der Sondler mit Urteilen, horrenden Geldbußen und Haftstrafen zu rechnen hat. Erst im August 2020 berichtete ich auf der Homepage der Deutschen Sondengänger Union über einen Fall, bei dem ein Sondengänger mit einem Ordnungsgeld von 125.000 € bedroht wurde. Viele knicken aus Angst vor solchen Strafen ein und scheuen das Prozessrisiko. Den Amtsarchäologen scheint das egal zu sein, denn ihre verlorenen Prozesse zahlt ja sowieso der Steuerzahler – wir! Als Nächstes bieten die Amtsarchäologen den Sondengängern eine Reduzierung der Strafe oder gar die Einstellung des Verfahrens an, wenn sie auf ihre Rechte verzichten und die Funde dem Amt überlassen. Das funktioniert teilweise bis heute – siehe dazu auch die 10.000 Silbermünzen von Ellwangen. Im Übrigen wirkt sich die Beschlagnahmung solcher Funde positiv auf das Bruttoinlandsprodukt aus – aber das ist eine andere Geschichte.Ich selbst kenne keinen Sondengänger, der nach der freiwilligen Abgabe seiner Funde auf einen vollständigen Wertausgleich bestanden hat, aber mir ist auch ein Fall bekannt, bei dem sich der abgegebene Fund schon seit Jahren in einem Tresor im Landesamt befindet. Der Sondengänger besteht darauf, dass seine Arbeit in Form der Nennung seines Namens neben dem Fund im Museum geehrt wird. Er will kein Geld! Doch die Amtsarchäologen sind dazu nicht bereit und streiten weiter mit ihm.Die Deutsche Sondengänger Union unterstützt schon lange die Einführung der britischen Gesetzgebung in Bezug auf das Sondengehen und den Umgang mit Funden. Erst 2019 führten wir einige Gespräche in den Niederlanden mit den dortigen Archäologen, die tolle Erfahrungen mit ihrem PAN-System gesammelt haben. Sie versprachen, uns bei der Umsetzung in Deutschland zu unterstützen. Einen Artikel dazu haben wir im Mitgliedermagazin GLADIUS Nr. 1 der DSU veröffentlicht. Wir sehen in diesem System einen enormen Vorteil für beide Seiten und sind davon überzeugt, dass irgendwann auch die verstaubte Amtsarchäologie ihren Vorteil in einer ehrlichen Zusammenarbeit mit den Sondengängern erkennt.
Leider sind mir diesbezüglich auch fast nur negative Beispiele bekannt. Exemplarisch möchte ich nur eines nennen: Ein Sondengänger forschte viele Jahre nach dem genauen Standort eines römischen Kastells. Er recherchierte in archäologischen Büchern, nahm anhand von alten Karten und Google-Maps Vermessungen vor und errechnete schließlich einen vermuteten Standort. Mit einem Sondelkameraden fuhr er zu der Stelle und die beiden liefen auf der Basis von GPS-Daten zu dem genauen Standort. Als dieser sich als inmitten eines Gestrüpps liegend entpuppte, bahnten sich die beiden dennoch mühsam einen Weg. Genau auf dem ermittelten GPS-Punkt gruben sie ein Loch und stießen auf die Abfallgrube des ehemaligen Kastells, gefüllt mit schöner Terra Sigillata (römischer Keramikware). Natürlich meldeten die beiden ihren tollen Fund und waren gespannt, was eine archäologische Grabung zutage fördern, da das Gelände noch unversehrt geblieben war – niemand wusste bis zu diesem Zeitpunkt, dass sich dort ein Kastell befunden hatte. Doch es passierte … nichts! Immer wieder drängten die Sondengänger auf eine amtliche Ausgrabung – denn jederzeit hätten andere den Ort finden können, die vielleicht nicht derart redliche Gedanken beim Auffinden archäologischer Artefakte hegen. Doch es passierte weiterhin nichts! Immer und immer wieder versuchten die Sondler, die Archäologen zu einer Grabung zu bewegen, und waren letztlich überrascht, als sie aus der Tageszeitung erfuhren, dass sich zwei Amtsarchäologen für den Fund des Kastells feiern ließen – es sei ein ganz besonders toller Tag im Leben der Archis gewesen, als sie auf das römische Kastell stießen.Natürlich kenne ich auch Sondengänger, die mehr als zehn Jahre auf die Rückgabe ihrer Funde durch die Amtsarchäologie gewartet haben. Ebenso sind mir einige Sondler bekannt, die ihre abgegebenen Funde nicht zurückbekommen haben, teilweise weil die Archäologen die Funde wegen des Schatzregals einbehalten haben, teilweise sind die Funde im Amt verloren gegangen.Auch wenn diese leider negativen Beispiele einen faden Beigeschmack erzeugen, finde ich es nach wie vor wichtig, dass archäologische Funde den Amtsarchäologen zur wissenschaftlichen Auswertung vorgelegt werden. Das heißt natürlich nicht, dass die Finder ihre Bodenfunde umsonst abgeben sollen. Diese Funde generieren nämlich auch Einnahmen, z. B. Eintrittsgelder bei Museen und Ausstellungen, die gern verschwiegen werden. Im Sommer 2011 wurden beispielsweise Repliken der berühmten Fundstücke aus der Grabkammer des Tutanchamun in einer eigens errichteten Halle in Frankfurt am Main gezeigt. Der Veranstalter Semmel Concerts erwartete laut Medien ca. 250.000 Besucher. Auf der Homepage des Veranstalters erfährt man, dass die einzigartige Ausstellung seit dem Jahr 2008 weltweit inzwischen über 6,5 Millionen Besucher anzog. Das macht bei einem Ticketpreis ab 17,50 € einen Umsatz von mindestens 113.750.000 € – nicht schlecht! Das sich alte Relikte lohnen, denke ich mir auch immer, wenn ich für einen Artikel im "Butznickel Schatzsucher Magazin" in einem Museum nach Fotos von Artefakten anfrage. Diese bekomme ich nämlich nicht umsonst, selbst wenn es sich um wissenschaftliche Berichte handelt, sondern ich zahle teilweise zwischen 130 € und 150 € für ein Foto! Artefakte lassen sich eben nicht nur gut ausstellen – man kann sie auch gut vermarkten!Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung schreibt im Dezember 2018: „Herne. Das LWL-Museum für Archäologie in Herne veranstaltete am Wochenende einen einzigartigen Weihnachtsbasar. Zum Verkauf standen historische Schätze.“ Diese Tradition des „Schätzeverkaufs“ wiederholt das Museum in jedem Jahr. Dass auch in der Schweiz „Kunstwerke aus hauseigener Sammlung verkauft werden“, berichtet der SRF am 08.10.2020: „Reicht das Geld nicht, wird Kunst verkauft. So geschehen am Kunstmuseum Bern. Auch im Museum Langmatt in Baden will man durch Verkäufe ein Millionendefizit decken. Raub am kulturellen Erbe oder vertretbare Strategie?“, so der SRF.Wie die Süddeutsche Zeitung am 17.09.2020 unter der Überschrift „Museen und Pandemie: Kunst des Entsammelns“ berichtete, bieten Museen in den USA wegen der Corona-Pandemie ihre Bestände feil – um zu überleben. War es den Museen bislang verboten, mit Verkäufen von Werken das Geld für die Stromrechnung zu erlösen, so spricht man heute von „entbehrlichen Werken“. Laut der Süddeutschen verkaufen auch deutsche Museen ihre Werke, wenn diese nicht mehr ins „Sammlungskonzept“ passen.Doch neben dem offiziellen Verkauf durch die Museen selbst verkaufen auch Archäologen und Mitarbeiter illegal Ausstellungsstücke. Von einem besonders schwerwiegenden Fall berichtete ein Kriminalhauptkommissar vom Landeskriminalamt Hessen in seinem Vortrag „Raubgrabung: Banalität oder Kriminalität“. Er referierte über einem Archäologen, der offenkundig über Jahre hinweg Funde aus einem Museum entwendete und im Internet zum Kauf anbot.NACHTRAG (Anmerkung eines aufmerksamen Lesers): Bei dem im Vortrag erwähnten Archäologen handelt es sich nicht um einen studierten Archäologen im klassischen Sinn. Der Kriminalhauptkommissar des Landeskriminalamt Hessen referierte vielmehr über einen ehrenamtlichen Mitarbeiter der Amtsarchäologie. Die Zeitung „Die Rheinpfalz“ berichtete im Artikel „Fundstücke im Wert von 200.000 Euro zu Hause deponiert“, vom 19.05.2006, von diesem Fall. Nachdem die Amtsarchäologen des Landesdenkmalamtes Speyer den „Ehrenamtler“ mit einem Metalldetektor ausgestattet hatten, plünderte dieser vor allem die Rheinzaberner Äcker und verkaufte die Funde illegal im Internet, berichtet die Rheinpfalz weiter. Das Gericht verurteilte den arbeitslosen Südpfälzer zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung und 2.000 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
Wie beurteilst du die Behandlung des Themas Sondengehen auf dem meinungsmächtigen Online-Nachschlagewerk Wikipedia? Meiner langjährigen Beobachtung nach sind dort Einträge wie "Raubgrabung" und "Sondengänger" fest in der Hand von Archäologen.
Leider kann ich das nur bestätigen. Wir haben intensiv versucht, die einseitige Meinungsmache bei Wikipedia zum Positiven zu verändern. Als wirklichen Erfolg verbuchen wir daher, dass unsere Homepage „Deutsche Sondengänger Union (DSU), bundesweite Interessenvertretung der deutschen Sondengänger“ unter den Weblinks zum Stichwort „Sondengänger“ eingetragen wurde. Schaut man sich den Beitrag einmal genauer an, fällt auf, dass die Fotos von verschiedenen Autoren zur Verfügung gestellt wurden. Das erste Foto „Sondengänger auf einem Acker“ stammt von einem der Amtsarchäologie sehr nahe stehenden Metalldetektorenhändler, der im Auftrag der Archäologie Sondengänger ausbilden darf. Als Problem sehe ich vor diesem Hintergrund, dass offenkundig gerade dieser amtliche „Ausbilder“ keine Ahnung von der Rechtslage in Bezug auf das Sodengehen hat. Deutlich machen dies die kruden Rechtsauslegungen auf seiner Homepage. So behauptet er – ganz Amtsarchäologen-konform –, dass das Suchen „streng genommen ohne Genehmigung NIRGENDWO“ erlaubt sei.Das nächste Beitragsfoto „Sondengänger bei Ausgrabungen auf dem Areal des Römerlagers Porta Westfalica“ stammt von Ronald Reimann, hochgeladen von AxelHH, wie man unschwer selbst herausfinden kann. Fast genauso leicht entdeckt die Google-Suche, dass dieser AxelHH von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz im Oktober 2016 mit der Silbernen Halbkugel ausgezeichnet wurde.Das dritte Foto „Sondengänger auf einer Wiese“ stammt wieder von dem seltsamen Detektorhändler mit guten Freunden bei der Amtsarchäologie.Betrachtet man die Seitenhistorie zum Stichwort „Sondengänger“ bei Wikipedia genauer, ist auffällig, dass die meisten Autoren inzwischen „nicht mehr für Wikipedia tätig“ sind, ausschließlich nur diesen Beitrag geschrieben haben oder „zurzeit gesperrt“ sind. Also alles genau so, wie ich mir einen ausgewogenen, fairen und unabhängigen Artikel von Wikipedia vorstelle (Lach!).
Auf der Website der DSU gibt es einen sogenannten "Presse-Pranger." Haben die Journalisten eher ein Ohr für die Archäologen, wenn es um Konflikte mit Sondengängern geht? Wie fair wird über dein Hobby in den Massenmedien berichtet?
Mit der Gründung der Deutschen Sondengänger Union sind wir auch in das harte Geschäft mit den „Gegendarstellungen“ eingestiegen. Erste Erfahrungen mussten wir in einer juristischen Auseinandersetzung mit dem Kölner Stadt-Anzeiger sammeln. Dieser hatte in dem Artikel „Das ‚Sondeln‘ als neue Landplage“ durch eine einseitig falsche Darstellung der rechtlichen Situation zu Geländebegehungen mit Metalldetektoren durch sogenannte Sondler in NRW den Eindruck erweckt, dass Sondengänger ohne Nachforschungsgenehmigung grundsätzlich illegal handeln. Selbst nachdem die angeblich zitierte Archäologin bestätigt hatte, dass sie „... einen Vortrag pro und nicht contra Sondengänger gehalten“ habe und der Beitrag ihre „... Hauptaussage nicht widerspiegelt“, weigerte sich die Zeitung, unsere Gegendarstellung zu drucken. Erst nach der Einschaltung eines bekannten Kölner Rechtsanwaltes für Medienrecht war das Blatt bereit, unsere Meinung zu diesem Artikel zu veröffentlichen. Im Vorfeld hatten wir in langen Gesprächen versucht, einen Schulterschluss mit der Archäologin zu bilden, da diese ja, nach eigenen Aussagen, von der Zeitung falsch zitiert worden sei. Doch uns wurde mitgeteilt, dass die Archäologen keinen Ärger mit der Zeitung haben wollten, da man in der Vergangenheit immer so gut zusammengearbeitet habe. Jetzt habe man - durch das Verlangen nach einer Gegendarstellung - Bedenken, den Zorn der Medien auf sich zu ziehen und zukünftig nicht mehr so einfach Artikel in der Zeitung veröffentlichen zu können. Diese und ähnliche Erfahrungen haben mit der Zeit ein erschreckendes Bild über die Berichterstattung der Medien geprägt, denn immer wieder veröffentlichen Zeitungen ungeprüft Artikel von Amtsarchäologen mit rechtswidrigen Aussagen.Daher werten wir es als großen Erfolg der Deutschen Sondengänger Union, dass wir inzwischen als Ansprechpartner der Medien voll akzeptiert werden. So müssen die Amtsarchäologen in immer mehr Beiträgen, die sie über die „bösen“ Sondengänger veröffentlichen, auch mit unserer Meinung dazu rechnen. Ich habe auch schon wirklich lustige Gespräche mit Journalisten geführt, die einen Beitrag über das Hobby Sondengehen produzieren wollten und bei ihren Recherchen auf völlig unfreundliche Amtsarchäologen gestoßen waren. Auch konnten sie den von diesen dargestellten Blödsinn nach dem Motto „Alles ist verboten!“ so gar nicht nachvollziehen, zumal die angesprochenen Archäologen keinerlei Beweise für ihre alternativen Fakten liefern konnten. Umso mehr freuten sich die Medienschaffenden, dass wir von der DSU als ebenso freundliche wie auch kompetente Ansprechpartner zur Verfügung standen.
Vielen Dank nochmal an Richard, dass er mir und der Deutschen Sondengänger Union die Möglichkeit für dieses Interview gegeben hat.
Das habe ich gerne gemacht. Danke, dass du die Zeit gefunden hast, so ausführlich deine Sichtweise darzulegen.
Anmkerung: Die Antworten meiner geschätzten Interviewpartner geben deren persönliche Meinung wieder. Als Blogbetreiber identifiziere ich mich nicht gezwungenermaßen in vollem Umfang damit.
Weiterführende Informationen:
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Ich bin offen gesagt ein wenig schockiert darüber, dass es in einem so großen Ausmaß zu rechtswidrigen Handlungen durch den Denkmalschutz und seine Anhängsel kommt. Das hätte ich mir nicht gedacht.
AntwortenLöschenDem staatlichen Denkmalschutz haftet, mit seinem groben Undank bzw. seinen Enteignungsgesetzen und dem Hintanstellen von Individualrechten gegenüber einem behaupteten übergeordneten Interesse des Kollektivs, sehr deutlich der Geruch des Sozialismus an. Ich vermute deshalb, die allermeisten Archäologen, die ohne diesen Staat und seinen aufgeblasenen Beamten- und Regulierungsapparat brotlos wären, wählen Grün, Rot und Tiefrot, die sich diese Herrschaftsform bekanntlich auf ihre Fahnen geheftet haben.
Mach mal einer eine Studie dazu, wie Archäologen politisch ticken bzw. wählen, aufgeschlüsselt unter anderem nach Alter und Geschlecht.
LöschenRR
Das habe ich schon mehrfach angeregt. Geh aber davon aus, dass in Archäologenkreisen bzw. im Wissenschaftsbetrieb insgesamt kein Interesse daran besteht, dergestalt die Hosen runterzulassen. :)
LöschenBis vor kurzem war ich von dieser Seite und ihren Inhalten sehr angetan, aber dass nun hier (zudem von Seiten des Betreibers) derart unverschämt die Archäologie diskriminiert und eine gemeinsame politische Ideologie angedacht wird finde ich untragbar.
LöschenWieder jemand, den ich enttäuscht habe. Du wirst diesbezüglich sicher nicht die letzte Person sein :)
LöschenSich für das Wahlverhalten einer Berufsgruppe zu interessieren, diskriminiert deiner Meinung nach genau diese Berufsgruppe? Eine wahrlich steile Behauptung.
Davon abgesehen ist es z.B. in den Sozialwissenschaften durchaus nicht unüblich, das Wahlverhalten von bestimmten Berufs- bzw. Personengruppen zu eruieren, um daraus weitere Rückschlüsse gewinnen zu könne. Du kannst also ruhig aufhören, wegen meinem Vorschlag wie Rumpelstilzchen beschleunigt im Kreis zu springen und hier den Empörten zu mimen. Stattdessen schlage ich vor, die Kommentare weiter unten zu lesen, in denen es z.B. um einen angenommenen sozialen Gegensatz zwischen Metallsuchern und Archäologen geht. Um durchaus interessante Überlegungen wie diese konsequent weiter zu verfolgen, braucht es verschiedenste Daten; dazu zählen eben u.a. auch solche zum Wahlverhalten. Jeder, der ein wissenschaftliches Erkenntnisinteresse hat, versteht das normalerweise ...
Im Übrigen, es wäre hier durchaus auch interessant zu erfahren wie Metallsucher wählen bzw. ob es bei ihnen klare Tendenzen gibt. Das könnte dann in Kontrast zu den Ergebnissen bei den Archäologen gesetzt werden.
LöschenDass bei Wikipedia Archäologen und ihnen nahestehende Personen den Raubgräber-Text unter ihr "Kuratel" gestellt haben, hat ein Gschmäckle. Objektivität, wie sie einer Enzyklopädie schon gut zu Gesicht stehen würde, kann daraus schwer erwachsen. Das sage ich als jemand, der selbst Archäologe gewesen ist und durchaus Verständnis für die Probleme der Kollegen mit einigen Sondengängern hat. Aber nur die Verfehlungen der Gegenseite thematisieren, während man die ungesetzlichen Handlungen, die Kompetenzüberschreitungen und das situationselastische Verhältnis zur Wahrheit in der Kollegenschaft totschweigt, halte ich moralisch für sehr fragwürdig. Man tut damit auch der eigenen Wissenschaft keinen Gefallen, denn so unterbindet man jeden selbstkritischen Diskurs. Der aber als qualitätssichernde Maßnahme außerordentlich wichtig ist.
AntwortenLöschenIch wünsche besinnliche Feiertage!
Robert
überrascht es jemanden, dass der sondengängerartikel bei wikipedia von archäologen beherrscht wird, die keine meinungen zulassen, die ihren ansichten widersprechen? es gibt schließlich genügend junge archäologen, die arbeitslos sind oder in prekären beschäftigungsverhältnissen stecken und deshalb nichts besseres zu tun haben, als bei wikipedia herumzuturnen und dort die dogmen zu forcieren, die sie in der uni eingetrichtert bekommen haben. auf der anderen seite geht der typische sondler einem vollzeitjob nach, hat familie und viele andere Dinge, um die er sich kümmern muss. mit den steuern, die er und die anderen malocher zahlen, ermöglicht er die archäologie überhaupt erst. mitreden darf er aber nicht, wenn es um archäologie geht. archäologie ist nach wie vor ein elitenprojekt, bürgerarchäologie erschöpft sich überwiegend darin, bürger als kostenlose grabungshiwis heranzuziehen. grüße, chris
AntwortenLöschenNicht nur kostenlos, manchmal soll man für eine Teilnahme an archäologischen Grabungen sogar noch etwas bezahlen.
LöschenDafür bekommst du bei Lehrgrabungen, die du wahrscheinlich meinst, aber auch etwas beigebracht.
LöschenSollte man meinen, ist aber oft nicht annähernd in dem Ausmaß der Fall wie es wünschenswert wäre. Von den drei Archäologiekursen, die ich im Laufe der Zeit besucht habe, war nur einer gut gemacht. Außerdem weiß ich von ehrlichen Sondengehern mit Forschungsinteresse, dass man sie nicht einmal zu solchen Kursen zugelassen hat, weil die Veranstalter von ihrem Hobby gewusst haben.
LöschenTja, mehr Sachlichkeit von Seiten der Wissenschaft wäre bei den gewählten Begriffen sicher wünschenswert, muss aber ein Wunschtraum bleiben. Auch Wissenschaftler sind Menschen, und nicht immer die charakterlich besten.
AntwortenLöschenBei aller gerechtfertigter Kritik an den gut gemeinten, jedoch mies gemachten deutschen Gesetzen, aber der Barbarenschatzfinder hätte eine Strafe alleine schon dafür verdient, weil er den Fund nicht sofort gemeldet hat! Wieso hat Benny nicht angerufen oder eine E-Mail geschrieben? Und dass einige Sondler Hausdurchsuchungen bekommen ist meistens deren eigene Schuld, weil sie es nicht lassen können, unter ihrem echten Namen Fotos von Funden in Foren zu veröffentlichen. Kapieren die nicht, dass in ihren Foren haufenweise Uboote unterwegs sind? Ihr Finderstolz und ihr Mitteilungszwang sind der Strick, den sie sich selbst um den Hals wickeln. Das ist schon fast zum lachen, so dumm ist deren Verhalten nämlich!
AntwortenLöschenWeil die diesen Barbarenschatz verkaufen wollten. Die "Herausgabe" war letztendlich am Ende nur ein Versuch, irgendwie aus der Geschichte wieder herauszukommen. Eine Strafanzeige lag ja schon vorher vor. Und einfach mal so, wurde das Verfahren auch nicht eingestellt. Das Gericht sowie die Staatsanwaltschaft war damit komplett überfordert. Benny hatte einfach sehr gute Anwälte gehabt aber raus kam er da nicht so einfach. Und eines sollte man über die DSU auch wissn, Fair gehen die mit ihren "Feinde" auch nicht gerade um. Lebt eigentlich noch deren "Chef-Hetzer"?
LöschenServus Hilti! Bravo, ein sehr gutes Interview!
AntwortenLöschenMich würde noch interessieren, was du persönlich von verpflichtenden Kursen für Sondengänger hältst?
Wünsche frohe Weihnachten, Thomas
Servus, vor ein paar Jahren habe ich diese Kurse sowie die damit verknüpften Genehmigungen noch verteidigt. Mittlerweile halte ich es allerdings für den (missglückten) Versuch, mittels zusätzlicher Hürde die Zahl der Metallsucher niedrig zu halten. Will heißem, ich bin in Kenntnis der Prozedur in der Praxis nun der Meinung, dass es sich weniger um ein Werkzeug zur Qualitätssteigerung, sondern eher um eine verkappte Schikane bzw. Mogelpackung handelt, die die Entfremdung zwischen sehr vielen Metallsuchern und Archäologen fördert. Zum Schaden der Forschung.
Löschen>> V-Leute aus der Terrorbekämpfung gegen unschuldige Sondler ein und verfolgte ehrenamtliche Sondengänger der Landesdenkmalämter mit Strafverfahren <<
AntwortenLöschenDas erinnert mich an die Tierschützer bei uns in Österreich, die man rechtswidrig mit dem Anti-Terror-Pragraphen drangsaliert hat.
>> Das alles stützt er auf die bei Amtsarchäologen gerne benutzte Formulierung „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ <<
Das ist klassisches Laberfachgeschwafel. Das machen die auch im ganz normalen wissenschaftlichen Alltag ständig, um zu überdecken wie dürftig ihre (pseudo)wissenschaftlichen Methoden und Standards eigentlich sind. An der Uni Salzburg haben diese größtenteils unnützen Steuergeldsauger kürzlich gemeutert, weil ganz speziell ihnen der Rektor die Mittel zusammengestrichen hat.
RR
Ich hoffe, man versucht Ray in Fachkreisen keinen Strick daraus zu drehen, dass er gerne von Sondlern als Quelle genannt wird, auf die sie sich berufen. ;-)
AntwortenLöschenRaimund Karl ist für mich ein Querulant, der sich in dieser Rolle gefällt.
LöschenAußerdem sollte der Blogger solchen Organisationen wie der DSU keine Plattform geben!
Bitte nicht dieses abgenudelte 'keine Plattform geben'-Totschlagargument.
LöschenIm Übrigen: Wer im Kommentarbereich dieses Blogs Zensur einfordert, der läuft dringend Gefahr, selbst zensiert zu werden. So viel Ironie erlaubt sich "der Blogger" dann schon.
Karl iat kein Querulant, sondern ein Querdenker, der mit Missständen aufräumen möchte.
LöschenEs ist sehr traurig, wenn Wissenschaftler wie diese Archäologin aus Angst vor Medien schweigen.
AntwortenLöschenWas ist wichtiger, die Wahrheit oder die Möglichkeit, sich und seine Forschertätigkeit immer wieder in einer Zeitung darstellen zu dürfen?
LG,
Kilian
Nie hat sich dieser bei vielen Wissenschaftlern vorkommende Charaktermangel deutlicher bemerkbar gemacht als in dem verrückten Jahr 2020. Fortsetzung folgt 2021.
LöschenDer Wanderschmied
Beim Thema Sondengehen muss man differenzieeren, was aber auf beiden Seiten oft nicht gemacht wird.
AntwortenLöschenViele Sondengeher wollen sich nicht in die Archäologen hineinversetzen und unterstellen ihnen immer gleich niedere Beweggründe wie Futterneid.
Sehr peinlich sind aber auch die Archälogenogroupies unter den Geschichtsnerds, die den scharfen Hunden im Denkmalschutz unkritisch alles nachplappern.
Hallo zusammen, eine kleine Anekdote möchte auch ich beisteuern, wenn ich darf :-)
AntwortenLöschenVor 18 Jahren war ich gerade frisches Mitglied in einem Archäologie- und Geschichtsverein geworden. Eine der ersten Aktionen, die ich mitgemacht habe, war die Begehung eines Ackers, auf dem von unserer Archäologin eine mittelalterliche Wüstung vermutet worden ist, nachdem ihr ein Einheimischer einen Hinweis gegeben hat. Tatsächlich haben wir dort jede Menge Scherben, Pfeilspitzen und andere Artefakte gefunden, aber die waren fast ausnahmslos bronzezeitlich. Die Archäologin hat uns am Anschluss an die Begehung erklärt, wir müssten das unbedingt für uns behalten, sonst würden Sondengänger das Feld plündern. Sie hat uns sogar indirekt mit der Polizei gedroht, falls wir etwas weitererzählen. Was selbstverständlich Unfug war, weil es keine Verschwiegenheitspflicht gibt, aber gut, wir haben es geschluckt, da es der Fachfrau ja offensichtlich nur um eine gute Sache gegangen ist. Dachten wir zumindest.
Einen Monat später grinst sie mir aus der Zeitung entgegen und hat sich von einem Lokalredakteuer für die Entdeckung unseres bronzezeitlichen Siedlungsplatzes feiern lassen, Ortsangabe inklusive! Die "Dame" hat sich bei uns nie wieder blicken lassen und ist dann bald einmal beruflich zu einem Museum gewechselt. Mein Vertrauen ins Denkmalamt hat das erschüttert, aber es war zumindest für mich glücklicherweise nur ein Einmalerlebnis. Mit den beiden Nachfolgern als zuständige Archäologen haben wir nur gute Erfahrungen gemacht.
Florian
Auch wenn ich das Thema nicht voll durchschaue, aber ich habe den Blickwinkel des Sondengängers insgesamt interessant und vernünftig gefunden. An Gesetze müssen sich alle halten, auch die Behörden. Wie man damit ein Problem haben kann, verstehe ich nicht.
AntwortenLöschenGrüße
Pete
Ich denke, bei dem Streit rund um das Sondengehen wird ein Aspekt nie beachtet, und zwar der soziale Gegensatz zwischen Sondlern und Archäologen.
AntwortenLöschenSondler sind überwiegend Menschen aus der Arbeiterklasse, Archäologen sind in der akademischen Welt zuhause. Das hat Auswirkungen auf das Weltbild, mit dem man jeweils sozialisiert worden ist. Einerseits ist da die unbestreitbar obrigkeitsnahe, autoritäre Denke der Archäologie, andererseits das teilweise vielleicht zu egoistische Streben nach Freiheiten des Sondlers.
Es ist sicher nicht einfach, das unter einen Hut zu bringen. Eventuell ist es sogar unmöglich.
>> Axel York Thiel von Kracht
AntwortenLöschenDas ist ja ein imposanter Name, da werde ich regelrecht neidisch :D
Dieses Interview macht mich so wütend, dass ich gar nicht glauben kann, dass es so auf dieser Seite, die ja für Interesse an Geschichte und Archäologie steht, veröffentlicht wurde. Weder sind Archäologen der Feind von Sondengängern, noch sollte es umgekehrt so sein. Etwas des wenigen Sinnvollen, das der Interviewte von sich gab, war die Aussage, dass es auf beiden Seiten schwarze Schafe gäbe. Ich kenne und schätze Sondengänger, die gerne und auch eng mit der Archäologie zusammenarbeiten, jedoch auch selbst vom archäologiefeindlichen Klima in der Sondlercommunity berichten. Die Spaltung zwischen interessierten Laien und den Profis (denn das sind die Archäologen nunmal und in diesem Beitrag werden sie ungerecht verteufelt) geht tief und wird durch Ausdrücke wie von Seiten des hier interviewten Herren nur noch tiefer.
AntwortenLöschen"Dieses Interview macht mich so wütend, dass ich gar nicht glauben kann, dass es so auf dieser Seite, die ja für Interesse an Geschichte und Archäologie steht, veröffentlicht wurde. "
LöschenDie von mir vertretene Meinung zum Thema 'Metallsuche' deckt sich weitestgehend mit jener mehrerer mir bekannter Archäologen. Deine Darstellung, dass so etwas quasi archäologiefeindlich ist, entspring offensichtlich einer eingeschränkten Wahrnehmung hinsichtlich der Diskussion innerhalb der archäologischen Forschung selbst. Ich empfehle daher die Publikationen von Raimund Karl zu lesen: https://univie.academia.edu/RaimundKarl
Auch ein Blick auf sein Interview mit mir sowie seinen Gastbeitrag könnte nicht schaden (beides findet sich in der Interview-Rubrik des Blogs).
Was die Meinung meines Interviewpartners von Kracht betrifft: Ich muss ihm nicht in jedem Punkt zustimmen, um das Interview veröffentlichen zu können. Dass er polarisiert, weiß ich. Andererseits betreibe ich ein kritisches Blog, nicht ein Pensionat für höhere Töchter (siehe, was da in der Header-Grafik steht).
Und noch etwas: Auch wissenschaftliche interessierte Sondengänger leiden unter der weit verbreiteten Inkompetenz der staatlichen Denkmalämter. Im Interview wird nicht zufällig angesprochen, dass zur Dokumentierung abgegebene Funde quasi 'verschwunden' sind. Mir persönlich sind ebenfalls solche Fälle von verärgerten Metallsuchern zugetragen worden. Wenn du dich also schon ärgerst, dann bitte auch gleich über solche Schlamper- und Sauereien.
Löschen„Ich kenne und schätze Sondengänger, die gerne und auch eng mit der Archäologie zusammenarbeiten“ - so viel dazu, dass ich Metallsuchen als archäologiefeindlich betrachte.
LöschenIch kenne und schätze Raimund Karl sehr, habe das Interview mit Interesse verfolgt und stimme mit vielen, aber sicher nicht allen Punkten mit ihm überein.
Auch würde ich mit Sicherheit nicht behaupten, dass nicht auch die Archäologie Dreck am Stecken hat. Solche Fälle sind mir auch bekannt und sollten definitiv verfolgt und öffentlich gemacht werden. Ich hoffe, dass nun zumindest ansatzweise klar ist, dass ich kein grundsätzliches Problem mit dem Metallsuchen habe, sondern vielmehr mit der Darstellungsweise der Situation durch diesen Herrn, der quasi einen Kleinkrieg zwischen Archäologie und Sondlern zu inszenieren sucht.
Ich hab mich noch weiter in meinen Kreisen umgehört und möglicherweise bin ich hier gefangen in meiner persönlichen Bubble, aber in Sondlerkreisen wurde nur schlechtes über den DSU und insbesondere seinen Vertreter hier berichtet.
Ich wollte (möglicherweise mit etwas zu aggressiver Wortwahl) zum Ausdruck bringen, dass Fehler auf beiden Seiten gemacht werden und Ansichten wie die genannten die Kluft nur weiter aufreißen.
Ich denke, dass die juristischen Schritte der DSU eine dringend nötige Hygienemaßnahme gegen Rechtsbrüche im staatlichen und staatsnahen Denkmalschutz sind. Innerhalb der Archäologie hatte offensichtlich (aus Karriereangst) niemand ein Interesse daran, eine Selbstreinigung durchzuführen.
LöschenSind die entsprechenden Klagen und Klagsdrohungen der DSU in jedem Fall gerechtfertigt? Ich weiß es nicht. Die mir näher bekannten Fälle, die wohl nicht zufällig vor Gericht gewonnen wurden, scheinen jedoch wasserdicht zu sein.
Reißt die DSU mit ihrer Vorgehensweise zusätzlich Gräben auf? Das wird nicht ausbleiben, wenn man dem Recht zu seiner Geltung verhelfen möchte (der Prozessverlierer wird immer angefressen sein). Lange Zeit waren vor allem die Metallsucher die Gelackmeierten, nun wird der Spieß einmal umgedreht. Eventuell führt aber gerade das längerfristig bei den Denkmalämtern zu mehr Fingerspitzengefühl und Reformeifer, was dem Denkmalschutz sicher gut tun würde. Man wird sehen.