Montag, 5. Mai 2014

Der Lehrvertrag eines antiken Webers

Im trockenen Klima Ägyptens haben sich viele schriftliche Zeugnisse in Form uralter Papyri erhalten; darunter auch etliche Lehrverträge einfacher Handwerker, die einen guten Einblick in die antike Arbeitswelt geben. Faszinierend finde ich dabei, wie erstaunlich pingelig die Modalitäten der Ausbildung bereits damals festgelegt wurden - siehe nachfolgendes Beispiel eines Weber-Lehrlings aus dem Jahr 117 n. Chr. Als Vertragspartner fungierten hier auf der einen Seite die Mutter bzw. das Familienoberhaupt (Kyrios) in Person ihres Bruders und auf der anderen Seite der Weber. Aufgrund einiger Beschädigungen enthält der Text kleinere Lücken, die jedoch nicht grob sinnentstellend sind.

Im 20. Jahr des Imperator Caesar Nerva [Traianus Augustus Ger-] manicus Dacius Par[thicus, am  ... Mesor in Tebtynis] im Bezirk des Polemon im arsinoitischen Gau. Tephersais, Tochter des älteren Herakleos, Sohn des [...], ungefähr [...] Jahre alt, mit einer Narbe an der linken Seite des Halses [mit ihrem Kyrios, ihrem] Bruder Herakleos, ungefähr [...] Jahre alt, hat ihren Sohn Kronion, Sohn des Kronion, Sohn des Areios, dem Weber Heron, Sohn des Orseus, ungefähr 27 Jahre alt, mit einer Narbe auf der Stirn, übergeben, damit er das Weberhandwerk lernt, wie Orseus selbst es beherrscht, für die Dauer von zwei Jahren, vom ersten Tag des Monats Sebastos des kommenden 21. Jahres an.
Der Junge wird von seiner Mutter mit Nahrung versorgt, welcher besagter Heron für das Essen monatlich 4 Drachmen bezahlen soll. Derselbe [=Heron] sorgt für die Kleidung des Jungen und begleicht die Steuern während der zwei Jahre. Tephersais hat von Heron von den für die gesamte Zeit vereinbarten 46 Drachmen [der Lohn des Jungen] 14 Drachmen erhalten und im Monat Sebastos des 22. Jahres die restlichen 20 Drachmen. Und am Ende der Zeit soll Heron den Jungen wieder übergeben, der dann das Weberhandwerk beherrscht [...] Aber für jeden Tag an dem er [der Junge] nicht arbeitet, soll er [Heron] 1 Drachme [erhalten].

Ich, Heron, Sohn des Orseus, werde den Jungen ausbilden [...] und tun, was oben geschrieben steht.

Marepsemis, Sohn des [...], hat für ihn geschrieben, da er die Buchstaben nicht kennt.

Ich, Tephersais, Tochter des Herakleos, mit meinem Kyrios Herakleos, habe meinen Sohn übergeben.


 (P.Tebt. 2/384) 

In den erhaltenen Lehrverträgen von Webern werden männliche und weibliche Lehrlinge genannt. Auch bei den Ausbildern sind beide Geschlechter vertreten, wobei hier allerdings die Männer stark überwiegen. Die Lehrlinge konnten Freie, aber auch Sklaven sein. Letzere sollten eventuell eines Tages direkt im privaten Haushalt ihres Besitzer eingesetzt werden, um dort für eine Eigenversorgung mit Textilien zu sorgen.
Interessant ist, dass Weber ihren eigenen Nachwuchs offenbar nicht immer im Familienbetrieb ausbildeten, sondern ihn zu anderen Handwerkern schickten. Möglicherweise um dort besondere Techniken und Fertigkeiten zu erlernen.
Die Dauer der Ausbildung variierte sehr stark - nämlich zwischen einem und 5 Jahren. In einigen der erhaltenen Lehrverträge wurden außerdem bis zu 36 Urlaubstage pro Jahr festgelegt. Das hört sich nach viel an, allerdings muss man bedenken, dass es in der Antike noch keine arbeitsfreien Wochenenden gab!
Teilweise mussten Lehrlinge anfangs eine gewisse Zeit lang ohne Bezahlung arbeiten, später konnte der Lohn jedoch nach und nach angehoben werden.

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Weiterführende Literatur: 

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4 Kommentare:

  1. Mich erstaunt gerade die Spezifikation "mit einer Narbe an der Stirn" - erst dachte ich, hier wird vielleicht gena geregelt, welche äußerlichen Gebrechen der Sohn vor der Ausbildung schon hatte und für welche Schäden der Ausbilder dann haften müsste - das kann aber nicht sein, weil da auch steht, dass die Mutter eine Narbe am Hals hat.
    Wird hier die Narbe als Erkennungszeichen verwendet, weil der Name an sich nicht ausreicht? Oder wie ist das hier zu verstehen? Weißt du da was? :)

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    1. Wissen tue ich da nichts, aber vermuten ;)
      Da es damals noch keinen Personalausweis gab, wird die Erwähnung dieser Narben (die auch in anderen Urkunden bzw. Verträgen vorkommen) wahrscheinlich dazu gedient haben, um die Identität halbwegs zweifelsfrei feststellen zu können, z.B: im Zuge einer möglichen juristischen Auseinandersetzung.

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  2. Das ist ja interessant - bis in die nicht allzu ferne Vergangenheit hinein musste das sprichwörtliche "Lehrgeld" gezahlt werden, wenn man etwas lernen wollte und in der Antike hatte der Lehrling Anspruch auf Lohn! So gesehen haben wir heute ja "Zustände wie im alten Rom" ;) LG, Morgan

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