Donnerstag, 10. Juli 2014

Über den Verwalter römischer Latifundien


Landbesitz stellte für die Mehrheit der römischen Oberschicht das Fundament ihres Reichtums dar. Viel Grund und Boden sein Eigen zu nennen galt - im Sinne einer Art "Agrarnostalgie" - als traditionsbewusst und vornehm, während andererseits ein durch Handel erwirtschaftetes Vermögen mit geringerem Sozialprestige verbunden war. Kein Wunder also, dass auch viele erfolgreiche Kaufleute und "Neureiche" in Ackerland investierten. Damit war aber freilich nur der erste Schritt getan; weitaus schwieriger dürfte es gewesen sein, mit diesen Landgütern hohe Gewinne zu erwirtschaften. Deshalb griff man in der Regel auf die Hilfe eines Fachmannes zurück und übertrug ihm die Verwaltung der teils riesigen Latifundien.
Geht man nach den Quellen, dann handelte es sich dabei häufig um einen Sklaven oder Freigelassenen. Zeitgenössische Autoren wie Cato d. Ä. oder Columella äußern sich überdieß sehr detailliert zum beruflichen Anforderungsprofil des sogenannten vilicus (Gutsverwalter), was darauf hindeutet, welche Bedeutung dieser Position zukam. So heißt es etwa bei Columella, dass der Verwalter nicht zu jung aber auch nicht zu alt sein dürfe - ein Alter zwischen 35 und 65 Jahren sei optimal. Hier stutzt manch Leser vielleicht. 65 Jahre scheint doch etwas hoch gegriffen, oder? Nicht unbedingt, denn man sollte sich nicht zu sehr mit der Vorstellung anfreunden, dass Menschen in weiter zurückliegenden Epochen grundsätzlich schneller vergreisten als dies heutzutage der Fall ist. Eine durchschnittliche Lebenserwartung von etwa 40 Jahren bedeutete nicht automatisch, dass ein 40jähriger damals in einer körperlichen Verfassung war wie heute ein 70jähriger. Überhaupt beruht die für Antike und Mittelalter errechnete Lebenserwartung, die doch ziemlich niedrig anmutet, vor allem auf einer relativ hohen Kindersterblichkeit. Wer das Erwachsenenalter erreichte, konnte hingegen ohne weiteres über 60 werden. Er starb dann auch nicht unbedingt an Altersschwäche, sondern an chronischem Bluthochdruck oder ähnlichen altersbedingten Zipperlein, die heutzutage recht einfach mit Medikamenten behandelt werden können.
Ein Gutsverwalter sollte aber natürlich nicht nur ein gerüttelt Maß an Lebenserfahrung vorweisen können, sondern auch über praktisches Wissen in der Landwirtschaft verfügen. Columella warnt deshalb davor, städtischen Sklaven ein Landgut anzuvertrauen. Ihnen mangelte es nicht nur am nötigen Fachwissen, sondern sie waren auch zu sehr an Müßiggang und das angenehme Leben in der Stadt gewöhnt, wie es heißt.
Diese Aussage zeigt übrigens sehr schön, dass das Leben eines römischen Sklaven nicht das schlechteste sein musste. Es verwundert also nicht, dass sich dem Aufstand des Spartacus vor allem Sklaven aus der Landwirtschaft anschlossen, während es in der Stadt Rom ruhig blieb. Man kann sogar davon ausgehen, dass nicht wenige Sklaven in der Stadt einen besseren Lebensstandard genossen, als die zu dieser Zeit oft verarmten Kleinbauern.
Ausschlaggebend für die Lebensqualität der Latifundien-Sklaven war vor allem die Person des Gutsverwalters. Handelte es sich um einen Schinder, konnte er einem gewiss das Leben zur Hölle machen. Dass diese Form der Menschenführung im alten Rom allerdings nicht grundsätzlich gefragt war, belegen Cato d. Ä. und Columella. Man solle Sklaven nicht überfordern und sie stattdessen ihren Fähigkeiten entsprechend einsetzen, heißt es beispielsweise. Weiters werden zur Förderung des Arbeitseifers kleine Belohnungen empfohlen. Außerdem müsse sich der Besitzer bei seinen Sklaven nach Problemen (mit dem Verwalter) erkundigen.
Diese human anmutenden Überlegungen dürften allerdings weniger auf reiner Menschenfreundlichkeit, sondern vor allem auf der bereits in der Antike bekannten Tatsache beruhen, dass ein gesunder und halbwegs zufriedener Mensch leistungsfähiger ist, als ein Unzufriedener.
Natürlich durfte ein Gutsverwalter andererseits die Zügel auch nicht allzu sehr durchhängen lassen. Seine Wohnung sollte daher, laut Varro, am Eingang des Gutes liegen, so dass er vor allem in der Nacht ein Auge auf jeden haben konnte, der hinaus oder hinein wollte. Offenbar bestand immer die Gefahr, dass jemand versuchte in die eigene Tasche zu wirtschaften. Freilich, in der besten Position dies zu tun, befand sich der Gutsverwalter selbst. Nicht zufällig wird den Besitzern daher empfohlen, die Abrechnungen genau zu prüfen. Wer mehrer Landgüter sein Eigen nannte, setzte häufig einen procurator ein, der den einzelnen Verwaltern auf die Finger schaute.

Eine Anmerkung zum Schluss: Interessanterweise schreibt man den villicus bei Wikipedia mit doppeltem "l". In der mir vorliegenden Literatur wird es hingegen mit nur einem geschrieben. Auch in diesem Online-Wörterbuch.

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Weiterführende Literatur:


4 Kommentare:

  1. Hallo Hilti,

    "vilicus" hätte ich ehrlich gesagt mit zwei "l" geschrieben, weil es von der "villa" zu kommen scheint. Im Langenscheidt-Wörterbuch steht es aber auch nur mit einem "l".
    Scheint so, als ob bei Wikipedia das Lemma falsch geschrieben wurde.
    Oder beide Schreibweisen sind richtig?

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    1. mit zwei "l" geschrieben, weil es von der "villa" zu kommen scheint.

      Ja, auf den Gedanken könnte man leicht kommen.
      Schwer zu sagen, woher die bei Wikipedia gewählte Schreibweise tatsächlich rührt.

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  2. Der Stowasser schreibt "vilicus" und das dazugehörige Verb "vilicare" - und in Klammern dahinter steht "villa" - die Etymologie mit der villa würde also passen ;)
    Gleichzeitig listet der Stowasser aber auch "villicare" und "villicus", allerdings nur mit Verweis auf die Varianten ohne doppeltes L.
    Vielleicht waren in der Antike einfach beide Schreibweisen in Gebrauch? Immerhin deckt die lateinische Sprache auch in der Antike ein paar Jahrhunderte ab, da kann sich Sprache ja auch weiterentwickeln.

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    1. Das hört sich nicht unlogisch an. Möglicherweise ist eine Schreibweise klassisch, die andere mittellateinisch. Oder irgend etwas in der Art...

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