Die bei den Römern - aber auch bei anderen antiken Völkern - übliche Sitte, Tote außerhalb der Stadt zu begraben, dürfte einerseits auf hygienische, andererseits auf religiöse Überlegungen zurückzuführen sein. Die diesbezüglichen Gesetze reichen weit in die römische Vergangenheit zurück. Denn bereits im ca. 450 v. Chr. niedergeschrieben Zwölftafelgesetz steht:
Hominem mortuum in urbe ne sepelito neve urito. (Den Leichnam eines Menschen soll man in der Stadt weder begraben noch verbrennen. Tafel 10)
Ursprünglich scheint obiges Verbot nur für die Stadt Rom selbst gegolten zu haben, während man anderenorts mehr oder weniger autonom darüber entscheiden konnte. Unter Hadrian kam es dann jedoch zu einer Ausweitung auf alle Städte des Reichs.
Die Bestattung intra muros, also innerhalb der (Stadt-)Mauern, wurde auch von nachfolgenden Kaisern untersagt. So etwa von Antoninus Pius, Septimius Severus, Diokletian, Maximinian, Gratian, Valentinian und Theodosius. Das oftmalige Bekräftigen dieses schon lange existierenden Gesetzes, legt den Verdacht nahe, dass man sich nicht immer und überall daran hielt. Tatsächlich entdecken Archäologen vereinzelt auch innerhalb von Städten Gräber. Eine Besonderheit dürften dabei Säuglingsbestattungen einnehmen, welche sogar im Bereich von antiken Wohnhäusern entdeckt wurden. Ob diesem Verzicht auf ein Grab(mal) außerhalb der Stadt religiöse, finanzielle oder sonstige Gründe zugrunde liegen, lässt sich jedoch nicht mit Bestimmtheit sagen.
Vom innerstädtischen Bestattungsverbot gab es auch hochoffizielle Ausnahmen. So wurde beispielsweise die Asche Kaiser Trajans am Fuße seiner nach ihm benannten Säule beigesetzt.
Plutarch und Cicero berichten wiederum davon, dass verdienstvolle Personen mit einem Grab in der Nähe des Forums geehrt wurden; eine Ehre bzw. Vergünstigung, die auch die Familie bzw. die Nachkommen des Verstorbenen mit einbezog. Laut dem spätantiken Gelehrten Maurus Servius Honoratius, konnten auch Vestalinnen ein solches Ehrengrab an prominenter Stelle innerhalb der Stadtmauern erhalten.
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Weiterführende Literatur:
- Marcus Reuter und Romina Schiavone | Gefährliches Pflaster - Kriminalität im Römischen Reich | Philipp von Zabern | 2013 | Meine Rezension | Infos bei Amazon (Tipp!)
- Stefan Schrumpf | Bestattung und Bestattungswesen im Römischen Reich | Bonn University Press | 2006 | Infos bei Amazon
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Von diesen Säuglingsbestattungen in Häusern habe ich auch schon irgend etwas gehört. Ich glaube es hat etwas damit zu tun, dass Kinder unter einem gewissen Alter ganz grundsätzlich kein ordentliches Grab bekamen ... vielleicht weil sie noch nicht als vollwertige Menschen galten??
AntwortenLöschenDavon habe ich auch schon gehört, wobei eine Altersgrenze von ca. 6 Monaten angegeben wird.
LöschenIch weiß allerdings nicht, ob das für alle Gebiete des Reichs gleichermaßen gilt oder nur eine örtlich eng begrenzte Ausnahme darstellt.