Harald Meller ist seit 2001 Direktor des Landesmuseums fĂŒr Vorgeschichte in Halle an der Saale und des Landesamtes fĂŒr Denkmalpflege und ArchĂ€ologie Sachsen-Anhalt. Einer breiten Ăffentlichkeit bekannt geworden ist er durch die Aufsehen erregende Rettung der Himmelsscheibe von Nebra im Zuge einer lĂ€nderĂŒbergreifenden Polizeiaktion. Im folgenden Interview werde ich mich mit ihm ĂŒber die Enteignung von Findern archĂ€ologischer 'SchĂ€tze', das mitunter problematische Sondengehen und einiges mehr unterhalten.
Hinweis: Bitte die Anmerkung und das Update am Ende des Interviews beachten.
Hinweis: Bitte die Anmerkung und das Update am Ende des Interviews beachten.
Lieber Herr Meller, Sie haben kĂŒrzlich zusammen mit Kai Michel das bisher wohl ausfĂŒhrlichste Sachbuch zur sogenannten "Himmelsscheibe von Nebra" vorgelegt. Durchaus spannend und detailliert wird darin u.a. die jahrelange Odyssee dieses bemerkenswerten bronzezeitlichen Artefakts geschildert: Angefangen bei der Entdeckung durch zwei Metallsucher / SondengĂ€nger bis hin zur Sicherstellung im Zuge einer Polizeiaktion, bei der Sie den Lockvogel spielten.
Ende gut, alles gut, könnte man sagen. Doch auch ein kritischeres Fazit ist möglich: HĂ€tte man z.B. nicht einiges an Zeit, Aufwand und Nerven sparen können, wenn in Sachsen-Anhalt die Finder solcher 'SchĂ€tze' mit einer vollen finanziellen EntschĂ€digung rechnen dĂŒrften, anstatt mittels Schatzregal quasi enteignet zu werden und lediglich einen vergleichsweise beschiedenen Finderlohn zu erhalten? Denn Sie dĂŒrften mir zustimmen, dass diese Regelung - wie sie auch in den meisten anderen deutschen BundeslĂ€ndern anzutreffen ist - viele BĂŒrger zögern lassen wird, augenscheinlich wertvolle Hortfunde zu melden. Und zwar unabhĂ€ngig davon, ob diese bei einer gezielten Suche mittels Metallsonde oder zufĂ€llig beim PflĂŒgen auf dem Acker entdeckt wurden.
Dem deutschen Weg steht der britische gegenĂŒber. Auch im Vereinigten Königreich gibt es zwar ein Schatzregal (Treasure Act von 1996), das jedoch (fĂŒr England, Wales und Nordirland) vorsieht, Finder und GrundstĂŒckseigentĂŒmer finanziell voll bzw. dem Marktwert entsprechend zu entschĂ€digen. Ein gutes Beispiel dafĂŒr ist der von einem Metallsucher im Jahr 2009 entdeckte und sofort gemeldete Staffordshire hoard, den ein britisches Museum fĂŒr 3,285 Millionen Pfund Sterling ankaufte.
Der in Wales als ArchĂ€ologieprofessor tĂ€tige Raimund Karl hĂ€lt im Interesse der Wissenschaft das britische Denkmalschutzgesetzt fĂŒr wesentlich klĂŒger als seine deutschen Entsprechungen. Wenn er damit recht hat, dann stellt sich die Frage, warum in Deutschland Denkmalschutzgesetze beschlossen wurden, die offensichtlich dazu fĂŒhren, dass viele Artefakte auf dem Schwarzmarkt landen und fĂŒr die Wissenschaft verloren gehen? Wollte hier der Gesetzgeber AktivitĂ€t in Sachen Denkmalschutz signalisieren und gleichzeitig Geld sparen, ohne aber die negativen Konsequenzen zu bedenken?
Der in Wales als ArchĂ€ologieprofessor tĂ€tige Raimund Karl hĂ€lt im Interesse der Wissenschaft das britische Denkmalschutzgesetzt fĂŒr wesentlich klĂŒger als seine deutschen Entsprechungen. Wenn er damit recht hat, dann stellt sich die Frage, warum in Deutschland Denkmalschutzgesetze beschlossen wurden, die offensichtlich dazu fĂŒhren, dass viele Artefakte auf dem Schwarzmarkt landen und fĂŒr die Wissenschaft verloren gehen? Wollte hier der Gesetzgeber AktivitĂ€t in Sachen Denkmalschutz signalisieren und gleichzeitig Geld sparen, ohne aber die negativen Konsequenzen zu bedenken?
Es wĂ€re eine verkehrte Sicht den Gesetzgebern in Sachsen-Anhalt oder den anderen deutschen BundeslĂ€ndern zu unterstellen, dass sie ihren Denkmalschutzgesetzen vordergrĂŒndig Geld sparen wollten. Der Hintergrund des Schatzregales in Deutschland reicht Jahrhunderte zurĂŒck und basiert auf zwei Rechtstraditionen. Zum einen geht das klassische Schatzregal auf die Hoheitsrechte der frĂ€nkischen Könige zurĂŒck. Durch Eike von Repgow wurde dieses alte germanische Recht spĂ€testens mit dem Sachsenspiegel durchgesetzt. Eine zweite Rechtstradition, die in Deutschland, insbesondere im BGB 1900 gefasst wurde, reicht noch weiter zurĂŒck, nĂ€mlich bis zur Hadrianischen Teilung im frĂŒhen 2. Jahrhundert nach Christus. Hier werden herrenlose SchĂ€tze zwischen Entdecker und EigentĂŒmer der Sache geteilt. Diese Rechtsregelung findet nur noch im Land Bayern Anwendung. Sie sehen also, dass es sich hier nicht um willkĂŒrliche Entscheidungen einzelner Behörden handelt, sondern um alte Rechtstraditionen, die fĂŒr die entsprechende Region erprobt sind.
Das Vereinigte Königreich England steht da in einer anderen Tradition. Diese fĂŒhrt jedoch nicht, wie von dem von Ihnen zitierten Raimund Karl ausgefĂŒhrt, zu einer besseren Situation – das Gegenteil ist der Fall. Dort werden in SondengĂ€ngerwettbewerben regelmĂ€Ăig Hunderte von Metallfunden aus ihrem Zusammenhang gerissen. Damit wird es fĂŒr spĂ€tere Forschungen oder Nachgrabungen Ă€uĂerst schwierig, wenn nicht unmöglich sein, die archĂ€ologischen Strukturen, aus denen die Metallobjekte herausgerissen wurden, adĂ€quat zu beurteilen. Dabei sind es oft die Metallfunde, die fĂŒr Datierung und Charakterisierung der Befundsituation unerlĂ€sslich sind.
Im Grund verhĂ€lt es sich wie mit dem verlorenen Geldbeutel. Ein aufgefundener Geldbeutel gehört nach deutschem Recht auch nicht automatisch dem Finder. Bei Ablieferung kann er zwar mit einem Finderlohn, aber nicht mit Entlohnung des gesamten Werts des Geldbeutels rechnen. Es ist natĂŒrlich verstĂ€ndlich, dass aus Sicht von SondengĂ€ngern ein vollstĂ€ndiger materieller Ersatz des Fundes gewĂŒnscht wird, schlieĂlich ist die „Schatzsuche“ bzw. der „Schatzerwerb“ ja hĂ€ufig eines der zentralen Motive. Da unkontrollierte Bodeneingriffe durch SondengĂ€ngerei jedoch eine der HauptbeeintrĂ€chtigungen von Bodendenkmalen darstellen, kann dies staatlicherseits nicht durch entsprechende Gesetze belohnt werden.
Im Interesse der Wissenschaft liegt es, dass zufÀllig gemachte Hortfunde gemeldet werden. Wichtig ist dabei, dass Fundort und Zusammengehörigkeit des Fundes einwandfrei erwiesen sind bzw. durch Nachgrabung geklÀrt werden können.
So sehr illegales Sondengehen in Kombination mit Fundunterschlagung ein Problem darstellt, so unpassend will mir der von deutschsprachigen ArchĂ€ologen dafĂŒr gerne verwendete Begriff "RaubgrĂ€ber" erscheinen. Dieser ist nĂ€mlich wie der "Raubkopierer" ein Dysphemismus und besitzt keine juristische Grundlage. Wo bleibt hier die vielzitierte wissenschaftliche Sachlichkeit?
Muss man es darĂŒberhinaus nicht als problematisch bezeichnen, wenn hier Menschen pauschal auf eine Stufe mit GewalttĂ€tern gestellt werden, obwohl man ihnen in der Regel maximal vorwerfen kann, aus Sammellust - oder schlimmstenfalls aus Profitinteresse - eine SchĂ€digung der Geschichtswissenschaft in Kauf zu nehmen? Wird hier nicht der als Gewaltverbrechen definierte Raub durch eine missbrĂ€uchliche Begriffsverwendung indirekt trivialisiert?
Mit den in der Ăffentlichkeit abkĂŒrzend verwendeten Begriffen ist das immer so eine Sache. In diesem Kontext kursiert beispielsweise der Begriff „HobbyarchĂ€ologe“. Auch dieser Begriff ist problematisch. Der Beruf des ArchĂ€ologen setzt ein komplexes Studium voraus, das eine mehrjĂ€hrige praktische Ausbildung erfordert, ebenso wie etwa der Beruf des Arztes. WĂŒrden Sie sich von einem Hobbyarzt operieren lassen?Das Gleiche gilt fĂŒr die Bezeichnung von Funden. So mĂŒsste eigentlich „Ătzi“ korrekt als „kupferzeitliche Eismumie vom Similaungletscher“ bezeichnet werden. Es hat sich jedoch der in der Presse und Ăffentlichkeit gestaltete Begriff „Ătzi“ so nachdrĂŒcklich durchgesetzt, dass er selbst in der populĂ€ren archĂ€ologischen Literatur verwendet wird. Ăhnlich verhĂ€lt es sich mit dem Terminus „RaubgrĂ€ber“. Er wird vorwiegend in der Presse, aber auch in populĂ€ren archĂ€ologischen Darstellungen verwendet, selbst Museumsausstellungen verwenden ihn mittlerweile. Er hat sich also eingebĂŒrgert. Sicherlich auch deshalb, weil die Fundunterschlagung einen Straftatbestand nach Strafgesetzbuch darstellt. Und ĂŒberhaupt wird ja nicht nur, wie Sie sagen, die „Geschichtswissenschaft“ geschĂ€digt, sondern unser aller Geschichte. Insofern wĂ€re ein verharmlosender Begriff unangebracht.
Illegal agierenden Metallsuchern wird zurecht vorgeworfen, dass bei ihren unsachgemĂ€Ăen Grabungen Informationen fĂŒr die Wissenschaft verloren gehen. Deshalb, so heiĂt es, hĂ€tte man gar nicht erst suchen und das archĂ€ologische Objekt lieber im Boden lassen sollen (wo es freilich auch nicht in jedem Fall besser wird).
Gleichzeitig ist es evident, dass die Forschung gerade den oft illegalen AktivitĂ€ten von Metallsuchern einige Sensationen verdankt. Bestes Beispiel: Die Himmelsscheibe von Nebra. Ebenso das Harzhorn-Schlachtfeld fĂ€llt in diese Kategorie. Und der „Barbarenschatz von RĂŒlzheim“ dĂŒrfte sich auf das Museum, in dem er mittlerweile ausgestellt wird, auch nicht gerade nachteilig auswirken.
Sind in Anbetracht der Sachlage Wissenschaftler und Museumsbetreiber einigen Schatzsuchern nicht insgeheim mehr dankbar als böse?
Gerade die Himmelsscheibe von Nebra zeigt die Gefahren. Der Fundkontext wurde wissenschaftlich undokumentiert zerstört und der Fundort bewusst „verlegt“. Nur durch GlĂŒck und kriminalistisches Geschick gelang es den Polizeibehörden die Kette von Hehlern bis zu den Findern zurĂŒck aufzudecken und den konkreten Fundort aufzuklĂ€ren. Zum Nachweis, dass die Angaben des Finders stimmen, war erheblicher forensischer Aufwand seitens der Kriminalbehörden, aber auch der ArchĂ€ometallurgie und anderer Disziplinen notwendig. Das haben wir ja alles in unserem Buch beschrieben.Dabei ist zu beachten, dass die Himmelsscheibe von Nebra eine Ausnahme darstellt, weil es leider eher die Ausnahme ist, dass die Fundgeschichte rekonstruiert werden kann. Bei anderen herausragenden Funden dagegen, wie etwa dem Berliner Goldhut, handelt es sich vermutlich auch um illegal gemachte Funde, obwohl die „offizielle“ Herkunftsangabe dann zum Beispiel wie beim Goldhut „aus Schweizer Privatsammlung“ lautet. Da wissen wir leider nichts ĂŒber Fundort und Fundzusammenhang.Durch den Verzicht auf intensive polizeiliche Ermittlungen und den Ankauf durch das Museum wird letztlich auf die entsprechende AufklĂ€rung verzichtet. Damit entgeht der Wissenschaft nicht nur die entscheidenden Datierungsmöglichkeit. Durch mögliche Beifunde, naturwissenschaftliche Proben aus der Befundsituation und deren Lage in Beziehung zu anderen Fundstellen lĂ€sst sich ja erst der kulturgeschichtliche Kontext erschlieĂen. Letztlich bleibt durch die illegale AktivitĂ€t am Ende meist ein isolierter Fund zurĂŒck, der nur noch in Teilen verstanden wird. Das ist wie bei einem Buch, dem Anfang und Ende fehlen.
Wie binden Sie in Sachsen-Anhalt ehrenamtliche Metallsucher in die wissenschaftliche Arbeit ein? DiesbezĂŒglich tut sich in Deutschland seit einigen Jahren ja durchaus manch Positives (wĂ€hrend man hier in Ăsterreich diesen Trend - sehr zum Schaden der Wissenschaft - ziemlich verschlafen hat).
In Sachsen-Anhalt sind mit Billigung der LandesarchĂ€ologie ausgezeichnete SondengĂ€nger fĂŒr die wissenschaftliche Forschung tĂ€tig. Diese Ehrenamtlichen waren in der Regel bereits lange vorher auf Ausgrabungen oder im Rahmen von Feldbegehungen tĂ€tig. Zudem werden seitens des Landesdenkmalamtes regelmĂ€Ăig Fortbildungen fĂŒr ehrenamtliche Mitarbeiter angeboten. Aus langer Tradition verfĂŒgt Sachsen-Anhalt ĂŒber mehr als 350 Ehrenamtliche, von denen allerdings nur ein kleiner Teil mit Metallsonden aktiv ist.Es handelt sich hier durchweg um Ă€uĂerst vertrauenswĂŒrdige Kollegen mit in der Regel sehr guten archĂ€ologischen und topografischen Kenntnissen. Jeder Fund wird exakt eingemessen und, sollte es sich um einen relativ oberflĂ€chlichen Fund etwa in der Schwarzerde handeln, geborgen und anschlieĂend mit den jeweils zustĂ€ndigen Wissenschaftlern des Landesmuseums besprochen und gegebenenfalls auch publiziert.Sollte es sich um einen zusammenhĂ€ngenden Fundkomplex oder tiefergelegenen Fund handeln, bei dem mit Befunderhaltung zu rechnen ist, werden die Kollegen des Landesamtes seitens der Ehrenamtlichen informiert, so dass anschlieĂend eine gemeinsame Ausgrabung stattfinden kann. So werden zum einen die Wissenschaft und der gesetzliche Auftrag gewahrt, zum anderen werden die kompetenten SondengĂ€nger als Ehrenamtliche eingebunden. Mit diesem System sind wir sehr erfolgreich.
Die Depots etlicher archĂ€ologischer Museen quellen ĂŒber. Nur noch ein Bruchteil der Objekte kann der Ăffentlichkeit aufgrund viel zu kleiner AusstellungsflĂ€chen zugĂ€nglich gemacht werden. Eine Fachfrau sprach im Radio - bezogen auf ganz Deutschland - von weniger als 10% des Materials. Zu besagten Depots bekommen selbst Fachwissenschaftler oft genug keinen richtigen Zugang - oder erst nach lĂ€ngeren Wartezeiten. Und als interessierter Laie hat man praktisch gar keine Chance.
Der oben schon erwĂ€hnte ArchĂ€ologe Raimund Karl forderte deshalb seine Kollegen in den Museen zum "Entsammeln" auf - wobei er auch einen Verkauf nicht explizit ausschloss. Ein Tabu in Fachkreisen, wo der Antikenhandel gerne als Ăbel schlechthin betrachtet wird. ArchĂ€ologische Objekte gehören der Allgemeinheit in Museen zugĂ€nglich gemacht und dĂŒrfen nicht in privaten Sammlungen verschwinden, wird in manchmal schon etwas schrillem Tonfall erklĂ€rt. Was allerdings in Anbetracht all der unzĂ€hligen in Depots verstaubenden Funde, die nie ihren Weg in eine Vitrine finden werden, kein besonders starkes Argument zu sein scheint.
Wie sehen Sie - als Direktor eines renommierten Museums - diese Frage? Ist das Entsammeln eine Option? Vielleicht um ein Schatzregal nach britischem Vorbild zu finanzieren, ohne zusĂ€tzliches Steuergeld in die Hand nehmen zu mĂŒssen?
Wie sehen Sie - als Direktor eines renommierten Museums - diese Frage? Ist das Entsammeln eine Option? Vielleicht um ein Schatzregal nach britischem Vorbild zu finanzieren, ohne zusĂ€tzliches Steuergeld in die Hand nehmen zu mĂŒssen?
Bitte verzeihen Sie, aber die VorschlÀge von Raimund Karl wie auch die Fragestellung deuten auf wissenschaftliche Unkenntnis hin oder lassen besondere Interessen vermuten. Denn es ist völlig irrelevant, wie viele archÀologische Funde in Ausstellungen gezeigt und zugÀnglich gemacht werden. Eine Ausstellung kann immer nur einen Ausschnitt aus allen Funden zeigen.
Wichtiger noch: Die Entdeckung ausstellbarer Funde ist gar nicht das primĂ€re Ziel der ArchĂ€ologie. Der geht es in erster Linie um jene 99 Prozent Menschheitsgeschichte, fĂŒr die wir keine Schriftquellen besitzen. Zur AufklĂ€rung dieser Menschheitsgeschichte dienen in der Regel Funde, die fĂŒr Ausstellungen von nachrangigem, fĂŒr die Wissenschaft aber von herausragendem Interesse sind. Beispielsweise die zahlreichen Tierknochen eines palĂ€olithischen Lagerplatzes, die uns ĂŒber die Subsistenzstrategie von JĂ€gern und Sammlern genauso Auskunft geben wie die Tierknochen einer neolithischen Siedlung, die den ErnĂ€hrungswandel zu bĂ€uerlichen LebensumstĂ€nden wie auch die Domestizierung von Tieren dokumentieren. Gerade fĂŒr quantitative Analysen sind wir auf groĂe Fundzahlen angewiesen.
Vor allem aber: FĂŒr viele Funde und Fundkategorien existieren zum Zeitpunkt der Ausgrabung noch gar nicht die Analysemethoden, mit denen sich alle ihrer Informationen gewinnen lassen. Ein faszinierendes Beispiel sind die Skelettreste von Menschen und Tieren. WĂ€hrend der letzten 200 Jahre ArchĂ€ologiegeschichte konnte man hier im Wesentlichen nur taxonomische Untersuchungen durchfĂŒhren. Seit etwa zehn Jahren ermöglichen uns die revolutionĂ€ren Fortschritte in den Methoden, alte DNA zu entschlĂŒsseln, fundamentalste historische Fragen aufzuklĂ€ren: etwa die von Wanderungsbewegungen, ErnĂ€hrungsgewohnheiten, die Krankheitsgeschichte einzelner Individuen, aber auch die Evolution und Verbreitung von Seuchen wie der Pest.
Die riesigen Mengen „verstaubter“ Knochenfunde schreiben nun eine völlig neue Geschichte! Sie lösen RĂ€tsel, an denen sich frĂŒhere Forschergenerationen die ZĂ€hne ausgebissen haben. Der Erfolg der jĂŒngsten populĂ€rwissenschaftlichen Literatur dazu (Johannes Krause/Thomas Trappe: Die Reise unserer Gene, 2019) zeigt die auĂerordentliche Relevanz bis hin zu aktuellen Diskussionen ĂŒber rezente Wanderungsbewegungen, etwa in und nach Europa.
Oder nehmen Sie den bronzezeitlichen FĂŒrsten von Helmsdorf: Fast 100 Jahre ruhten die Reste seines Skeletts im Magazin. Dank Isotopenanalyse wissen wir nun: Dieser vor 3800 Jahren gestorbene Herrscher ernĂ€hrte sich genauso gut wie Könige des Mittelalters. Und wie wir im Himmelsscheibenbuch schildern, ergab ein Mikro-CT der Knochen nun: Der Mann ist ermordet worden. Die AusgrĂ€ber vor hundert Jahren hĂ€tten sich das niemals trĂ€umen lassen, dass sie den Ă€ltesten bisher nachweisbaren FĂŒrstenmord gefunden hatten.
Ăhnliches gilt fĂŒr nahezu jede Fundgattung. So ist es seit einiger Zeit möglich, durch Residuenanalysen scheinbar langweiliger Keramikfunde herauszufinden, was in einem Topf aufbewahrt oder zubereitet wurde. ArchĂ€ologische Funde sind also nicht immer ansehnlich, aber stets Dokumente der Menschheitsgeschichte und zumeist die einzige Hinterlassenschaft derjenigen Menschen, die vor der Schriftlichkeit auf unserem Planeten existierten. Diese Funde zu verkaufen, zu verstreuen, ihrem Kontext zu entreiĂen oder sie gar zu vernichten, wĂ€re unvertretbar. Wir tragen eine groĂe Verantwortung fĂŒr unsere Vergangenheit.
Vielen lieben Dank, dass Sie sich - trotz eines vollen Terminkalenders - fĂŒr die Beantwortung der Fragen Zeit genommen haben.
Anmerkung: Mein - von Herrn Meller in der letzten Antwort angedeutetes "besonderes Interesse" gilt dem Gedeihen der Wissenschaft und dem Wohl des Steuerzahlers. Ich gehe davon aus, dass sich das bei Raimund Karl sehr Àhnlich verhÀlt. Er wird in diesem Blog Harald Meller demnÀchst noch mit einem Gastbeitrag antworten (Nachtrag: Der Gastbeitrag findet sich mittlerweile hier zum Nachlesen).
UPDATE (25. Juni 2019): Folgender von Harald Meller an Raimund Karl gerichteter Text erreichte mich heute.
WeiterfĂŒhrende Informationen:
Weitere interessante Themen:
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Anmerkung: Mein - von Herrn Meller in der letzten Antwort angedeutetes "besonderes Interesse" gilt dem Gedeihen der Wissenschaft und dem Wohl des Steuerzahlers. Ich gehe davon aus, dass sich das bei Raimund Karl sehr Àhnlich verhÀlt. Er wird in diesem Blog Harald Meller demnÀchst noch mit einem Gastbeitrag antworten (Nachtrag: Der Gastbeitrag findet sich mittlerweile hier zum Nachlesen).
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UPDATE (25. Juni 2019): Folgender von Harald Meller an Raimund Karl gerichteter Text erreichte mich heute.
Sehr geehrter Herr Kollege Karl,
ĂŒber Ihr AnwaltsbĂŒro erreichte mich die Aufforderung, angeblich Ihnen gegenĂŒber in diesem Interview geĂ€uĂerte HerabwĂŒrdigungen zurĂŒckzunehmen, durch die Sie sich persönlich beleidigt fĂŒhlen. Wenn Sie dies so aufgefasst haben, so bedauere ich das sehr.
In dem obenstehenden Interview ging es v. a. um das Schatzregal und um RaubgrĂ€berei. Hier habe ich als LandesarchĂ€ologe von Sachsen-Anhalt gegenĂŒber dem Interviewpartner die Auffassung des Gesetzgebers, hinter der ich voll und ganz stehe, vertreten.
Die von mir getĂ€tigten ĂuĂerungen verstanden sich aus dem Kontext des Interviews heraus, wobei es konkret um das „Entsammeln“ von archĂ€ologischen Fundmaterialien ging. Konkret steht im Blogbeitrag dazu: „… die VorschlĂ€ge von Raimund Karl … deuten auf wissenschaftliche Unkenntnis hin oder lassen besondere Interessen vermuten.“ Meine Formulierungen „deuten auf“ bzw. „lassen vermuten“, waren einschrĂ€nkend und daher keineswegs beleidigend gemeint.
SelbstverstÀndlich wollte ich Ihnen damit Ihre wissenschaftliche Reputation nicht absprechen.
In dieser ganz konkreten Frage bin ich allerdings dezidiert nicht Ihrer Meinung – was im weiteren Verlauf des Interviews von mir auch begrĂŒndet wurde. Ich kann aber sehr wohl akzeptieren, dass man hier – wie Sie es tun – eine andere Auffassung vertreten kann. Auch mein Hinweis auf „besondere Interessen“ war keineswegs so gemeint, dass ich Ihnen unterstelle, Sie wĂŒrden „mit öffentlichen Stellungnahmen aus wissenschaftlicher Ahnungslosigkeit oder gar absichtlich zum Schaden der Denkmalpflege und zur Förderung des Kunsthandels argumentieren“ (Schreiben Ihres Anwalts). Aus der vorausgehenden Frage des Interviewpartners geht eindeutig hervor, dass sich meine Antwort darauf bezieht, inwieweit der Verkauf von Funden, wie von Ihnen vorgeschlagen, aus MuseumsbestĂ€nden zur Finanzierung anderer archĂ€ologierelevanter Belange dienen könne, konkret „um ein Schatzregal nach britischem Vorbild zu finanzieren, ohne zusĂ€tzliches Steuergeld in die Hand nehmen zu mĂŒssen.“ Auch hier teile ich diese Meinung zwar nicht, sehe aber nichts EhrenrĂŒhriges in meinem Hinweis auf „besondere Interessen“. Sich Gedanken zu machen, wie ggf. Steuergelder gespart werden können, ist legitim, aber eben interessenorientiert. Jedenfalls lag es mir fern, Ihnen zu unterstellen, den Kunsthandel, gar den Handel mit illegalem Fundgut, zu fördern.
Wenn Sie dies so verstanden haben, ich wiederhole dies gerne, so bedauere ich dies auĂerordentlich und nehme meine, fĂŒr Sie missverstĂ€ndlichen ĂuĂerungen natĂŒrlich zurĂŒck.
In der Sache an sich besteht in unserem Fach sicherlich weiterhin Diskussionsbedarf zu diesem Themenkomplex. Diese Diskussion wird auch in Zukunft kontrovers gefĂŒhrt werden. Ich persönlich ziehe aus der Angelegenheit die Lehre, dass dies zukĂŒnftig in den wissenschaftlichen Gremien zu geschehen hat.
Meinerseits möchte ich Ihnen anbieten, unsere unterschiedlichen wissenschaftlichen Auffassungen sachlich und ohne persönliche AnimositĂ€ten weiterfĂŒhren zu können und verbleibe
mit vorzĂŒglicher Hochachtung
Ihr
Harald Meller
WeiterfĂŒhrende Informationen:
- Harald Meller und Kai Michel: "Die Himmelsscheibe von Nebra" | Meine Rezension | Infos bei Amazon
- Sammlung von mitunter recht kritischen Publikationen des ArchÀologen Raimund Karl | zu Academia.edu
- Sammlung von Publikationen Harald Mellers | zu Academia.edu
Weitere interessante Themen:
- Sondengehen und BĂŒrgerforschung, Ărgernis oder Chance? - Ein Interview mit dem ArchĂ€ologen Raimund Karl (Teil 1)
- Buch: Fakten und Fiktionen - ArchÀologie vs. Pseudowissenschaft
- Von unseriöser ExperimentalarchÀologie bis Campus Galli - Ein Interview mit dem ArchÀologen Achim Werner
Werter Herr Dr. Meller, vergleichen Sie doch einmal die Fundmeldungen im Vereinigten Königreich mit jenen in bestimmten deutschen BundeslĂ€ndern. Dann erkennen Sie nĂ€mlich sofort, wo das bessere System aufgebaut worden ist. Sich nach dem Prinzip "pars pro toto" irgendwelche Extrembeispiele herauszupicken, wie eine Sondler-Rallye, beweist dem gegenĂŒber gar nichts. AuĂer dass Sie offenbar nicht wissen, was ein Fehlschluss der falschen Verallgemeinerung ist.
AntwortenLöschenDass man illegales Sondeln und Fundunterschlagung nicht beschönigen soll, findet meine volle Zustimmung. Was aber Sie und viele Kollegen mit Krawall-Begriffen wie "RaubgrÀber" ungeniert treiben, ist sprachliche Brunnenvergiftung und deshalb genauso abzulehnen.
Wenn ausgerechnet Sie als staatlicher Denkmalpfleger nicht fĂ€hig sind, bei der Beschreibung eines RechtsverstoĂes einen sachlichen bzw. juristisch sachgerechten Terminus zu verwenden, dann ist das ein Armutszeugnis. Sich dabei auf irgendwelche sprachlichen Traditionen rauszureden ist vollkommen lĂ€cherlich. Oder sagen Sie vielleicht auch noch "Neger"?
GrĂŒĂe
Zum Thema Entsammeln möchte ich kurz die Grundaufgaben eines Museums in den Raum werfen. Denn das sind wirklich nicht in erster Linie und ausschlieĂlich die Ausstellungen, die publikumswirksam bestimmte Aspekte darstellen.
AntwortenLöschenSondern sammeln, bewahren und erforschen.
Jeder Wissenschaftler, der fĂŒr ein Museum tĂ€tig ist, sieht dort seine Hauptaufgaben. Das Vermitteln und Ausstellen widerrum liegt im Aufgabenbereich der MuseumspĂ€dagogik (natĂŒrlich unter Hilfestellung der jeweiligen wissenschaftlichen Abteilung).
Das ist vielen nicht bewusst und ich verstehe, dass es deshalb fĂŒr manch einen verwunderlich ist, dass im Museum soviel "verstaubt". Das tut es aber wirklich nicht. Im Hintergrund, fĂŒr den Laien/Besucher nicht sichtbar, findet Forschung und Austausch statt, genau anhand dieser Sammlung, die manch einer entsammeln möchte.
Interessante Fragen, interessante Antworten. Danke!
AntwortenLöschenLG,
Martina
SelbstverstĂ€ndlich geht es bei den Enteignungsschatzregalen Deutschlands in erster Linie ums Geld. Das Thema dominiert den gesamten Denkmalschutz. Oder warum sonst versucht man zum Beispiel seit mehreren Jahren ĂŒber den Gerichtsweg den römerzeitlichen Bronze-Perdekopf von Waldgirmes fĂŒr ein vergleichsweises Bettel dem GrundstĂŒckseigentĂŒmer wegzunehmen?
AntwortenLöschenAls Metallrestauratorin kenne ich genĂŒgend Ă€hnlich gelagerte FĂ€lle, bei denen der Staat Finder oder GrundstĂŒckseigentĂŒmer finanziell ĂŒber den Tisch gezogen hat, und ich finde so etwas im höchsten MaĂ unmoralisch. Wir können nicht Eigentumsrechte mit FĂŒĂen treten, unsere Vergangenheit muss uns schon etwas wert sein! Wir haben schlieĂlich auch jede MEnge Geld fĂŒr Panzer und Kampfflugzeuge!
Es geht bei der archÀologischen Sammel- und Archivierungswut nicht um ein paar Knochen, sondern um die Frage, ob ein Museum z.B. 200 Zwiebelknopffibeln benötigt oder ob nicht auch 20 völlig ausreichen, um die wichtigsten Variationen ausreichend zu reprÀsentieren.
In vielen Museumsmagazinen werden besonders organische Funde auĂerdem immer noch gar nicht oder falsch konserviert gelagert und bauen deshalb ab. Da hat dann die Forschung auch nichts davon. Das sind Tatsachen und die kann man nicht einfach ignorieren.
Enteignen kommt immer mehr in Mode. Dieser Trend macht weder vor GrunstĂŒcken, Wohnungen noch vor Schatzfunden halt. Ich fĂŒhle mich immer mehr in die DDR meiner Kindheit zurĂŒckversetzt. Auch dort hat der Staat zum angeblichen Wohl der Allgemeinheit stĂ€ndig auf Individualrechte gepfiffen. Die staatlichen BĂŒttel (vulgo "Beamten") haben brav alles mitgemacht, wie heute. Ein Unrechtsstaat muss keine Parteiendiktatur sein, auch in einer vermeintlichen Demokratie ist das wenigstens in Teilbereichen möglich.
LöschenAber hallo, den renommierten Archaeologieprofessor Raimund Karl als wissenschaftlich ahnungslos hinzustellen, finde ich ein wenig ueberheblich. Der Mann hat schliesslich schon manch hervorragendes Paper publiziert. Aber ich nehme zur Kenntnis: In Deutschland gibt es offensichtlich nicht einmal mehr fuer das Einlagern von archaeologischen Funden eine Obergrenze :-) Allerbeste Gruesse aus dem schoenen Canada, Holger
AntwortenLöschenAlles schön und gut, aber der Finderlohnvergleich hinkt gewaltig. Denn wenn man eine Geldbörse findet, dann gehört die in der Regel schon jemandem. Die ursprĂŒnglichen Besitzer archĂ€ologischer Objekte sind aber lĂ€ngst tot. Der Finder einer Geldbörse darf diese zur GĂ€nze behalten, wenn der Besitzer nicht aufzutreiben ist. Der archĂ€ologische Fund aber, dessen Besitzer sogar ganz sicher nicht mehr existiert, wird dem Finder per Schatzregal einfach weggenommen und nicht einmal annĂ€hernd im vollen Wert vergolten. Entschuldigung, aber man muss deshalb schon ein Naivling, Unwissender, Idealist oder Idiot sein, wenn man einen Schatzfund den Behörden meldet. Weil diese Eigenschaften aber auf etliche Menschen nicht zutreffen, geht der Wissenschaft viel ArchĂ€ologie durch die Lappen.
AntwortenLöschenGero
Die Zusammenarbeit in Sachsen-Anhalt zwischen ArchĂ€ologie und Ehrenamtlichen funktioniert tatsĂ€chlich sehr gut, und das ist auch das Verdienst von Herrn Meller. Leider ist das nicht in allen BundeslĂ€ndern so, obwohl man sich in den letzten Jahren mehr darum bemĂŒht.
AntwortenLöschenIch glaube, Sie zwei reden ein bisschen aneinander vorbei. ;o)
AntwortenLöschenDer Interviewer wollte meiner Ansicht nach wissen, ob der teilweise (und laut Harald Mellers eigenem Buch) wenig schwere Befundverlust im Fall der Himmelsscheibe von Nebra nicht durch ihre Entdeckung und die neu hinzugewonnen Erkenntnisse bei weitem aufgewogen wird. Hiltibold darf mich korrigieren, falls ich ihn hier falsch verstanden habe.
Trotzdem ein spannendes und wichtiges Thema ĂŒber das diskutiert gehört.
Das ist zutreffend, so war es gemeint. Vielleicht hÀtte ich die Frage aber besser formulieren sollen.
LöschenDie Frage war durchaus passend formuliert, lieber Hiltibold. Ich halte Harald Mellers Gejammer ĂŒber den Befundverlust fĂŒr KrokodilstrĂ€nen. Der Nutzen, den die nicht ordnungsgemÀà ausgegrabene Himmelsscheibe fĂŒr ihn, die Forschung und sein Museum bringt, ĂŒberwiegt den Schaden um ein Vielfaches. Zu wesentlich schlimmeren Befundverlusten kommt es jeden Tag bei BaumaĂnahmen im ganzen Land, ohne dass man deshalb ein allgemeines Bauverbot erlĂ€sst. Dass in Deutschland weniger als anderswo gemeldet wird, ist in der Tat dem unsinnigen Schatzregal geschuldet. Man bezahle einfach dem Finder den vollen Wert wie in GB, dann hat er keinen Grund, seinen Fund unter der Hand zu verscherbeln.
Löschen
AntwortenLöschenSind die Gesetze fĂŒr das Sondengehen in den deutschen BundeslĂ€ndern eigentlich sehr unterschiedlich?
Jaromie
Nein, aber eine klare Ausnahme bildet Bayern. Dort gibt es kein Schatzregal.
LöschenHallo zusammen, ich bin Sondengeher. Erst mal, ich finde die kritischen Fragen sehr gut.
AntwortenLöschenJetzt zu meinen eigenen Erfahrungen: Ich arbeite in NRW mit der ArchĂ€ologie zusammen, ABER mit steigender Unzufriedenheit aus mehreren GrĂŒnden.
-- Wissenschaftlich wichtige Funde von mir die in BĂŒchern veröffentlicht worden sind, hat man in zwei unterschiedlichen FĂ€llen falsch als" bei einer archĂ€ologischen Ausgrabung gefunden" beschrieben. Keine Nennung meines Namens, keine WĂŒrdigung, nichts.
-- Funde, die ich zur Registrierung und Untersuchung abgegeben habe, hat man mir erst nach eineinhalb Jahren zurĂŒckgegeben, aber auch erst nachdem ich zigmal nachgefragt habe.
-- Andere Funde, die ich abgegeben habe, hat man mir gar nicht wieder zurĂŒckgegeben. WĂ€ren sie aus wissenschaftlichen GrĂŒnden einbehalten worden, ok, ich will dafĂŒr sowieso kein Geld. Aber mir hat man die BegrĂŒndung prĂ€sentiert, sie wĂ€ren WAHRSCHEINLICH VERLOREN GEGANGEN!!!
Die Zusammenarbeit mit ArchĂ€ologen ist sicher nicht ĂŒberall so schlimm, aber Negatives spricht sich in der Szene herum. Wenn dann auch noch ein hartes Schatzregal ins Spiel kommt, dann braucht man sich nicht zu wundern, dass es viele Sondengeher gibt, die anders als ich keine Lust haben, mit den ArchĂ€ologen zusammenzuarbeiten. Was mich daran stört ist, dass viele ArchĂ€ologen hinter vorgehaltener Hand mit der Situation schon unzufrieden sind, aber ĂŒberhaupt nicht öffentlich dafĂŒr eintreten, daran etwas zu Ă€ndern. Warum, wovor haben die Angst?
BeWa
In der Schweiz sind die archĂ€ologischen Depots ĂŒbervoll: https://archivalia.hypotheses.org/97680
AntwortenLöschenWas kann weg? Das Massenproblem kennen wir auch im Archivbereich; doch gibt es dort dort in der Regel ein ausgebautes System kommunaler Archivpflege unterhalb der staatlichen Ebene. Aus der Sicht des Bundeslandes interessiert nicht jedes Gymnasium, aus lokaler Sicht schon. Ein bestimmten Bereichen kann Schriftgut, das vom staatlichen Archiv nicht ĂŒbernommen wird (weil es nicht zum Dokumentationsprofil passt), von einem kommunalen Archiv (Kreisarchiv oder Stadtarchiv) ĂŒbernommen werden.
Es mĂŒsste daher im Bereich der archĂ€ologischen Denkmalpflege in jedem Landkreis, entsprechend den Kreisarchiven eine KreisarchĂ€ologie existieren (wie zum Beispiel im Kreis Konstanz), wo die Funde aus der Region archiviert und fĂŒr Interessierte zugĂ€nglich gemacht werden. Alternativ ist auch die Abgabe an öffentliche oder Dauerleihgabe an private Museen möglich.
Leser