Montag, 1. April 2024

⚖️ Denkmalschutzgesetz und Fundmelde-App: Zwei Beispiele für den katastrophalen Zustand des Bundesdenkmalamtes der (Bananen-)Republik Österreich


Hinweis: Trotz des Veröffentlichungsdatums handelt sich bei diesem Text bedauerlicherweise um keinen Aprilscherz. Obwohl einiges darin zum Lachen anregt. Und zum Weinen. 


Amtsschimmel

Das österreichische Bundesdenkmalamt (BDA) ist zuständig für den Schutz und die Erforschung beweglicher sowie unbeweglicher Denkmale, egal ob sich diese klar erkennbar oberirdisch oder verborgen im Erdboden befinden. Leider ist die Performance dieses Amtes sehr bescheiden; man könnte geradezu von einem dysfunktionalen Wolkenkuckucksheim sprechen, dessen Betreiber zunehmend den Bezug zur Realität verlieren und ihre Zeit mit Mikado verbringen, dem Lieblingsspiel vieler Staatsdiener. Will heißen: Wer sich zuerst bewegt, hat verloren! Auch ich weiß ein Lied davon zu singen. Erst nach rund zwei Jahren (sic!) erhielt ich eine Antwort zu der von mir gemeldeten archäologischen Entdeckung (1, 2, 3, 4). Doch das Maß ist lange noch nicht voll, werden sich einige BDAler gedacht haben. Verdeutlicht wird dies durch aktuelle Beispiele, die ich hier, gänzlich ohne den nötigen Bierernst, kurz darlegen werde.


Bazil(eius), der König des Denkmalamtes

Fangen wir mit dem Chef des BDA an, Christoph Bazil lautet sein Name. Der gute Mann ist weder Archäologe noch Historiker, sondern Jurist. Seine Anknüpfungspunkte an den Denkmalschutz beschränkten sich vor allem auf Tätigkeiten im Bereich der staatlichen Kunst- und Kulturgüterrückgabe, die aufgrund ihrer Nähe zum NS-Themenkomplex oft nichts anderes als politisches virtue signalling ist. 

Herrn Bazil wird eine ÖVP-Affinität nachgesagt; so soll er laut mehreren Auskunftspersonen Mitglied im sogenannten Cartellverband (CV) sein; einer katholischen Studentenverbindung, die in gewisser Weise den Charakter einer politischen Gehschule für Nachwuchs-Elitisten aus der schwarzen Reichshälfte hat (naja, mittlerweile höchstens Reichsviertel); außerdem wird schon seit vielen Jahren gemunkelt, dass das CV-Netzwerk seinen Mitliedern auf dem späteren Karriereweg helfen kann, intellektuelle oder fachliche Defizite durch Vitamin B zu kompensieren. Fun fact: Trotz einer ähnlich militant-peinlichen Kostümierung wie man sie von Burschenschaften her kennt, möchten der Cartellverband nicht Burschenschaft genannt werden. 

Gemeinsam mit der liebreizenden grünen Nationalratsabgeordneten Eva Blimlinger tritt Herr Bazil als Herausgeber einer Schriftreihe für Provenienzforschung in Erscheinung. Dass im Herbst 2019 ausgerechnet ÖVP und Grüne kurz nach seiner Bestallung eine bis heute in Amt und (Un-)Würden befindliche Regierung gebildet haben, hat sich gewiss nicht nachteilig auf Christoph Bazils Tätigkeit als Chef des Bundesdenkmalamtes ausgewirkt. Vielmehr hat er dadurch freie Bahn und nutzt diesen Umstand allem Anschein nach weidlich aus. Der 'Fallout' davon wird noch weiter unten Thema sein.

Christoph Bazils Vita lässt - wie bereits gesagt - eher keine direkten Rückschlüsse auf eine profunde Expertise im komplexen Themenfeld des Denkmalschutzes zu. Und doch setzte er sich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens rund um den BDA-Chefsessel erstaunlicherweise gegen renommierte Fachwissenschaftler mit langjährigen internationalen Karrieren durch. Dass hier deshalb politisch irgendwie gemauschelt worden sein müsse und überdies das Bundesdenkmalamt ja von der ÖVP als eine Art Erbpacht betrachtet würde, wie böse Zungen meinen, kann an dieser Stelle (so wie Herrn Bazils mutmaßliche CV-Mitgliedschaft) weder bestätigt noch widerlegt werden. Dergleichen will mir persönlich allerdings ohnehin unwahrscheinlich erscheinen. Schließlich ist Österreich dafür bekannt, dass gerade die hohe Posten in der Verwaltung niemals nach parteipolitischer Färbung vergeben werden, sondern immer ganz streng nach Qualifikation... Der Jurist Christoph Bazil dürfte daher über denkmalpflegerische Superkräfte verfügen, die der Öffentlichkeit aus unbekannten Gründen bis dato einfach verbogen geblieben sind. 


Das neue Denkmalschutzgesetz

Ersichtlich wird Christoph Bazils 'Qualifikation' für den Chefposten des Bundesdenkmalamtes nicht zuletzt durch das von ihm mitgestaltete neue Denkmalschutzgesetz, welches dieser Tage im Nationalrat von den dort herumlungernden Abstimm- und Klatschautomaten beschlossen wurde (auch mit den Stimmen jener Partei, die sich sonst immer so gerne als nonkonform und kritisch inszeniert). Bereits im vergangenen Herbst hat Bazils Chef, der Sport- und Kulturminister Werner Kogler, den entsprechenden Entwurf zur Begutachtung eingebracht (btw: es ist schon eine große Ehre für mich, aus dem gleichen Bundesland wie dieser politische Sympathieträger und weithin bekannte Liebhaber von Leitungswasser und Himbeer-Kracherl zu kommen).

Das umgemodelte Bundesdenkmalschutzgesetz enthält mehrere großartige Neuerungen, wie der Leser gleich feststellen wird (wen es genauer interessiert, der sollte sich unbedingt hier und hier die ausführlichen und kritischen Stellungnahmen des Archäologie-Professors Raimund Karl bzw. des Vereins Archaeo Publica durchlesen; meine folgenden Kritikpunkte fußen hauptsächlich darauf).
  • Die Definition des Begriffs "Denkmal" wird im neuen Gesetz geändert. Und zwar in einer Weise, die es dem BDA nach Gutsherrenart erlaubt, quasi alles von Menschenhand Hergestellte - unter Berufung auf ein angebliches öffentliches Interesse - zum Denkmal zu erklären und so unter Schutz zu stellen. Der durchschnittliche Bürger andererseits steht aufgrund der absichtlich diffus gehaltenen neuen Begriffsdefinition, sollte er außerhalb eines Museums mit vermeintlicher oder tatsächlicher Archäologie konfrontiert werden, bereits mit einem Bein im Häfn. Da reicht es theoretisch z.B. schon aus, die beim Anlegen eines Gemüsegartens auftretenden Erdverfärbungen nicht als potentielles archäologisches Denkmal sofort gemeldet zu haben; bei gleichzeitiger Einstellung sämtlicher Arbeiten, bis sich ein Fachmann des BDA oder ein teurer Sachverständiger bequemt, die Angelegenheit in Augenschein zu nehmen. Man stelle sich außerdem vor, was solche Blockaden wegen jeder Lappalie erst für Konsequenzen nach sich ziehen, wenn es nicht mehr nur um einen Gemüsegarten, sondern etwa um eine Großbaustelle geht. Hier wird also vom Bürger vorab eine Fachkenntnis verlangt, die dieser in der Regel nicht hat. Er soll die Bedeutung von Dingen einschätzen, die er niemals einschätzen kann. Mehr noch: Zwei Archäologen haben mir unabhängig voneinander erklärt, dass selbst sie oft nicht in der Lage wären, dem Buchstaben des Gesetzes genüge zu tun. Einfach weil sich bei einem Fund/Befund oft nicht in situ (in seiner ursprünglichen Lage) sagen lässt, ob man es mit etwas von archäologischer Bedeutung zu tun hat und deshalb - abseits regulärer archäologischer Maßnahmen natürlich - nicht mehr weitergraben darf und Meldung erstatten muss. Absurderweise verfügt das BDA nicht einmal annähernd über das nötige Personal, um all die Anfragen zu beantworten, die der nun ausgeweitete, aber umso unklarere "Denkmal"-Begriff provozieren würde, wenn sich die Bevölkerung rechtskonform verhalten sollte. Was sie freilich überwiegend eh nicht machen wird. Vor allem aus Unwissen, aber auch weil diese Art juristischer Nonsens unnötige Kosten verursacht, die keiner stemmen möchte/kann. Auch den meisten Metallsuchern/Sondengehern wird das neue Gesetz - wie bisher schon die alten Regelungen - naturgemäß am Allerwertesten vorbeigehen. Wenn überhaupt, dann werden die bisher schon sehr spärlichen Fundmeldungen zukünftig fast vollends versiegen, da sich das rechtliche Risiko für einen Metallsucher zusätzlich erhöht, denn sobald er ein Objekt, das archäologisch relevant sein könnte, dem Boden entnimmt, und sei es nur um es einem Archäologen zu zeigen, macht er sich potentiell strafbar. Da kann er dann nicht einmal mehr auf die Ausrede zurückgreifen, er habe mit seiner Sonde bloß einen verlorenen Autoschlüssel gesucht und halt zufällig etwas anderes gefunden. Eine Bürgerbeteiligung bzw. Zusammenarbeit mit der offiziellen Archäologie wird so also weitestgehend verunmöglicht.
  • Für den Finder archäologischer Denkmale ändert sich hinsichtlich der Besitzverhältnisse auf den ersten Blick nichts. Doch wirklich nur auf den ersten Blick. Denn trotz des Beibehaltens der Hadrianischen Teilung (50 Prozent für den Finder, 50 Prozent für den Grundstückseigentümer) kann der Staat, laut Kennern der Materie, nun einen Fund de facto aus der direkten Verfügungsgewalt des Besitzers 'entwenden' und ihn z.B. in einem Museum- bzw. Museumsdepot einlagern lassen. Und zwar auf Kosten des Besitzers! Diese Aufbewahrungspflicht, die je nach Art des Fundes horrende Kosten verursachen kann, wird wohl dazu führen, dass nun z.B. von Bauträgeren wesentlich weniger an das BDA gemeldet werden wird. Stattdessen baggert man rasch weg, was von archäologischem Interesse sein könnte. Oder man stellt für teures Geld einen Archäologen an, der, solange Erdbewegungen auf dem Programm stehen, den Bau begleitet. Natürlich reicht man diese Kosten an den zukünftigen Hauseigentümer weiter. Überhaupt, so sagt mir ein Archäologe, rieche diese ganze Sache nach einer halbseidenen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für das staatlich herangezüchtete Heer von arbeitslosen bzw. überflüssigen Archäologen.
  • Im Angesicht all dessen wird das Gesetz seitens "Archaeo Publica" (Verein zur Förderung von Bürgerbeteiligung an Archäologie) als "reaktionär", "obrigkeitsstaatlich" und quasi als undemokratisch charakterisiert. Statt Dialog und Bürgerbeteiligung würde hier der Ausschluss der Bürger von der archäologischen Forschung forciert. Zum Nachteil eben genau dieser archäologischen Forschung. Allerdings wird angenommen, dass zumindest die verkappte Enteignung, für die man dann auch noch selbst bezahlen soll, auf Dauer juristisch keinen Bestand hat. Zu menschenrechtswidrig sei sie nämlich.


Die Fundmelde-App "IceWatcher"

Auch unter die Verantwortung des Herrn Christoph Bazil fällt die neu eingeführte Fundmelde-App des BDA, welche unter der Bezeichnung IceWatcher herunterladbar ist und für Furore sorgt. Nein, Spaß beiseite, die Downloadzahlen sprechen eine deutliche Sprache hinsichtlich des 'Erfolgs' dieser App.


Im Android App Store bewegt man sich bei "mehr als 100 Downloads", also unter 500 (die Schritte, in denen die Downloadzahlen angezeigt werden, sind 100, 500, 1000, usw.). Getrost kann man davon ausgehen, dass die Zahlen bei Apple noch wesentlich mieser sind, denn iOS-Geräte haben einen Marktanteil von nur rund 28%, Android-Geräte hingegen rund 70%.

IceWatcher kommt ursprünglich aus der Schweiz und wurde dort für archäologische Entdeckungen in den Bergen bzw. Gletschern entwickelt. Daher der Name. Nun wird die Software - weil das BDA sie in leicht bzw. schlecht adaptierter Form übernommen hat - parallel auch in Österreich angeboten; wobei sich das Einsatzgebiet hier nach dem Willen des BDA nicht nur auf Gletscher beschränken soll. Das heißt übrigens auch, dass wir es oben mit den Downloads aus der Schweiz UND Österreich zu tun haben. Trotzdem sind die Zahlen so dermaßen schlecht, dass sich eigentlich jeder weitere Kommentar dazu erübrigt. Der schon erwähnte Archäologe Raimund Karl hat diese Totalkatastrophe, für die Herr Bazil und Konsorten eine unbekannte Summe an Steuergeld verbrannt haben (wo bleibt der Rechnungshof?), in einem lesenswerten Text unter die Lupe genommen. Die Unfähigkeit und schlichte Faulheit, die hier den Verantwortlichen attestiert wird ist geradezu atemberaubend. Um nur zwei Beispiel zu nennen: 
  • Die Materialgattungen sind unvollständig. Ausgerechnet die archäologisch häufig in Erscheinung tretenden Materialien Keramik, Stein und Glas fehlen! Natürlich könnte man entsprechende Funde unter "Andere/Unbestimmt" melden, aber wozu gibt es hier dann überhaupt Kategorien?! Das ist schlicht inkonsequent!

  • Die Anweisungen für das Fotografieren des Fundes in der App IceWatcher sind haarsträubend missverständlich. 1,50 Meter Abstand soll man halten, heißt es pauschal. So als ob die Größe der Entdeckung bei der Wahl des Abstandes keine Rolle spielen würde! Eine aus 1,50 Meter Entfernung fotografiert Münze wird man ebenso schlecht erkennen können wie einen aus dem gleichen Abstand fotografierten Erdwall, der eventuell dutzende Meter lang ist; wie soll der in das Bild passen, wenn man in Spuckweite vor ihm steht?! Sicher, klickt man auf das "i"-Knöfpchen, dann heißt es, man soll möglichst alles fotografisch erfassen. Doch wozu dann zuerst die Anweisung 1,50 m Abstand zu halten? Dabei handelt es sich um völlig widersprüchlichen Nonsens.

Ebenfalls widersprüchlich, um nicht zu sagen völlig gaga, will mir hier auch der Umstand erscheinen, dass diese Fundmelde-App eigentlich den schon seit Jahrzehnten andauernden Bestrebungen des BDAs entgegenläuft, Laien mittels Gesetzesverschärfungen aus der archäologischen Forschung zu drängen (nicht zuletzt deshalb, weil es seit den 1990ern aufgrund einer fehlgeleiteten Bildungspolitik viel zu viele studierte Archäologen auf dem Arbeitsmarkt gibt). Nun möchte man aber ausgerechnet diese Laien mit einer (lausigen) App aufmunitionieren, um sie gezielt nach archäologisch relevanten Objekten Ausschau halten zu lassen? Oder glaubt das österreichische Bundesdenkmalamt, dass ausschließlich Personen, die vielleicht einmal im Leben zufällig etwas finden, sich extra IceWatcher aufs Telefon laden, anstatt einfach beim Amt anzurufen oder eine E-Mail zu schreiben? Wenn man in der Bevölkerung die App wirklich als Alternative zur herkömmlichen Kontaktaufnahme sehen würde, warum sind dann die Downloadzahlen so unsagbar lausig? Woher soll denn ein ganz normaler Finder überhaupt wissen, dass es diese App gibt?!


Fazit

Im österreichischen Bundesdenkmalamt ist leider schon seit vielen Jahren der Wurm drinnen. Dort werden nämlich Missstände vor allem verwaltet und perpetuiert, anstatt sie endlich zu beheben. Nicht zuletzt deshalb ist das so, weil die Politik unübersehbar kein echtes Interesse für das Thema Denkmalschutz aufbringt und daher bei der Besetzung des BDA-Chefsessels zu wenig Wert auf fachliche Kompetenz legt (siehe oben). Politische Zuordenbarkeit ist da wohl ein wichtigeres Kriterium. Man darf daher zumindest vermuten, dass schon die vom Juristen Christoph Bazil gewonnene Ausschreibung extra so abgefasst wurde, dass renommierte Archäologen oder Historiker kaum zum Zug kommen konnten. Ist dann aber erst einmal ein Oberhäuptling auf den Schild gehoben, mit dem nicht übermäßig viel los ist, dann führt das erfahrungsgemäß auch zu einer qualitativen Verschlechterung der Hierarchien darunter. Werden von so einem Menschen doch kaum konsequent die wirklich klügsten Köpfe und wissenschaftliche Freidenker eingestellt, sondern eher nur die politisch und weltanschaulich kompatibelsten Jasager kooptiert. Die dann, falls sie mit entsprechender Macht ausgestattet wurden, natürlich ihrerseits genauso in Personalfragen verfahren. Ein Vorgang, der sich bis ganz nach unten fortsetzt. Wir haben es hier dementsprechend mit einem race to the bottom zu tun, das man auch aus anderen Bereichen, wie etwa dem Journalismus, nur zu gut kennt. Ein Archäologe auf Twitter ("X") meinte sogar einmal vor einigen Jahren, der österreichische Denkmalschutz sei ein "Kreiswichsverein der Mittelmäßigen". In privaten Gesprächen, die ich im Laufe der Zeit mit anderen Archäologen und Historikern geführt habe, fielen außerdem Begriffe wie "Tintenburg""Inkompetenzzentrum" und, besonders rustikal, "scheiß Laden". Eine Archäologin begründete ihre negative Einschätzung u.a. damit, dass sie das Ansuchen um eine Grabungsbewilligung dreimal einreichen musste, "weil man im BDA zu blöd war, eine Ortschaft von einer Katastralgemeinde zu unterscheiden". Ein anderer Vertreter der archäologischen Zunft erklärte mir sinngemäß, dass es ganz grundsätzlich eine Frotzelei sei, wenn er als Universitätsprofessor für Archäologie bei einem BDA-Sachbearbeiter mit Masterabschluss, der wesentlich weniger Ahnung von der Materie hat als er selbst, umständlich um eine Grabungsbewilligung betteln muss. Es gehe hierbei vor allem um Machtausübung, nicht um rationelle Beweggründe.
Auch der als oberster Denkmalschützer posierende Christoph Bazil kommt bei den Rückmeldungen nicht gut weg. Im Einzelnen kann ich die Begriffe, mit denen er bedacht wurde, hier natürlich nicht wiedergeben. Allerdings darf ich den Lesern versichern, dass ich mich den negativen Einschätzungen nach der Recherche für diesen Blogtext weitestgehend anschließe. Meiner bescheidenen Meinung nach ist dieser Herr auf seinem Posten schlicht so deplatziert wie ein Veganer hinter der Verkaufstheke des Leberkas-Pepi.

PS: Wenn ein Vertreter des BDA, oder jemand anders, zu einer abweichenden Einschätzung kommt, dann ist er herzlich eingeladen, sich im Kommentarbereich entsprechend zu äußern.

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25 Kommentare:

  1. Kann ich nur bestätigen. das BDA ist ein Saftladen. Dort gibts ein paar bemühte Mitarbeiter, aber die große Masse kannst du vergessen. RUDI

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    1. Das stimmt schon, nicht alle sind Fehlbesetzungen, aber leider zu viele.

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  2. Also diese verpflichtende Fremd-Aufbewahrung von Funden zu eigenen Kosten ist schon ein starkes Stück! Dass so etwas verfassungskonform sein kann, ist klar auszuschließen. Haben die Abgeordneten im Parlament Klebstoff geschnüffelt, als sie dieses Gesetz durchgewunken haben, so wie damals bei der irren Impfpflicht?
    Und dann diese lieblos programmierte Handy App.... Die werde ich sicher nie benutzen, wenn ich bei der Suche nach meinen Autoschlüsseln zufällig etwas anderes gefunden habe ;-)

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    1. Sie haben an dem Klebstoff geschnüffelt, mit dem sie sich an ihren Sesseln festkleben ;)

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  3. Vielleicht war man der Meinung, dass sich nur mehr ein Paragraphenreiter in dem politisch verursachten Paragraphendschungel zurechtfindet.

    Ice Watcher habe ich ausprobieren wollen, stürzt aber sofort beim Start immer gleich ab (Samsung Galaxy S21). Neues Smartphone kaufe ich mir deshalb aber sicher nicht.

    Der CV will mit den historisierenden Uniformen halt das Gemeinschaftsgefühl stärken (Tribalismus). Dass die Schnöselbubis darin eine ziemlich lächerliche Figur machen, stimmt allerdings. Wie das immer so ist, wenn sich Zivilisten einen militärischen Anstrich geben wollen.

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    1. Vielleicht war man der Meinung, dass sich nur mehr ein Paragraphenreiter in dem politisch verursachten Paragraphendschungel zurechtfindet.

      Der Verdacht ist mir auch schon gekommen.

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  4. Verstehe ich das richtig: Ich finde etwas, zB den Heiligen Gral, die Behörden erklären ihn dann zum geschützten Denkmal, nehmen ihn mir weg, tun aber so als ob er eigentlich immer noch mir gehört und verlangen deshalb von mir die dauerhafte Finanzierung seiner Aufbewahrung in zB einer ebenfalls von mir bezahlten Hochsicherheitsvitrine?
    LG, Cives

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    1. So ungefähr darf man sich das wohl vorstellen.

      Allerdings findest du den Gral eher nicht in Österreich, sondern in der Nähe von Alexandretta, am Ende der Schlucht des sichelförmigen Mondes ;-)

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    2. Indiana Jones 3, der beste Film der Reihe!
      :o)
      Cives

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  5. Also soweit ich das sehe, sind das was der Karl und Archaeo Publica da schreiben, hauptsächlich Interpretationen des Gesetzes. Ob das wirklich im Detail so sein wird, steht nicht in Stein gemeißelt. Abwarten und Tee trinken.

    G.-H.

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    1. Einiges ist in der Tat Interpretationssache, aber bei weitem nicht alles. Davon abgesehen hat die Rechtsanwendung durch das Bundesdenkmalamt eine lange Geschichte, abzulesen u a. an haarsträubenden Gerichtsprozessen. Fußend darauf kann man durchaus einleuchtende Szenarien für die Zukunft entwerfen. Nichts deutet nämlich darauf hin, dass man im Amt mittlerweile behirnt hat, auf welchem Holzweg man sich befindet.

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  6. Hallo Hiltibold, sehr guter Beitrag! Auch die Stellungnahme von Raimund gefällt mir. Wenn er nur nicht immer gendern würde. "Finder*inner, Grundstückseigentümer*inne . " Da braucht man starke Nerven, um das bis zum Ende durchzustehen...
    Viele Grüße
    Esus

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    1. Danke für das Lob!

      Ich gendere auch nicht. Es wird nicht nur von der großen Bevölkerungsmehrheit abgelehnt, sondern unterminiert auch die Absicht hinter der Rechtschreibreform, nämlich die Sprache zu vereinfachen. Das Gendern zieht eine neue und noch viel stärkere Trennlinie zwischen "wir oben" und "die unten".

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    2. Mit dem nervigen Gendermist braucht mir keiner kommen. So jemanden kann ich beim besten Willen nicht ernst nehmen, sory. Wenn dieser Herr Professor seine Expertise nicht in der Sprache formulieren kann, die die Österreicher im Alltag sprechen, dann braucht er sich nicht darüber wundern, dass er trotz guter Argumente ignoriert wird. Was hier offensichtlich der Fall war.

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    3. @Hilu: Die Gendersternchen waren ganz bestimmt nicht der Grund dafür, dass man Reimund Karls Einwendung gegen das reformierte Denkmalschutzgesetz ignoriert hat, sondern weil die meisten Parlamentspolitiker faule Vollpfosten sind. Hiltibold hat richtigerweise von "Abstimmautomaten" geschrieben. Die heben die Hand, wenn ihnen der Leithammel nach Absprache mit wenigen Hanseln in der Partei dazu den Befehl gibt. Die lesen sich fast alle keine Gesetze selber durch, und Einwendungen schon gleich gar nicht.

      Redwald

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    4. Klar, dass die meisten Politiker mit dieser Gendersprache kein Problem haben, aber damit vergrault der Prof mögliche Mitstreiter in der Bevölkerung. Leider begreift der offensichtlich nicht, dass eine Sprache, die allgemein akzeptiert wird, wichtig ist wenn man seine Mitmenschen überzeugen möchte. Ich muss mir bloß das Abkürzungs- und Titelwirrwarr anschauen, mit dem er sich einwickelt.
      https://www.parlament.gv.at/PtWeb/api/s3serv/file/d9fe25f0-fca5-4165-b593-cc6a2931ca4d
      Um das vollständig zu entschlüsseln, braucht der Normalbürger etwas wie den Stein von Rosetta. Hat der Minderwertigkeitskomplexe?

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  7. Hilti, ich glaube, du unterliegst einer leicht falschen Annahme, wenn du auf die niedrigen Downloadzahlen als Misserfolg verweist. Mir hat eine Professorin mit guten Verbindungen ins BDA gesagt, diese App wäre eine reine Pflichtübung und in Wirklichkeit ist es den Verantwortlichen komplett egal, ob sie viele Nutzer hat oder nicht. Deshalb habe man sie auch nicht selber entwickelt, sondern in der Schweiz eingekauft, da kostengünstiger (was immer das heißt).

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    1. Das es den BDAlern wurscht ist, kann ich mir gut vorstellen, machts halt gegebenenfalls nur noch schlimmer.

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  8. Es ist mittlerweile wirklich an der Zeit ein Denkmalschutzgesetz zu entwerfen, dass wirklich für "fit für die nächsten 100 Jahre" ist, und dieses sollte auch Heimatforscher inkludieren! Das es möglich (und notwendig) ist, sieht man in zahlreichen anderen Ländern!

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    1. Ja, leider wird das Thema Heimatforscher von der staatsnahen Archäologie nicht ernst genomme . Oft wohl deshalb, weil man sie als Konkurrenten sieht. Es gibt zu viele Archäologen und zu wenige Archäologenjobs. Natürlich rationalisiert man sich die niederen Beweggründe zurecht. Zumindest wie das geht, hat. man im Studium gelernt...

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  9. Wozu braucht man bei einer nicht schlagenden Studentenverbindung einen Degen?

    Gero

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    1. Als Ausgleich für ein zu klein geratenes Gemächt?

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    2. Als weitere Option würde ich auch ein zu klein geratenes Gehirn nicht ausschließen wollen.

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  10. Der Boss des BDA mag der ÖVP nahe stehen, aber höchstens aus Karrieregründen, denn in der Praxis ist er ist ungefähr so konservativ wie Ernesto "Che" Guevara. Der macht mit seinem Amt jeden zeitgeistigen Trend mit, der nicht bei 3 auf den Bäumen ist. Mir fallen dahingehend z.B. das Rangeschleime an die Klimaspinner und die Gendersprache auf der Internetseite des BDA ein. Die von der verärgerten Archäologin gewählte Bezeichnung "scheiß Laden" hat deshalb ihre Berechtigung.

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  11. Ist es nicht ein Treppenwitz, dass ausgerechnet die FPÖ für ein Gesetz stimmt, das das Privateigentum rechtlich mit Füßen tritt und damit eine klassisch sozialistische Handschrift trägt? Auf Youtube gibt es ein Video mit dem Kultursprecher der Blauen, dieser Typ ist komplett ahnungslos. Für den zählen nur alte Bauwerke, Boden(be)funde sind ihm wurscht.
    Fidibus

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