
Die obige Grafik beinhaltet eine Auswahl von dem, was man mir in den letzten 13 Jahren wegen meiner Bloggerei an den Kopf geworfen hat. Kratzen tut mich das alles nur mäßig - von zwei hier (nicht genannten) Ausnahmen abgesehen, da es sich dabei eindeutig um extrem dreiste Lügen gehandelt hat (eine davon war die Geschichte mit der pissgelben Tunika, von der ich erst kürzlich sprach). Grundsätzlich bin ich aber selbst diesbezüglich im Laufe der Zeit lockerer geworden und lasse das alles ungelöscht stehen - obwohl ich eigentlich eine "short fuse" besitze und daher unter bestimmten Umständen (siehe unten) zum spontanen Heißlaufen neige. Doch wozu wegen jedem Stuss gleich nach dem Anwalt telefonieren? Mir ist die Prozesshanselei gewisser saturiert Schichten einfach zuwider. Früher musste man seiner angeblichen Ehre zumindest noch mit Pistole oder Degen Geltung verschafft. Dafür waren Cojones vonnöten. Heute hingegen reicht eine dicke Geldbörse aus, um sich einen Rechtsanwalt leisen zu können. Entsprechend überlastet ist die Justiz und die wirklich wichtigen Verfahren/Gerichtsprozesse ziehen sich deshalb oft über viele Jahre in die Länge.
Nun hatte ich aber im Kommentarbereich des Blogs kürzlich folgenden Fall: Jemand hat einen Text gepostet, der sich nicht auf mich bezog, sondern auf einen im Blogbeitrag gewissermaßen vorkommenden Archäologen, mit dem ich im Rahmen der Bloggerei einige wenige Male in Kontakt gestanden bin. Informationen, die Rückschlüsse auf seine Identität zulassen, habe ich im Screenshot entfernt.
Um eines gleich klarzustellen: Den Kommentar halte ich für Müll, weil hier ausschließlich mit Andeutungen und Blabla operiert wird, ohne auch nur irgendetwas Substanzielles vorzubringen. Aber ist dieses schwammige Gefasel an irgendeiner Stelle rechtswidrig? Ich bin zu keinen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass dem so sein könnte; daher auch keine sofortige Löschung meinerseits. Trotzdem habe ich gleich einen Screenshot davon angefertigt und diesen dem eigentlichen Adressaten der Stänkerei geschickt; quasi als freundliche Geste, falls er im Kommentarbereich unter dem betreffenden Beitrag etwas entgegnen möchte. Da dieser Archäologe weder auf den Mund gefallen noch schreibfaul ist, ging ich davon aus, dass er es wahrscheinlich ähnlich handhaben würde wie der von mir vor einigen Jahren
interviewte Marcus Junkelmann. Nachdem diesem nämlich im Kommentarbereich von einem Leser gewissermaßen unterstellt wurde, er würde auf Reenactment-Veranstaltungen zu viel saufen und dadurch Besucher gefährden, zückte "Centurio Marcus" seinen verbalen Gladius und holte in einem
umfangreichen Statement zum Gegenschlag aus. Exakt so gehört sich das nach meinem Dafürhalten: Behauptungen entkräftet man im Optimalfall genau dort, wo sie geschrieben wurden. Oder anders formuliert: Auf Rede reagiert man mit Gegenrede. Dazu brauchts keine Unterstützung durch einen Anwalt.
Nun habe ich aber im gegenständlichen Fall vom Betroffenen folgende Antwort erhalten (ebenfalls von mir aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen anonymisiert).
Als ich die Nachricht erhielt, war ich gerade sehr gestresst, da vor meinen Augen ein PC-Netzteil schlagartig diesen einzigartigen Geruch nach angeschmortem Isolationsmaterial zu verströmen begann. Ich schrieb also, ohne gedanklich richtig bei der Sache zu sein, zurück, dass ich den belämmerten Kommentar löschen werde und dieser sowieso kein Verlust für die Menschheit ist. Für mich war nämlich klar, wem ich mehr Glauben schenke. Und zwar dem mir seit vielen Jahren bekannten Archäologen, nicht jedoch dem anonymen Kommentator, der ja nicht einmal fähig oder willens war, die Dinge beim Namen zu nennen. Man hat sich dann auch für die Löschung bei mir bedankt..
Jedoch, im Nachhinein, wenn ich mir die Sache genauer ansehe, frage ich mich, ob da nicht auch mir mit dem Anwalt gewunken wurde? Was man dann aber mit dem Hinweis verworfen hat, bei mir würde es wohl ebenfalls nix zu holen geben, falls ich beim Löschen nicht kooperiere? Oder interpretiere ich da zu viel in den uneindeutigen (Sub)Text hinein?
Eines weiß ich allerdings ganz bestimmt: Falls es so gemeint war bzw. wenn ich das gleich beim Erhalt der Nachricht zumindest in dieser Art interpretiert hätte, dann wäre ich hochgegangen wie eine Rakete (siehe oben, "short fuse"). Auch eine spontane Selbstentzündung à la "Brennender Dornbusch", wäre denkbar gewesen. Und löschen hätte man mich dann in etwa so einfach können wie den Batteriebrand bei einer von Elon Musks Elektrokarren. Gelöscht wäre dann auch ganz sicher der Kommentar nicht geworden. Aus Prinzip.
Was bleibt also unterm Strich? Vor allem ein unschöner Verdacht. Und darauf fußend eine gewisse Unlust, sich mit dem guten Mann sowie seiner Arbeit in absehbarer Zeit - oder überhaupt jemals wieder - auseinanderzusetzen (was ein wenig schade ist, da er viele kluge Sachen schreibt). Freilich, ich könnte einfach eine Klarstellung von ihm verlangen. Allerdings besteht dann die Gefahr, dass sich mein Verdacht bestätigt. Was mich gegebenenfalls nachträglich an den Rand eines Tobsuchtsanfalls bringen würde. Dem ist die Ungewissheit, was denn nun wirklich gemeint war, eindeutig vorzuziehen. 😑
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AntwortenLöschenGregarius
Eine interessante Sichtweise :)
LöschenBeim Durchlesen der Diskussion unter dem Junkelmannkommentar habe ich mir nur noch an den Schädel greifen können. Leute gibt es...
LöschenKilian
Immerhin hat der Herr in seiner eMail selbst darauf hingewiesen, dass ihm das zu blöd ist, um den Anwalt zu bemühen. Es gibt halt so offensichtlich selbstentlarvende Schwachsinnskommentare im Netz, da zahlt es sich wirklich nicht aus, deshalb Lebenszeit zu vergeuden. Allerdings kann ich nachvollziehen, dass man sich besonders von der Unterstellung, man habe für die Stadt Wien gearbeitet, ein bisschen beleidigt fühlt.
AntwortenLöschen😁
Gero
Hallo Hiltibold,
AntwortenLöschenals professioneller Kaffee- und Schriftsatzleser würde ich die Erwähnung der Löschung nicht überstrapazieren. Die wird m.E.n. nur pro forma erwähnt, in einem, wie M. Lanz sagen würde, "angegriffenen", aber resignierenden emotionalen Zustand.
In dem eher müden Duktus schwingt zwar schon ein "wäre nett, wenn es weg wäre" mit, aber sicherlich keine Drohung. So ist "Beitrag" sicherlich der emotionalen Grundfassung beim Schreiben der Erwiderung zuzurechnen, "Kommentar" im Nachtrag dann deutlicher der sachlichen Richtigstellung und Feststellung, dass es hier nicht gegen dich geht.
Grüße
irgendwer
Es ist wohl besser, es so zu interpretieren. Man sollte ja nicht immer gleich das Schlechteste von jemandem annehmen...
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