Sonntag, 1. Mai 2016

Sondengehen und Bürgerforschung, Ärgernis oder Chance? - Ein Interview mit dem Archäologen Raimund Karl (Teil 1)


Überall in der Wissenschaft sind Autodidakten anzutreffen, die viele Stunden ihrer Freizeit der Forschung widmen; so etwa in der Astronomie, Paläontologie, Botanik, Zoologie und Geologie. Das Recht, demzufolge jeder Bürger wissenschaftliche Forschung betreiben darf - man spricht hier neuerdings von Citizen Science oder Bürgerforschung - ist in Österreich sogar gesetzlich verankert. Und doch gibt es z.T. deutliche Einschränkungen, deren Sinnhaftigkeit nicht immer klar ersichtlich ist. Vor allem die Vertreter der Archäologie leisten hartnäckigen Widerstand und behaupten, Laienforschung würde in ihrem Fachbereich mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen. Die Staatsgewalt bzw. Politik übernahm diese Sichtweise schon vor geraumer Zeit und verbietet deshalb Personen, die keinen entsprechenden Studienabschluss besitzen, den uneingeschränkten Zugang zu archäologischen Primärquellen (Funden). Wer es trotzdem versucht und beispielsweise mit einer Metallsonde in der Hand auf heimischen Äckern seine Runden dreht, begibt sich rasch in rechtliche Untiefen.
Darüber unterhalte ich mich im folgenden 1. Teil eines Gesprächs ausführlich mit dem Wiener Archäologen, Historiker und Keltologen Raimund Karl, der zurzeit an der Universität Bangor in Wales als Professor tätig ist. In mehren Publikationen (Link) setzt er sich kritisch mit dem Denkmalschutz sowie dem schlechten Verhältnis zwischen Archäologen und Laienforschern/Sondengängern auseinander.



Sehr geehrter Herr Karl, die meisten Ihrer Kollegen begründen die Beschränkung der Forschung auf graduierte Archäologen damit, dass sich Ausgräber häufig invasiver Methoden bedienen; will heißen, es kommt unweigerlich zu Zerstörungen, die nur unter kontrollierten Bedingungen stattfinden dürfen sowie akribisch dokumentiert werden müssen; dazu seien einzig und alleine Profis in der Lage. Dem widerspricht freilich der Umstand, dass bei nicht wenigen professionellen Grabungen der Mutterboden aus Zeitgründen einfach mittels Bagger weggeschoben wird, ohne ihn wissenschaftlich genauer zu untersuchen. Was spräche also dagegen, archäologischen Laien - wie etwa Sondengängern - die Erforschung dieser obersten Erdschicht grundsätzlich zu gestatten (sofern es sich um kein eingetragenes Bodendenkmal handelt und der Boden bereits gestört ist, wie etwa im Falle eines Ackers)?
Meiner Meinung nach spricht archäologisch nur sehr wenig dagegen, die Erforschung der obersten Bodenschicht grundsätzlich jedem zu gestatten.
Wie Sie ganz richtig sagen, bei archäologischen Ausgrabungen wird diese oberste Bodenschicht zumeist einfach mit dem Bagger weggeschoben, häufig ohne davor in irgendeiner Weise abgesucht worden zu sein. Dass man das so machen kann steht sogar in den einschlägigen Lehrbüchern zu archäologischer Grabungsmethodik. Und es ist auch gar kein großes Problem, weil es der archäologischen Wissenschaft heutzutage eigentlich schon lange nicht mehr um bewegliche Kleinfunde geht, die sich in der „Ackerkrume“ befinden. Solche „Oberbodenfunde“ sind wissenschaftlich eher unwichtig, da sie aus dem kommen, was ArchäologInnen als „gestörten“ Kontext betrachten. Das bedeutet, dass die Funde im Oberboden nicht mehr so liegen, wie vor ein paar Jahrhunderten oder Jahrtausenden, als sie erstmals mit Boden bedeckt wurden. Sie sind seit damals durch diverse Einflüsse, wie der Arbeit von Pflanzenwurzeln oder der Tätigkeit des Pfluges, schon hundert Mal verschoben, umgedreht, zerstückelt und durcheinandergemischt worden. Der Oberbodenfund verrät also dem archäologischen Forscher meistens nur noch etwas über sich selbst: was für ein Ding es ist oder einstmals war, vielleicht wie alt es ist, eventuell auch noch wo es herkommt.
Worum es der professionellen Archäologie deshalb hauptsächlich geht sind die in tieferen Bodenschichten gelegenen, ungestörten Befunde und Funde. Sie befinden sich noch in dem Kontext, den sie hatten, als sie vor langer Zeit in die Erde gelangt sind: ihre Beziehungen zueinander sind noch so ziemlich genau die, die auch vor, sagen wir, 4000 Jahren zwischen ihnen bestanden haben. Damit verraten sie aber dem archäologischen Forscher weit mehr als das einzelne Artefakt bzw. der „gestörte“ Kleinfund aus dem Oberboden.
Viele meiner KollegInnen sind dagegen, Laien das Absuchen des Oberbodens nach Kleinfunden zu erlauben, weil sie Angst haben, dass diese Laien dann „zu tiefe“ Löcher graben und in die Bereiche des Bodens vordringen, die „ungestört“ und daher aus fachlicher Sicht besonders wichtig sind. Solche „zu tiefen“ Löcher werden zwar nur vergleichsweise selten gegraben, kommen aber aus archäologischer Sicht immer noch viel zu oft vor. Besonders auch deshalb, weil der Oberboden nicht überall gleich stark ist: während er auf den meisten beackerten Feldern eine Stärke von wenigstens 15-20 cm aufweist, oft sogar noch viel mehr, ist er im Wald häufig nur ein paar Zentimeter stark, manchmal nicht einmal einen. Gräbt also ein Metallsucher am Acker ein 10 cm tiefes Loch, ist das aus archäologischer Sicht beinahe immer egal. Gräbt er hingegen im Wald ein 10 cm tiefes Loch, hat er aller Wahrscheinlichkeit schon bedeutende archäologische Kontexte kaputtgemacht. Und nachdem es eher schwer ist, den tausenden MetallsucherInnen in Österreich zu erklären, wo sie wie tief graben dürfen, sind viele meiner KollegInnen dafür, Laien die archäologische Feldforschung besser ganz zu verbieten: wer gar kein Loch gräbt kann auch nicht „zu tief“ graben.
Abgesehen davon spricht aber eigentlich nichts dagegen, Laien die Erforschung des Oberbodens zu erlauben, vor allem, wenn sie der gesetzlichen Fundmeldepflicht des § 8 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz nachkommen. Wenn man sich drauf verlassen könnte, dass alle Laien, die nach Artefakten suchen, ihre Funde auch dem BDA melden, wäre das sogar sehr nützlich, wie man z.B. in Großbritannien und Dänemark sieht, wo das einigermaßen gut funktioniert. Das ist ein Riesengewinn für die Archäologie, nur in Österreich funktioniert es derzeit leider so gut wie gar nicht.

Metallsonden scheinen sich - trotz immer wiederkehrender Forderungen der Archäologen - nicht verbieten zu lassen. Kein Wunder, schließlich beschränkt sich ihr möglicher Einsatzbereich nicht nur auf die Suche nach Artefakten vergangener Jahrhunderte; auch Schrott, verlorene Eheringe und Meteoriten können damit kommod im Boden ausgemacht werden. Wurde daher das österreichische Denkmalschutzgesetz absichtlich mit diversen Gummiparagraphen versehen, um durch die so erzeugte Rechtsunsicherheit das Suchen nach im Boden verborgenen (Metall-)Objekten wenigstens zu erschweren?
Ja, meiner Meinung nach war das volle Absicht. Nicht von der damaligen, wie so oft ahnungslosen Bundesregierung, die das Gesetz durch den Nationalrat gebracht hat, sondern von den FachbeamtInnen im Bundesdenkmalamt und zuständigen Ministerium, die es geschrieben haben. Die „archäologischen“ Paragrafen, die sich heute im Denkmalschutzgesetz finden, sind nahezu ausschließlich darauf ausgerichtet, die archäologische Feldforschung „total“ unter die Herrschaft des Bundesdenkmalamtes zu bringen.
Das betrifft übrigens nicht nur MetallsucherInnen, sondern nahezu gleichermaßen auch professionelle ArchäologInnen. Ich illustriere das an mir selbst: Ich bin professioneller Archäologe und habe ein Magisterium, ein Doktorat und eine Habilitation in Archäologie. Ich bin Uniprofessor für Archäologie. Und nicht nur das. Ich bin auch hoch angesehenes Mitglied im britischen archäologischen Berufsverband; das ist eine Art „Archäologenkammer“, also so ewas wie die „Rechtsanwaltskammer“ für Anwälte oder die „Ärztekammer“ für Medizinier. Ich habe inzwischen 30 Jahre Grabungserfahrung und bringe seit über 20 Jahren angehenden ArchäologInnen bei, wie man archäologische Ausgrabungen richtig durchführt. Ich bin einer der Autoren der britischen Qualitätsstandards für die Ausbildung von ArchäologiestudentInnen. Und als ob das alles noch nicht genügen würde bin ich derzeit auch noch Vorsitzender des Komitees der European Association of Archaeologists für die Ausbildung von ArchäologInnen. In Bezug auf die richtige Durchführung archäologischer Ausgrabungen bin ich demnach so hoch qualifiziert, wie man es überhaupt nur sein kann. Übrigens: damit bin ich auch viel höher qualifiziert als alle archäologischen FachbeamtInnen im BDA, von denen einige als höchste Qualifikation gerade einmal ein Magisterium haben, also den – als ich studiert habe – niedrigstmöglichen Studienabschluss. Man sollte demnach meinen, dass man mir in fachlicher Hinsicht vertrauen kann.
Trotzdem darf ich in Österreich nicht einmal mit der Absicht, archäologische Denkmale zu entdecken, Spazieren gehen. Bereits nur in die Gegend zu schauen, um beispielsweise anhand von Bodenstrukturen, Bewuchsmerkmalen oder Bodenverfärbungen festzustellen, ob es irgendwelche Hinweise auf archäologische Überreste im Boden gibt, unterliegt laut Bundesdenkmalamt der Bewilligungspflicht des § 11 Abs. 1 DMSG für „Forschungsgrabungen“ (http://www.bda.at/documents/262104480.pdf). So eine Bewilligung müsste ich wenigstens 6 Wochen vor meinem geplanten archäologischen Spaziergang schriftlich beim BDA beantragen. Und es kann dann sein, dass ein Beamter dort, der es gerade einmal mit Müh und Not geschafft hat, ein Magisterstudium abzuschließen - und vielleicht sogar bei mir graben gelernt hat - mir das verbietet. 
Wie es archäologische Denkmale schützen soll, dass nicht einmal jemand, der so hoch qualifiziert ist wie ich, in die Landschaft schauen darf, um zu sehen ob es irgendetwas in dieser Landschaft gibt, das archäologische Bedeutung haben könnte, entgeht mir völlig und ist schon mehr als nur ein bisserl verrückt.

Sondengänger sind hauptsächlich geldgierige Egoisten oder bestenfalls Suchtkranke, die sich quasi an den von ihnen gemachten Funden 'aufgeilen'. Sie schreiben, jene Archäologen, die diese Behauptung aufstellen,  beschränken sich bei ihrer 'Beweisführung' auf Hörensagen und persönliche Anekdötchen. Ist es seriös, sich einerseits als Verteidiger der Wissenschaft zu gerieren, andererseits aber dermaßen unwissenschaftlich und faktenfrei zu argumentieren? Hinzu kommt, dass die steilen Thesen Ihrer Berufskollegen durch entsprechende Umfragen in der Sondengänger-Szene widerlegbar sind. Dort herrscht demnach sehr wohl ein mehr oder weniger stark ausgeprägtes Interesse an wissenschaftlichem Erkenntnisgewinn vor. Haben sich Ihre Erhebungen in der Fachwelt mittlerweile herumgesprochen und einen Nachdenkprozess eingeleitet?
Hat sich das inzwischen herumgesprochen? Ja natürlich. Hat es einen Nachdenkprozess eingeleitet? Bei manchen meiner KollegInnen durchaus, aber bei vielen noch nicht. Das ist nämlich alles nicht so einfach, wie ich gleich zu erklären versuchen werde. Doch zuerst noch zu einer anderen Ihrer Fragen, denn die hat unmittelbare Bedeutung für die folgende Erklärung.
Sie fragen, ob es seriös ist, sich einerseits als Verteidiger der Wissenschaft zu gerieren, andererseits aber unwissenschaftlich und weitgehend faktenfrei zu argumentieren. Und darauf muss man natürlich antworten: aus wissenschaftlicher Sicht ist das nicht seriös; ganz im Gegenteil, es ist unprofessionell und schlechte wissenschaftliche Praxis. Wenn man es brutal ausdrücken will würde man sagen: wer auf diese Weise vorgeht, ist ein schlechter Wissenschaftler. Oder sogar gar kein Wissenschaftler. Aber genau das ist der Punkt. Wissenschaftler sind ja nicht nur Wissenschaftler, sondern, wie jeder andere auch, erst einmal Menschen. Und wo Menschen sind, da menschelt es.
Schauen Sie, Wissenschaft ist etwas ganz Besonderes. Wenn man etwas wirklich wissenschaftlich erforschen will, dann verpflichtet man sich bei seinen Forschungen einem ganz bestimmten Ziel: man will die Wahrheit finden. Das ist natürlich bis zu einem gewissen Grad nur eine Idealvorstellung. Und man kann auch viel drüber streiten, ob man die Wahrheit überhaupt als Wahrheit erkennen kann, selbst wenn man sie findet. Ja, man kann sogar darüber streiten, ob es „die Wahrheit“ an sich überhaupt gibt. Aber was auch immer man dazu meint, Ziel des Wissenschaftlers muss es sein, zu versuchen die Wahrheit zu finden. Menschen hingegen wollen oft nicht wissen, was „wahr“ ist, sondern wollen, dass die Welt so ist, wie sie gerne hätten, dass sie wäre. Menschen glauben allen möglichen Unsinn, auch wenn sich oft ganz problemlos nachweisen lässt, dass das, was sie glauben, sicherlich falsch ist.
Nun wird es Sie hoffentlich nicht wundern, wenn ich Ihnen sage, dass allen professionellen ArchäologInnen die Archäologie besonders wichtig ist. Man wird nicht archäologischer Wissenschaftler um reich zu werden. Man setzt sich auch nicht jahrelang mit kaputten Sachen und Knochen in ein dunkles Kammerl und untersucht sie in einer unglaublichen Detailgenauigkeit, weil einem nichts „Besseres“ eingefallen ist, das man studieren hätte können. Man macht das, weil man sich unbändig für die Vergangenheit interessiert und mehr über sie erfahren will. Als professioneller Archäologe identifiziert man sich daher auch ganz stark mit den Dingen, die materielle Grundlage archäologischer Forschung sind, also den Artefakten, Befunden und Kontexten. Das ist an sich auch gar nichts Ungewöhnliches: alle Menschen identifizieren sich mit materiellen Dingen, denen sie - aus welchen Gründen auch immer - einen besonderen Wert zuweisen und die sie auch als Symbole ihrer Gruppenzugehörigkeit betrachten. Christen identifizieren sich unter anderem mit der Bibel und mit Kirchen. Verbrennt jemand eine Bibel oder zerstört Kirchen, fühlen sie sich daher persönlich verletzt. Bei Muslimen kann man stattdessen den Koran und Moscheen einsetzen; bei US-Amerikanern die amerikanische Verfassung und die amerikanische Flagge. Und bei professionellen ArchäologInnen sind diese Identitätssymbole eben die archäologischen Artefakte, Befunde und Kontexte: macht diese jemand kaputt, fühlt man sich verletzt und persönlich angegriffen. Schreibt jemand Sachen über diese Dinge, die „wir“ ArchäologInnen für falsch halten, sind wir wenigstens pikiert, wenn nicht sogar erbost. Wir „wollen“ das dann nicht, ebenso wie andere Menschen nicht wollen, dass man „ihre heiligen Kühe“ beleidigt oder sogar schlachtet. Und wenn es doch jemand tut, werden wir böse, ja manchmal sogar aggressiv.
Selbst den besten Wissenschaftlern gelingt es nicht immer, zwischen dem Menschen, der sie sind, und dem Wissenschaftler, der sie sein wollen, scharf zu trennen. Viele WissenschaftlerInnen würden sogar behaupten, dass eine solche Trennung nie wirklich möglich ist; man kann vielmehr nur Versuchen, den Menschen im Wissenschaftler unter Kontrolle zu halten.
Langer Rede kurzer Sinn: wenn ArchäologInnen „unseriös“ mit unwissenschaftlicher Argumentation MetallsucherInnen alle möglichen niedrigen Motive und schlechte Eigenschaften unterstellen, dann reden sie nicht als WissenschaftlerInnen, sondern als Menschen. Als Menschen, denen Archäologie besonders wichtig ist, und die sie durch die Handlungen der „bösen MetallsucherInnen“ gefährdet sehen. Und als Menschen wollen sie in diesen Situationen oft genug auch gar nicht wissen, was nun „wahr“ ist, sondern wollen rechthaben, wollen, dass die Welt so ist wie sie es gerne hätten.

In einer Ihrer Publikationen schreiben Sie, dass Sondengänger von einigen Ihrer Kollegen "entmenschlicht" und in die Kategorien schwarze, graue und weiße Schafe eingeteilt werden. Wobei nicht etwa solche Sondengänger als weiße Schafe gelten, die aus wissenschaftlichen Interesse mit den Archäologen eng zusammenarbeiten (wollen), sondern vielmehr jene, die ihre Metallsonde an den Nagel hängen. Diese Einstellung mutet reichlich irrational an, wenn man bedenkt, dass die Archäologie in finanzieller Hinsicht aus dem letzten Loch pfeift und daher dringend die Unterstützung von möglichst vielen Ehrenamtlichen suchen müsste. Sogar die Politik hat gefordert, sich in dieser Hinsicht stärker zu engagieren - Stichwort Faro-Konvention. Wie beurteilen Sie die ablehnende Haltung vieler Archäologen?
Naja, das hat viel mit dem zu tun, was ich gerade zu Ihrer letzten Frage erklärt habe. Es geht dabei darum, das kontrollieren zu dürfen, was einem besonders wichtig ist. Und vor allem auch darum, vor sich selbst rechtfertigen zu können, dass man das tun will, kann, darf und eventuell sogar muss.
Schauen Sie, wenn Sie einen beliebigen Archäologen fragen, warum wir archäologische Kulturgüter unbedingt erhalten und erforschen müssen, wird er ihnen etwa das Folgende sagen:
Archäologische Funde, Befunde und Kontexte sind Dinge, die für die Erforschung der Vergangenheit unverzichtbar und daher von unendlich hoher Bedeutung sind. Sie sind aber auch selten und müssen daher erhalten werden. Denn Menschen haben ein Interesse an der Vergangenheit und wollen wissen, was früher war, wie es früher war, und wie unsere Gegenwart überhaupt zustande gekommen ist. Denn die Gegenwart hat sich ja aus der Vergangenheit entwickelt und ist, wenigstens teilweise, überhaupt nur durch ihre geschichtlichen Ursprünge zu verstehen. Die Vergangenheit gehört daher allen Menschen gleichermaßen und wir ArchäologInnen beschützen sie - oder wenigstens ihre Überreste - für die Allgemeinheit vor modernen Zerstörungen.
Wenn man aber davon ausgeht, dass die archäologischen Überreste allen gehören, dann müssen auch alle mitentscheiden dürfen, was mit ihnen geschehen soll. Genau das ist übrigens auch die zentrale Aussage der von ArchäologInnen und anderen professionellen Denkmalpflegern geschrieben Faro-Konvention. Nur In der Praxis verhält es sich weit komplizierter als in der schönen, hochgeistigen Theorie. Weil wenn alle mitentscheiden dürfen, dann kann es leicht passieren, dass Entscheidungen zustandekommen, die man als jemand, der die Archäologie besonders wertschätzt, nicht möchte. Zum Beispiel könnte ein Metallsucher sagen: ich will das selber ausgraben und auf meinen Kaminsims stellen; und nicht, dass es in ein Museumsdepot gelegt wird, wo ich es nie anschauen kann. Ist er aber patschert, oder nicht ausreichend fachlich ausgebildet, um damit richtig umgehen zu können, macht er es vielleicht kaputt. Gar nicht aus böser Absicht, sondern einfach weil er es halt nicht besser gelernt hat. Oder er stirbt, und seine Kinder werfen seine gut gepflegte Sammlung einfach auf den Mist oder verkaufen sie meistbietend. Dann ist die Geschichte weg, liegt eventuell in irgendeinem Wandsafe in Amerika, wo sie niemand mehr untersuchen kann. 
Aus diesem Dilemma gibt es nur ein Entkommen: wenn man – ob nun bewusst oder unterbewusst – die Bedeutung des Begriffs „Mensch“ einschränkt. Ein Mensch ist nur jemand, der das gleiche will, wie man selbst. Und das funktioniert weit leichter, indem man die, die etwas anderes wollen, mit Tiernamen bezeichnet. Oder indem man ein Feindbild generiert, das es einem erlaubt, diese „Feinde“ nicht als gleichberechtigte Menschen betrachten zu müssen, sondern ihnen „niedere“ Motive unterstellt, wie die, auf die Sie ja schon in ihrer vorherigen Frage verwiesen haben: MetallsucherInnen sind bloß geldgierig. Oder Suchtkranke. Oder Verbrecher. Oder eben gar keine Menschen, sondern Schafe, Wölfe, Nachtfalken: alle diese Bezeichnungen findet man für MetallsucherInnen in der Archäologie, wenn auch nicht in der deutschsprachigen. "Wölfe" ist z.B. das Wort, mit dem man MetallsucherInnen in der norwegischen Archäologie bezeichnet, "Nachtfalken" ist es in der britischen. Aber das Prinzip ist immer das gleiche: mittels Tiernamen „entmenschlicht“ man diese Leute und kann so vor sich selbst rechtfertigen, weshalb man sich nicht mit ihren Wünschen und Interessen auseinandersetzen muss.

Sie schreiben in einer Ihrer Publikationen, dass in den Jahren 2012/2013 zwei Archäologiestudenten einen Sondengänger anzeigten, der sich im Umfeld einer nicht unter Denkmalschutz stehenden Ruine bewegte. Pikanterweise machten die beiden Zeugen ihre Beobachtungen ausgerechnet während einer bewilligungspflichtigen Fundstellenaufnahme, zu der ihnen die Befugnis fehlte, da sie weder beim BDA angestellt waren noch über einen einschlägigen Studienabschluss verfügten. Trotzdem wurden hier keine Ermittlungen eingeleitet, während der Sondengänger einzig und alleine aufgrund der Zeugenaussagen dieser beiden Studenten zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Kommen solche 'Ungerechtigkeiten' und tolerierten Kompetenzüberschreitungen häufiger vor? Haben sie gar System?
Naja, die Frage mit der Ungerechtigkeit ist wenigstens teilweise immer eine des Standpunktes. Wenn ich diesen Fall aus einem facharchäologischen Blickwinkel betrachte, finde auch ich den Ausgang völlig „gerecht“.
Was ich hier zu illustrieren versucht habe ist nicht unbedingt, dass das ungerecht ist, sondern dass es unrecht ist. Das ist ein wichtiger Unterschied, denn Ungerechtigkeit ist eine Frage des subjektiven Empfindens.
Aber von diesem Punkt abgesehen; ja, im österreichischen archäologischen Denkmalschutz kommt derartiges Unrecht häufiger vor; und es hat meiner Meinung nach auch tatsächlich System, indem nämlich das BDA meiner Ansicht nach weit öfter nicht tatsächlich geltendes Recht durchzusetzen versucht, sondern Recht, das den zuständigen BeamtInnen als gerecht erscheint. Soll heißen: die BeamtInnen im BDA legen meiner Meinung nach das Gesetz so aus, wie sie es aus archäologischer Sicht für richtig halten, aber nicht so, wie es aus rechtlicher Sicht richtig ist.
Das von Ihnen genannte Beispiel ist dafür ganz typisch. So wie das BDA den § 11 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz auslegt, ist jede „Nachforschung an Ort und Stelle zum Zwecke der Entdeckung und Untersuchung beweglicher und unbeweglicher Bodendenkmale unter der Erd- bzw. Wasseroberfläche“ eine bewilligungspflichtige archäologische Maßnahme. Dazu gehört, wie ich schon zuvor gesagt habe, auch das bloße „in die Gegend schauen“, wenn man damit archäologische Sachen finden oder untersuchen will. Damit haben in dem konkreten Fall sowohl der Metallsucher, der letztendlich bestraft wurde, als auch die ArchäologiestudentInnen, die nicht bestraft wurden, von BDA bewilligungspflichtige „archäologische Maßnahmen“ durchgeführt. Und solche darf das BDA - seiner eigenen Auslegung des § 11 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz zufolge - nur Personen erteilen, die ein einschlägiges Universitätsstudium abgeschlossen haben. Das schließt aus, dass sowohl MetallsucherInnen wie auch Archäologiestudierende ohne Abschluss eine derartige Bewilligung erteilt bekommen.
Nun sind nach dem Gleichheitsgrundsatz der österreichischen Verfassung aber von den Behörden rechtlich gleiche Sachverhalte auch rechtlich gleich zu beurteilen. Daher ist es Unrecht, dass hier nur der Metallsucher angezeigt und bestraft wurde, nicht aber die beiden Archäologiestudierenden. Dennoch, wie ich zu Beginn dieser Antwort gesagt habe, aus archäologischer Sicht ist dieses Ergebnis absolut gerecht. Schließlich hat der Metallsucher nach archäologischen Funden gesucht, dazu eventuell Löcher in den Boden gegraben und dabei womöglich „ungestörte“ archäologische Spuren im Boden zerstört. Oder er hat diese Gefahr wenigstens wissentlich und willentlich in Kauf genommen. Die Archäologiestudierenden hingegen waren „im Auftrag des BDA“ zur Durchführung einer archäologischen Landesaufnahme unterwegs. Das ist aus archäologischer Sicht eine wichtige Aufgabe, und es wird dabei auch keine Archäologie kaputtgemacht. Wenn also das BDA Archäologiestudierende dazu ins Feld schickt, ist das auch richtig, und die Archäologiestudierenden machen daher aus archäologischer Sicht nichts falsch. Dass es jedoch rechtlich egal ist, wenn das eine „archäologisch falsch“ und das andere „archäologisch richtig“ ist, ist dem BDA in diesem Fall nicht wichtig. Wenn das Gesetz dazu führt, dass entweder archäologisch als falsch erachtete Handlungen erlaubt werden müssen oder aber archäologisch als richtig und wichtig betrachtete Handlungen eigentlich gar nicht durchgeführt werden dürfen, dann schaut das BDA halt einfach in manchen Fällen weg. Es wendet das Gesetz an, wie es ihm archäologisch „gerecht“ erscheint, nicht wie es rechtlich richtig wäre.

Geradezu katastrophal mutet eine Statistik an, in der Sie die Fundmeldungen in Österreich mit jenen in England/Wales vergleichen. Der Erkenntnisverlust, der hierzulande für die offizielle Forschung entsteht, dürfte beachtlich sein. Ist das Ausbleiben von Meldungen eher eine Folge des Denkmalschutzgesetzes oder der ablehnenden bis feindseligen Haltung, die den Sondengängern von vielen Archäologen entgegenschlägt? Und wie bewerten Sie die Lage in Deutschland - Stichwort "Schatzregal"?

Vergleich zwischen der Anzahl von Fundmeldungen durch Mitglieder der Öffentlichkeit in England & Wales und Österreich (dunkelgrün: reportierte Zahlen, hellgrün: extrapolierte Zahlen). | Quelle
Die „Meldeunfreudigkeit“ der österreichischen MetallsucherInnen ist sicherlich eine Mischung aus den unerwünschten Nebenwirkungen der gesetzlichen Bestimmungen und der traditionellen Feindseligkeit von ArchäologInnen gegenüber MetallsucherInnen.
So wie das Gesetz derzeit vom BDA ausgelegt wird, ist ja eine Fundmeldung durch einen Metallsucher praktisch gleich auch eine Selbstanzeige, dass er die Bestimmungen des § 11 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz verletzt hat.
Und völlig abgesehen davon, dass das zu einer empfindlich teuren Strafe führen kann; wer meldet denn schon einer staatlichen Behörde, dass er eine Handlung gesetzt hat, die verboten sein könnte? Da müsst der Metallsucher ja ziemlich blöd sein, wenn er das tut. Und zwar sogar dann, wenn – wie das der Fall ist – das BDA die meisten solcher Fälle gar nicht verfolgen könnte, da ihm dazu die Personalressourcen fehlen.
Aber auch die lange Zeit sehr feindselige Haltung der archäologischen Fachwelt gegenüber MetallsucherInnen trägt sicherlich ihren Teil dazu bei, dass diese in Österreich ihre Funde kaum melden. Denn selbst wenn man keine Anzeige bekommt, wer will sich denn jedesmal, wenn er Funde meldet, moralisierend belehren lassen? Finder erwarten, dass man ihnen Respekt für ihre Ehrlichkeit entgegenbringt oder ihnen ein Mindestmaß an Dankbarkeit zeigt. Es gilt hier das alte Sprichwort, dass es so zurückschallt, wie man in den Wald hineinruft. Das zeigen auch das britische oder das dänische Beispiel, wo man schon lange von Seiten der archäologischen Fachwelt höflicher und professioneller mit den MetallsucherInnen umgeht. Deren Willigkeit, den ArchäologInnen ihre Funden zu zeigen, ist deshalb auch um ein Vielfaches höher. Und zwar zum Vorteil der Wissenschaft, die dadurch sehr wichtige Informationen erhält.
Was das Stichwort „Schatzregal“ betrifft: naja, dabei kommt es in erster Linie darauf an, wie es gestaltet wird. England und Wales haben zum Beispiel ein Schatzregal. Allerdings nur für wirklich wichtige archäologische Funde, und vor allem mit einer Entschädigungspflicht für Finder. Das heißt, wenn der Staat ein archäologisches Objekt unter den Bestimmungen des Schatzregales einziehen will, dann muss er den Finder mit dem wahren wirtschaftlichen Wert des Schatzes entschädigen. Das britische Schatzregal ist also eigentlich kein Schatzregal, sondern ein rechtlich erzwingbares Vorkaufsrecht des Staates: will der Staat einen bestimmten Fund aus denkmalschützerischen Gründen dem Staatseigentum einverleiben, dann darf er das, muss aber dem Finder den Wert dieses Schatzes in Geld ausbezahlen. So ein „Schatzregal“ funktioniert durchaus gut, denn die Mehrheit der Finder versteht, wenn der Staat besonders wichtige Schätze für Museen erwerben will.
Anders ist es mit den meisten deutschen Schatzregalen. Auch in Deutschland zieht der Staat nicht unbedingt alle archäologischen Funde ein, selbst wenn es ein „großes Schatzregal“ gibt, das ihm das eventuell ermöglichen würde. Aber wo er das doch tut, entschädigt er Finder entweder überhaupt nicht, oder nur mit vergleichsweise geringen Beträgen, z.B. bis zu fünf Prozent des wirtschaftlichen Wertes des Fundes. Das empfinden nun aber die meisten Finder selbst dann als unfair, wenn es ihnen gar nicht ums Geld geht. Und es führt natürlich auch dazu, dass viele Funde unterschlagen werden. Weil niemand unterstützt jemand anderen auch noch dabei, ihn ungerecht zu behandeln.
Grundsätzlich bin ich persönlich gegen ein Schatzregal, aber für ein rechtlich erzwingbares staatliches Vorkaufsrecht; und zwar eines, das auch als Vorkaufsrecht bezeichnet und nicht fälschlich Schatzregal genannt wird. Weil schon der Name Schatzregal ist schädlich, denn er erweckt den völlig falschen Eindruck, als ob es der Archäologie primär um finanziell wertvolle Fundgegenstände ginge. Genau diese Vorstellung sollte tunlichst vermieden werden. 




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17 Kommentare:

  1. Ich weiß von zumindest einem Archäologen in Österreich, der mit Sondengehern (inoffiziell?) seit Jahren zusammenarbeitet. Er schult bzw. instruiert sie ein wenig und bekommt dafür interessante Funde gemeldet. Die Sondengeher laufen sogar bestimmte Flächen auf seinen Wunsch hin ab. Da frage ich mich aber: Auf welcher rechtlichen Grundlage findet das statt? Der Archäologe ist bei diesen Surveys schließlich nicht persönlich anwesend. Ist hier die Situation nicht sehr ähnlich, wenn nicht sogar problematischer, als bei den beiden genannten Archäologiestudierenden ohne Abschluss, die unbeaufsichtigt eine Fundstellenaufnahme durchfgeführt haben? Wobei ich persönlich eine Zusammenarbeit mit willigen Sondengehern schon begrüße. LG. Florian

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    1. Naja, das kommt darauf an, wie genau diese Aktionen organisiert werden. ArchäologInnen können ja beim BDA eine Bewilligung für archäologische Feldforschungen beantragen, aber die Feldforschungen selbst werden natürlich so gut wie immer mit einem Team durchgeführt, dessen Mitglieder nicht unbedingt alle Archäologie studiert haben. Beantragt der von Ihnen erwähnte Archäologe also für jede dieser Suchmaßnahmen für die Metallsucher seines Vertrauens und "leitet" damit deren Suche, dass kann das als rechtmäßig gedeutet werden. Das tut das BDA derzeit auch tatsächlich so, es "empfiehlt" solche Kollaborationen sogar mehr oder minder explizit. Ob das aus archäologischer Sicht wirklich "sauber" ist lässt sich zwar diskutieren, aber man kann sich auf diese Weise wenigstens das Gesetz so hinbiegen, dass es "passt".
      Findet diese "informelle" Zusammenarbeit hingegen ohne Bewilligung der eigentlichen Feldforschungen durch das BDA statt, dann sind diese Aktionen - wenigstens nach offizieller Rechtsmeinung des BDSA - verboten und strafbar. Ob sie verfolgt werden ist eine andere Frage; aber ja, dann sind diese Maßnahmen genauso problematisch oder sogar noch problematischer als die geschilderten Fälle.
      Liebe GRüße,
      Ray

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  2. Hallo,

    dass niemand im Oberboden graben darf, weil er ja über diesen hinaus gelangen könnte, ist so ähnlich wie wenn man sagen würde, niemand außer Berufskraftfahrer dürfen Auto fahren, weil weniger geübte Fahrer könnten zu leicht ein Unfall bauen. Hier wird also von archäologischen Fundis mir nichts, dir nichts ein Generalverdacht konstruiert.

    Das genannte Beispiel mit der Paläontologie finde ich gut, weil auch dort können, wie in der Archäologie, sehr seltene und wichtige Zeugnisse durch unsachgemäße Handhabung kaputt gehen. Trotzdem verbietet man es Laien nicht, weil sie schlussendlich eine enorm wichtige Stütze für die Forschung sind und man erkannt hat, dass die Vorteile die Nachteile bei weitem überwiegen. Warum das in der Archäologie anders sein soll ist nicht ersichtlich.

    Dass ein scharfes Schatzregal ein Schuss ins Knie der Forschung ist, haben auch in Deutschland viele Archäologen mittlerweile begriffen.
    Der Barbarenschatz von Rülzheim und die Himmelsscheibe von Nebra sind abschreckende Beispiele genug dafür. Die Dunkelziffer von unterschlagenen Funden mit großer Bedeutung dürfte sehr hoch sein. Aber den Hardlinern in den Ämtern ist leider an keiner ernsthaften Diskussion gelegen. Wer es als Archäologe trotzdem versucht, der macht sich nur wenige Freunde und fördert auch nicht seine berufliche Karriere, um es mal vorsichtig zu formulieren.

    (°-°) Gwenevere (^-^)

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  3. Sehr guter Beitrag und ein Danke an Hiltibold ! Gottfried Wernig, Plattform Tal der Könige GesbR., Kärnten.

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  4. Danke an Hiltibold und den Archäologen für dieses interessante Interview! Bin schon auf den zweiten Teil gespannt!

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  5. In Bezug auf die Metallsucher-Thematik findet bereits während des Archäologiestudiums eine Art Indoktrination der Studenten und Studentinnen statt. Zumindest stellte sich die Situation so während meiner Studienzeit dar. Als Sohn eines wissenschaftlich interessierten Metallsuchers - also als jemand mit Einblick in die Szene - stachen mir damals die undifferenzierten Darstellungen zweier Professoren an der Karl-Franzens-Universität Graz besonders ins Auge. Ich entsinne mich noch gut an pauschalisierende Formulierungen wie "lauter Verbrecher" und "sind zu dumm oder zu faul für ein Archäologiestudium".

    Bei den immer wiederkehrenden Tiraden in der Ausbildungszeit ist das irrationale Verhalten (zu) vieler Kolleginnen und Kollegen wenig überraschend. Mir sind z.B. Fälle aus Deutschland bekannt, bei denen es Metallsuchern, die sich auch als solche deklariert haben, verweigert wurde, sich als Grabungshelfer zu betätigen und an einem damit verbundenen Workshop für archäologische Grabungstechniken teilzunehmen. Diese Menschen hatten offensichtlich ein ehrliches Interesse an der archäologischen Arbeitspraxis, wurden aber aus ideologischen Gründen abgewiesen. So eine Vorgehensweise ist mehr als nur bedauerlich. Sie ist vielmehr kurzsichtig und dumm.

    LG
    Thomas

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    1. Ja, das stimmt leider auch, dass so eine "Indoktrinierung" in vielen Archäologiestudien stattfindet. Das liegt teilweise daran, dass sich natürlich auch unter UniversitätslehrerInnen solche befinden, die in dieser Frage "extremistische" Ansichten haben.
      Aber es hat auch viel mit der Ausbildung einer fachlichen Identität und einer fachlichen Ethik zu tun: die professionelle Archäologie ist ja, historisch betrachtet, letztendlich hauptsächlich aus der "Heimatforschung" verbunden mit der "Schatzgräberei" entstanden; und eine wirkliche, klare Abgrenzung zwischen der professionellen Feldarchäologie und der auch grabenden "Heimatforschung" gibt es eigentlich erst seit den 1950-1970ern. Da spielt auch - gerade in den Generationen con ArchäologInnen, die in oder bald nach dieser Zeit studiert haben - die Notwendigkeit zur Abgrenzung ihrer eigenen "professionellen" Identität als "echter Wissenschaften" von den "LaienforscherInnen" eine nicht unbedeutende Rolle. "Die" (ob nun HeimatforscherInnen oder SchatzsucherInnen) sind "uns ArchäologInnen" zu "ähnlich", daher müssen "wir" uns besonders scharf dagegen wehren, mit "denen" verwechselt zu werden.
      Und was eine fachliche Ethik betrifft hat das auch viel mit einer "Disziplinierung" (um ein weniger aggressives Wort als "Indoktrinierung" zu benutzen) zu tun: durch die besonders scharfe Abgrenzung zu den "bösen" SchatzsucherInnen werden wesentliche Teile der archäologischen Ethik vermittelt, wie z.B. dass "wir ArchäologInnen" die Vergangenheit nicht zur eigennützigen Bedürfnisbefriedigung sondern "zum Wohl der Allgemeinheit" erforschen; dass "wir" die Sachen, die wir finden, nicht selbst behalten sondern öffentlichen Museen überlassen; und dass "wir" so sorgsam als möglich mit der Archäologie umgehen. Solche "disziplinären" Werte lassen sich extrem effektiv dadurch vermitteln und werden von den Studierenden am ehesten "verinnerlicht", wenn man die gegenteiligen Werte einem "fachlichen Feind" unterstellt, gegen den sich "die Fachgemeinschaft" in ihrer Gesamtheit abgrenzt.
      Sinnvoll ist es natürlich trotzdem nicht, weil es eben ein Feindbild aufbaut, dass dann letztendlich fachschädigend ist; aber es ist effektiv, was erklärt, warum es oft so gemacht wird.
      Liebe Grüße,
      Ray

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    2. D’accord. Es geht hier im Kern auch sehr stark um Eigenwahrnehmung und Distinktion. "Mir san mir", würde man bei unseren bayerischen Nachbarn sagen ;o)

      LG
      Thomas

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  6. Sehr interessantes Interview! Ich freue mich schon auf den zweiten Teil.

    Diesen Ausführungen nach zu urteilen, scheint es jedoch sehr unwahrscheinlich zu sein, dass in Österreich einmal eine Annäherung an das britische Modell erfolgt?

    Wissenschaftlich betrachtet, möchte ich meinen, dass der Nutzen einer Legitimation der Sondengeher die Gefahr der Zerstörung um ein Vielfaches übertrifft.
    Insbesondere könnte man dem Gefahrenpotential sicherlich mit zunehmenden Bildungsmöglichkeiten (bezüglich Inhalt und Bewusstsein) für Laien entgegenwirken.
    (Dieser Kommentar weiter oben, dass Lernwilligen sogar solche Möglichkeiten absichtlich verwehrt werden, stimmt mich da schon sehr traurig.)

    Oder sehen sich ArchäologInnen neben den ausgeführten ideologischen Gründen durch Laien gewissermaßen auch existentiell bedroht?
    Im Sinne: Wenn Archäologie etwas ist, das eigentlich jeder betreiben kann, wozu noch die ohnehin schon sehr gering gehaltenen finanziellen Mittel in die universitäre Ausbildung investieren?

    lg
    Martina

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    1. "Dieser Kommentar weiter oben, dass Lernwilligen sogar solche Möglichkeiten absichtlich verwehrt werden, stimmt mich da schon sehr traurig"

      Das kommt leider häufig vor. Ich war für mehrere Jahre Mitglied eines Vereins für Archäologie, der sich aus Laien, Studenten und ein paar hauptberuflichen Archäologen zusammensetzt. Wer da Mitglied werden möchte, sollte besser nicht angeben, dass er auch sondelt.
      Bedauerlicherweise lässt sich auch manch Laie von der unversöhnlichen Haltung einiger Archis anstecken und instrumentalisieren. Dabei verfügen nach meiner Erfahrung gerade einige erfahrene Sondengänger über Spezialkenntnisse, die sich die Forschung gezielt zunutze machen sollte.

      Gero

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    2. Zu Martinas Kommentar: wie wahrscheinlich es ist, dass in Österreich eine Annäherung an das britische Modell erfolgt, ist von ein paar Faktoren abhängig, die derzeit alle mehr oder minder stark in Bewegung sind. Das bedeutet, dass das derzeitige System sehr leicht "kippen" kann. Ob allerdings hin zu einem eher "britischen" oder einem anderen System ist eine andere Frage. Wie dem auch sei, ich würde eine Umstellung auf ein dem "britischen" ähnliches System in absehbarer Zukunft nicht ausschließen.

      Das der Nutzen einer "Legalisierung" des Sondengehens (und inwieweit selbst die archäologische Metallsuche illegal ist, lässt sich sehr diskutieren) die davon ausgehende Gefahr um ein Vielfaches übersteiegen würde, würde ich auch so sehen, hängt aber stark davon ab, wie stark sich dadurch die "Meldefreudigkeit" der österreichischen SondengeherInnen erhöhen würde. Wenn die stark ansteigt und - so wie das in GB derzeit der Fall zu sein scheint - wenigstens etwa die Hälfte der aktiven Sundengänger ihre Funde tatsächlich meldet, wäre der Nutzen enorm. Wenn statt den derzeit zwischen 100-200 Fundmeldungen pro Jahr nach so einer Änderung 200-300 pro Jahr eingehen, hat das hingegen überhaupt keinen Nutzen.
      Das britische PAS hat derzeit jährlich so um die 100.000 Fundmeldungen, die bei ihm eingehen. Legt man das auf die Fläche Österreichs um, müsste es aus Österreich jährlich um die 60.000 Fundmeldungen geben, damit das gleich "effizient" wäre wie in GB. Da sieht man erst wirklich, wie groß der Vorsprung des britischen Systems ist, den man aufholen müsste...

      Und was das Gefühl der existentiellen Bedrohung von ArchäologInnen betrifft: witziger Weise werde ich genau dazu in drei Tagen in Berlin bei der Tagung der Deutschen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (siehe http://www.dguf.de/index.php?id=383) einen Vortrag halten, der unter dem Titel "Ich bin Hobbychirurg und Hobbypolizist" läuft und sich nicht zuletzt auch mit der Frage befasst, ob hier Existenzängste mitspielen. Und natürlich ist die Antwort auf diese Frage letztendlich ja. Der Titel meines Berliner Vortrags ist so, wie er ist, weil ich über die Zeit um Weihnachten 2016 genau diese Metapher "Es gibt ja auch keine Hobbychirurgen oder Hobbypolizisten, warum also sollte es Hobbyarchäologen geben?" in 4 von 6 Fachgutachten über Artikel zum Thema "Bürgerbeteiligung", die zu dieser Zeit zur Publikation eingereicht waren (und inzwischen alle publiziert sind) als "Argument" warum man die betreffenden ARtikel nicht drucken sollte vor den Latz geknallt bekommen habe. Und tatsächlich haben alle diese vier Gutachten letztendlich auch explizit oder implizit in Zusammenhang damit gesagt "Wenn jeder Archäologie betreiben darf, wofür braucht man dann eigentlich noch uns studierte ArchäologInnen?". Existenzängste bzw., wie ich es bezeichne, ein massiver fachlicher Minderwertigkeitskomplex, spielt in dieser Frage also auch eine nicht unbedeutende Rolle.

      Liebe Grüße,

      Ray

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  7. Mein lustigstes Erlebnis mit Archäologen hatte ich während des Studiums. Damals habe ich mich einmal im Sommer als Helferin bei einer Ausgrabung versucht und durfte dabei Keramikscherben waschen, Aushub schlämmen usw. Eines schönen Tages stand die halbe Grabung still, weil man erst abwarten musste, bis ein ehrenamtlicher Sondengeher die Zeit fand, eine bestimmte Fläche mit seinem Suchgerät abzugehen. Ich habe daraufhin die Grabungsleiterin gefragt, warum man das nicht selber macht. Die Antwort war: So etwas benutzen wir nicht. ^^

    Liebe Grüße,
    Britta

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    1. Naja, diese Aussage der Grabungsleiterin war schon ein ziemlicher Topfen, denn natürlich benutzen auch Archäologen schon seit Jahren unter bestimmten Umständen Metallsonden. Ohne wäre beispielsweise die Schlachtfeldarchäologie ein reichlich mühsames Unterfangen, denn nur mit Metallsonden ist eine flächendeckende Prospektion, bei der beispielsweise gezielt nach Musketenkugeln oder Pfeilspitzen gesucht wird, denkbar (man denke nur an das römerzeitliche Harzhorn-Schlachtfeld). Allerdings scheinen dabei nicht immer Top-Geräte eingesetzt zu werden - und einigen Archäologen fehlt auch schlicht die Übung/Erfahrung damit - zumindest in Österreich und Teilen Deutschlands ist das noch so. Daher greift man gerne auf vertrauenswürdige Sondengänger zurück.

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    2. Im ZDF lief mal eine Sendung über archäologische Ausgrabungen. Da ging auch ein Sondengänger oder Archäologe mit Metallsonde neben einer Grabungsstelle herum und es gab mehrere laute Ausschläge des Geräts im Bereich einer Grundmauer, die laut Radarbild ein kleines Stückchen außerhalb der Grube weiter verlief. Interessanterweise hat man die Grube dann aber nicht um einen halben Meter, in Richtung der Ausschläge der Sonde, erweitert, um die ganze Mauer freizulegen. Angeblich aus Zeitgründen. Als Laie verstehe ich aber sowieso nicht, warum man nicht gleich das Gebäude ganz ausgegraben hat, anstatt viel leere Fläche davor miteinzubeziehen.....
      C3PO

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    3. Ich weiß nicht genau, wie das in Deutschland heutzutage üblicherweise abläuft, aber das gezielte Freilegen von Einzelbefunden ist in Großbritannien häufiger verbreitet (sog. single context planning bzw. single context recording).
      Hingegen besteht bei dem von dir beschriebenen Anlegen von Schnitten in der Tat die Problematik, dass einzelne Befunde häufig nicht gänzlich innerhalb der Grenzen des Schnitts liegen.

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  8. Hochinteressant, besonders weil diese Alternativmeinung zum gängigen Dogma der Denkmalpflege gut fundiert ist und von einem erfahrenen Archäologen stammt. Das kann man nicht so einfach vom Tisch wischen, wie das beispielsweise auf archaeologieforum.at und ähnlichen Webseiten gerne versucht wird :-)

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    1. Naja, nachdem ich einer der Mitbetreiber von archaeologieforum.at bin glaube ich nicht, dass Ansichten wie die meine dort generell vom Tisch gewischt würden. ;-)
      Aber davon abgesehen, grundsätzlich stimme ich dahingehend zu, dass solche vom derzeitigen denkmalpflegerischen Dogma abweichende Ansichten wie meine gerne auf archäologischen Diskussionsforen im Internet und auch in anderen Medien, in denen mehr oder minder fachliche Diskurse geführt werden, gerne vom Tisch gewischt werden. Das gilt aber - ob nun zum Glück oder leider kann man sich aussuchen - auch genauso für meine Meinungsäußerungen. Die sind vielleicht nicht ganz so leicht vom Tisch zu wischen wie wenn ähnliche Ansichten von einem "Laien" ausgedrückt werden, aber es passiert trotzdem nahezu regelhaft. Wie schon oben gesagt: viele Leute, auch in der Wissenschaft, wollen nicht unbedingt immer "die Wahrheit" wissen (bzw. sich besseren Argumenten und Evidenzen beugen), sondern lieber jedwede andere Ansicht als "Blödsinn" vom Tisch wischen...

      Liebe Grüße,

      Ray

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